Öffentlich bekannte Menschen müssen es unter Umständen hinnehmen, dass über frühere Fehltritte auch Jahrzehnte später noch in den Medien berichtet wird.
So präzisierte jetzt das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben zum sogenannten "Recht auf Vergessen". Die Möglichkeit der Berichterstattung erlischt nicht "schematisch durch bloßen Zeitablauf", so heißt es in der Erläuterung weiter.
Ihre Meinung ist gefragt
Wie beurteilen Sie das? Finden Sie es richtig, dass es keine Verjährungsfristen für kritische Berichte über die Vergangenheit prominenter Persönlichkeiten gibt? Oder sollte auch die Presse die Dinge nach angemessener Frist ad acta legen?
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