Am vergangenen Donnerstag war Bundeskanzlerin Angela Merkel in Dresden. Der TV-Journalist Arndt Ginzel und Kollegen waren für das ZDF dort. Sie sollen rund 45 Minuten von Polizisten festgehalten worden sein, nachdem sich ein Pegida-Demonstrationsteilnehmer über die Arbeit des Kamerateams beschwert hatte. Ginzel veröffentlicht ein Video mit Auszügen des Geschehens auf Twitter.
Unser Landeskorrespondent Bastian Brandau hat das Geschehen heute für den Deutschlandfunk zusammengefasst. Die sächsische Polizei hat den Einsatz gegen das ZDF-Filmteam inzwischen verteidigt. Der Dresdner Polizeipräsident Kretzschmar sagte, die Polizei distanziere sich in aller Deutlichkeit von dem Vorwurf, die freie Berichterstattung der Presse verhindert zu haben. In dem Fall hätten Strafanzeigen vorgelegen, die der Polizei keinen Ermessungsspielraum ließen.
Die Reaktionen
Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Frank Überall, spricht von einem "durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in die Pressefreiheit". ZDF-Chefredakteur Peter Frey kritisiert den Einsatz als "klare Einschränkung der freien Berichterstattung". Das ZDF verlangt eine Aufklärung des Vorgangs.
Für die Linkspartei in Sachsen sieht der innenpolitische Sprecher Enrico Stange eine "zweifelhafte Haltung mancher Polizeibediensteter zum demokratischen Rechtsstaat und zum hohen Verfassungsgut der Pressefreiheit." Stange will Aufklärung bei der nächsten Innenausschusssitzung im sächsischen Landtag am kommenden Donnerstag.
Die sächsische Polizei hat den Einsatz gegen das ZDF-Filmteam verteidigt. Der Dresdner Polizeipräsident Kretzschmar sagte, die Polizei distanziere sich in aller Deutlichkeit von dem Vorwurf, die freie Berichterstattung der Presse verhindert zu haben.
Medienrechtler: ZDF-Kamerateam hat sich korrekt verhalten
Wir haben uns an Christian Solmecke gewandt, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei "Wilde, Beuger, Solmecke". So antwortete er auf unsere Fragen. Es sind auch die Fragen von Hörerinnen und Hörer, Nutzerinnen und Nutzer, die uns um eine rechtliche Einordnung gebeten hatten.
Wie schätzen Sie das Verhalten des Kamerateams, der Demo-Teilnehmer und der Polizisten bei dem Zwischenfall in Dresden ein?
"Gemäß § 22 Kunsturhebergesetzes (KUG) gilt, dass Bildnisse, wie die Filmaufnahmen des ZDF, nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon findet sich allerdings in § 23 KUG. Diese Norm regelt, dass Journalisten Fotos oder Filmaufnahmen von einer Versammlung auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlichen dürfen. Damit ist zunächst klar, dass das das ZDF-Team korrekt über die Demonstration berichtete und auch filmen durfte.
Zu beachten ist jedoch stets, dass die Aufnahme die Veranstaltung selbst zum Gegenstand haben muss. Einzelporträts gehen grundsätzlich nur, wenn der Abgebildete besonders repräsentativ für die Demo ist oder sich selbst in besonderer Weise exponiert.
Der im kurzen Ausschnitt gefilmte Teilnehmer tritt bewusst aus der Masse der Teilnehmer hervor, in dem er den Kontakt zum Kamerateam des ZDF sucht. Damit sticht er aus der Menge aller Versammlungsteilnehmer hervor und kann später auch Nahaufnahmen seiner Person nicht mehr verbieten lassen. Sein Verhalten ist im Übrigen auch bezeichnend für diese Demonstration, bei der zwar angebliche Missstände angeprangert werden sollten, zumindest einige Teilnehmer dann aber doch keine Berichterstattung wünschten. Auch das spricht dafür, dass der gefilmte Teilnehmer sich nicht gegen die ZDF-Aufnahmen wehren kann.
Im Ergebnis ist die Aufnahme des ZDF-Kamerateams meiner Auffassung nach korrekt zustande gekommen.
Anders ist hier das Vorgehen der Polizei zu bewerten. Zwar waren die Polizisten möglicherweise berechtigt, die Personalien der Journalisten aufzunehmen. Auf welcher Rechtsgrundlage allerdings die 45-minütige Festsetzung erfolgt ist, ist mir schleierhaft. Ich gehe davon aus, dass sich die Polizisten im Nachgang noch für diese Festnahme verantworten müssen.
"Gemäß § 22 Kunsturhebergesetzes (KUG) gilt, dass Bildnisse, wie die Filmaufnahmen des ZDF, nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon findet sich allerdings in § 23 KUG. Diese Norm regelt, dass Journalisten Fotos oder Filmaufnahmen von einer Versammlung auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlichen dürfen. Damit ist zunächst klar, dass das das ZDF-Team korrekt über die Demonstration berichtete und auch filmen durfte.
Zu beachten ist jedoch stets, dass die Aufnahme die Veranstaltung selbst zum Gegenstand haben muss. Einzelporträts gehen grundsätzlich nur, wenn der Abgebildete besonders repräsentativ für die Demo ist oder sich selbst in besonderer Weise exponiert.
Der im kurzen Ausschnitt gefilmte Teilnehmer tritt bewusst aus der Masse der Teilnehmer hervor, in dem er den Kontakt zum Kamerateam des ZDF sucht. Damit sticht er aus der Menge aller Versammlungsteilnehmer hervor und kann später auch Nahaufnahmen seiner Person nicht mehr verbieten lassen. Sein Verhalten ist im Übrigen auch bezeichnend für diese Demonstration, bei der zwar angebliche Missstände angeprangert werden sollten, zumindest einige Teilnehmer dann aber doch keine Berichterstattung wünschten. Auch das spricht dafür, dass der gefilmte Teilnehmer sich nicht gegen die ZDF-Aufnahmen wehren kann.
Im Ergebnis ist die Aufnahme des ZDF-Kamerateams meiner Auffassung nach korrekt zustande gekommen.
Anders ist hier das Vorgehen der Polizei zu bewerten. Zwar waren die Polizisten möglicherweise berechtigt, die Personalien der Journalisten aufzunehmen. Auf welcher Rechtsgrundlage allerdings die 45-minütige Festsetzung erfolgt ist, ist mir schleierhaft. Ich gehe davon aus, dass sich die Polizisten im Nachgang noch für diese Festnahme verantworten müssen.
Wie bewerten Sie die Ansicht des Ministerpräsidenten Kretschmer: "Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind
Polizisten."?
Hier steht es selbstverständlich jedem frei, seine eigene Meinung zu haben - auch dem Ministerpräsidenten. Ich persönlich halte das Festsetzen der ZDF-Journalisten für nicht legal, wenngleich die Polizisten in dem kurzen Ausschnitt durchaus seriös vorgegangen sind. Eine genaue Einschätzung verbietet sich hier jedoch, da mir nicht der gesamte Einsatz bekannt ist.
Polizisten."?
Hier steht es selbstverständlich jedem frei, seine eigene Meinung zu haben - auch dem Ministerpräsidenten. Ich persönlich halte das Festsetzen der ZDF-Journalisten für nicht legal, wenngleich die Polizisten in dem kurzen Ausschnitt durchaus seriös vorgegangen sind. Eine genaue Einschätzung verbietet sich hier jedoch, da mir nicht der gesamte Einsatz bekannt ist.