Es diskutieren:
- Matthias Hornschuh, Filmkomponist, Urheberrechtsaktivist und Gema Aufsichtsrat
Die Urheberrechtsreform ist kein schwarzer Tag fürs Internet, sagt Matthias Hornschuh:
"Endlich bewegt sich was! Nach 20 Jahren totalen regulatorischen Stillstands werden nun erstmals alle Urheber in ganz Europa einen einklagbaren Anspruch auf angemessene Vergütung erhalten - das wird hier in Deutschland gerne unter den Teppich gekehrt. Diesen Anspruch werden sie gegenüber ihren Vertragspartnern haben, aber auch den Zweit- und Drittverwertern gegenüber, denjenigen also, die durch Werknutzungen Wertschöpfung betreiben, ohne direkte Vertragsbeziehungen zu den Urhebern zu haben - und viel zu oft, ohne diese zu vergüten.
Das kann nicht so weitergehen, weder volkswirtschaftlich noch kulturell. Und deswegen lautet das Ziel der Richtlinie ja auch lizenzieren - und nicht filtern. Dabei wird übrigens keineswegs die Vergütung des Einen gegen die Freiheit der Anderen eingetauscht, sondern es wird ein Ausgleich zwischen verschiedenen Grundrechten hergestellt. Die angeblich gefährdete Netzfreiheit ist ein Fetisch. Wir lassen uns längst überwachen. Die digitale Welt, in der wir leben und die die meisten von uns lieben, ist eine Welt voller Filter; es ist schlicht unseriös zu behaupten, durch das Urheberrecht werde eine Überwachungsstruktur eingeführt: Wir haben sie längst. Und wir haben keine Kontrolle über sie. Genau da aber läge die Freiheit. Denn eine Freiheit ohne Regeln ist im Rechtsstaat nicht vorstellbar."
- Christian Schiffer, Verleger, Journalist und Autor.
Diese Reform hilft vielen Urhebern nicht, sondern schadet ihnen, sagt Christian Schiffer.
"Diese Reform möchte die großen Plattformen treffen, sie wählt aber dafür Instrumente, mit denen sie auch kleine Plattformen treffen könnte. Diese Reform führt dazu, dass möglicherweise die Kreativität im Internet abnehmen wird. Diese Reform könnte dazu führen, dass wir im Internet - noch öfter als es heute schon der Fall ist - mit unzuverlässig arbeitenden Filtersystemen konfrontiert werden, die vermutlich nie in der Lage sein werden, Urheberrechtsschranken zu erkennen. Und vor allem, diese Reform hilft vielen Urhebern nicht, sondern schadet ihnen. Das gilt insbesondere für den Artikel 12, jetzt 16, der Gema & Co. erlauben könnte, wieder einen Teil ihrer Einnahmen an die Verlage und Labels auszuschütten. Dabei war diese Form der kalten Enteignung erst 2016 für illegal erklärt worden.
So bleibt am Ende eine Reform, die das Urheberrecht nicht fit macht für die Zukunft und sehr vielen, vor allem den neueren, jüngeren Urhebern schaden wird."