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Polen und Ungarn: EU-Hilfen nur bei Pressefreiheit?

1,8 Billionen Euro umfasst das historische EU-Paket im Zuge der Corona-Pandemie. Um Zahlungen zu erhalten, müssen Mitgliedsstaaten rechtsstaatliche Standards einhalten - darunter zählt auch die Pressefreiheit. Sollten die Zahlungen an ihre Verwirklichung gekoppelt sein?

Am Mikrofon: Andreas Stopp |
Ein großer runder Tisch mit allen Staats- und Regierungschefs aus Europa.
Beim EU-Gipfel von Brüssel ging es vor allem um Corona-Hilfen und den mehrjährigen Finanzrahmen des EU-Haushalts (POOL/FRANCOIS LENOIR / POOL / AFP)
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán lehnt die Rechtsstaatlichkeitsklausel ab und hatte im Vorfeld mit einem Veto gegen das gesamte Hilfspaket gedroht. Auch Polen hatte versucht, die Koppelung zu verhindern. Die Staats- und Regierungschefs haben sich aber nun geeinigt: Bei Nichteinhaltung der rechtsstaatlichen Standards eines Mitgliedsstaats können in der EU-Kommission Maßnahmen vorgeschlagen werden, über die der EU-Rat im Anschluss abstimmt. Das Festlegen weiterer Details wurde vertagt.
Als zu lasch wird diese Regelung nun kritisiert - die EU bekenne sich damit nicht klar zur Rechtsstaatlichkeit und damit ebenso wenig zur Pressefreiheit.
Doch sollte ein Haushalts- und Konjunkturpaket, dessen Ziel eigentlich das Abfedern gravierender wirtschaftlicher Folgen ist, überhaupt von der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards abhängen? Sollten EU-Hilfen nur bei Verwirklichung der Pressefreiheit gezahlt werden?
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