Deutschland muss sich wegen mutmaßlicher Versäumnisse beim Grundwasserschutz einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof stellen. Die EU-Kommission hat einem WDR-Bericht zufolge vor einer Woche die bereits im April angekündigte Klageschrift gegen die Bundesrepublik eingereicht.
Spätestens 2012 hätten Bund und Länder die Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor zu viel Nitrat aus der Landwirtschaft verschärfen müssen, zitiert der Sender weiter aus der Klageschrift. Schon damals hätten die von Berlin vorgelegten Daten bewiesen, dass die geltenden Regelungen unwirksam seien. Die Wasserqualität habe sich zudem über Jahre hinweg nicht verbessert, sondern tendenziell sogar verschlechtert. Die entsprechende EU-Richtlinie schreibe für diesen Fall jedoch zwingend vor, dass die betroffenen Staaten ihre Maßnahmen verschärfen müssen.
Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.
Zu lasche Regeln für den Umgang mit Gülle und Kunstdünger
Eine Antwort des Bundesumweltministeriums an die Grünen Mitte September hatte ebenfalls ergeben, dass an immer mehr Orten in Deutschland ein zu hoher Nitratwert im Grundwasser gemessen wird. Hauptursache für die Verunreinigung ist demnach die Landwirtschaft.
Als Ursache dafür wiederum gelten zu lasche Regeln für den Umgang mit Gülle und Kunstdünger. Nitrat ist für das Pflanzenwachstum von entscheidender Bedeutung. Allerdings können überhöhte Nitratwerte das Süßwasser und die Meeresumwelt schädigen, indem sie das Algenwachstum begünstigen und dadurch anderes Leben ersticken.
(bor/am)