"Bitte die Maske auch über die Nase ziehen. Das ist eine Mund- und Nasenbedeckung. Sonst wären sie mit 25 Euro dabei – und das wollen Sie sicher nicht."
Es gibt Kontrollen in den Zügen der Deutschen Bahn AG. Doch können sie wohl nur stichprobenartig erfolgen. Bei diesem Kontrollgang von Bahn-Sicherheitskräften und der Bundespolizei mussten einzelne Passagiere an die Maskenpflicht erinnert werden, doch im Großen und Ganzen wurde sich an die Vorschrift gehalten. Und auch die Passagiere haben Verständnis:
"In der Regel tragen fast alle eine Maske. Im Moment, wo der Zug so leer ist, da macht man auch mal die Nase frei oder auch, wenn ich mal etwas nasche. Es ist schon eine Belastung, doch wenn alle vernünftig sind, dann sind wir vielleicht auch schnell raus aus der Nummer."
Doch gleichzeitig nehmen auch die Beschwerden zu. Vor allem in den sozialen Netzwerken gibt es gepostete Videos, die überfüllte Züge zeigen, meist im Regionalverkehr. Und mittendrin: Kunden mit und auch ohne Maske.
Maskenpflicht ist nicht Teil der Beförderungsbedingungen
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer schlug heute Alarm. Der Vorsitzende Claus Weselsky beklagte in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung", dass das Tragen eines Atemschutzes bisher nicht in den Beförderungsbedingungen des bundeseigenen Unternehmens festgeschrieben sei. Zitat:
"Die Ausgangsposition für die Zugbegleiter ist schon dadurch schlecht, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht Teil der Beförderungsbedingungen ist, und damit des Hausrechts des Unternehmens. Aus unerfindlichen Gründen kann sich das Management der Bahn nicht dazu durchringen, das zu verankern."
Die DB AG lehnt dieses Ansinnen ab, die Beförderungsregeln seien ausreichend. Und natürlich könne schon heute das Bahnpersonal die Maskenverweigerer auffordern, den Zug am nächsten Halt zu verlassen.
Bahnsprecher Steffen Rutsch: "Wenn es wirklich zu einer Konfliktsituation käme und sich jemand renitent weigert, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, dann gilt auch hier – wie in allen Eskalationssituationen, die wir ja im Bahnverkehr theoretisch und praktisch hin und wieder haben – dass die Gefahrenabwehr zusammen mit der Bundespolizei geleistet wird."
Schwieriger Umgang mit renitenten Bahnfahrern
Dass die Bahnmitarbeiter mit renitenten Maskenverweigern ihre Probleme haben, bestätigt hingegen Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn. Der Großteil der Fahrgäste trage die Maske, doch in Konfliktsituationen müssten die Mitarbeiter die Bahnmitarbeiter auch abwägen:
"Das hat aber nicht den Grund, dass sie sich ihrer Pflicht nicht bewusst sind. Sondern, dass das Bahnpersonal einfach Angst hat, sich mit renitenten Fahrgästen auseinanderzusetzen. Von daher kann ich jeden verstehen, der nicht aus sicherer Entfernung agieren kann - und dann auch eher den Mund hält."
Kontrollen besser durchführen
Für die Durchsetzung zuständig sind die Bundesländer mit ihren bestehenden Verordnungen. Und diese wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen erst kürzlich verschärft. Wer ohne Maske in Bus oder Bahn erwischt wird, soll künftig bis zu 150 Euro zahlen. Eine richtige Maßnahme, findet Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband. Allerdings gehe es beim Thema Durchsetzung der Maskenpflicht nicht allein um die Deutsche Bahn:
"Ein etwas deutlicheres Durchgreifen der Bundes- oder Landespolizei, oder auch von beiden, aber eben hoheitlich, und auch verbunden mit deutlichen Bußgeldern, das würde schon helfen. Das gilt aber nicht nur für die Bahn. Das gilt genauso für Demonstrationen, für Aufenthalte am Strand und was auch immer."
Weshalb vor allem eines gelte: Die Kontrollen müssten zunehmen, doch dafür fehle es bei den zuständigen Behörden oft an Personal. Nicht nur in der Bahn, sondern überall dort wo die Maske vorgeschrieben ist.