Auch wenn Instagram, Facebook, Whatsapp oder Google aus der heutigen Medienwelt nicht mehr wegzudenken sind, so gibt es bisher kaum auf sie zugeschnittene Regeln. Das wollen die für Medienpolitik zuständigen Bundesländer nun ändern.
In den heutigen digitalen Zeiten sei Rundfunk eben nicht mehr nur Radio und Fernsehen, meint die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab. Die Bundesländer haben deshalb einen ersten Entwurf für einen Medienstaatsvertrag vorgelegt.
Bundesländer bitten um Stellungnahmen
Darin soll es erstmals auch um sogenannte "Intermediäre" gehen, also um Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale, für die es aus Sicht der Politik auch einen Regelungsbedarf gibt. Verbände, Medienunternehmen und interessierte Bürger können bis Ende August zum Vorschlag der Bundesländer Stellung nehmen und eigene Ideen formulieren. Die Rundfunkkommission will dann im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses beraten.
"Lieber zu viel Transparenz als zu wenig"
Die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, begrüßte das Vorgehen der Bundesländer im Gespräch mit @mediasres.
"Das ist sicherlich unkonventionell und ungewöhnlich, aber deswegen muss es ja nicht falsch sein. Wahrscheinlich gilt der alte Satz: Lieber zu viel Transparenz als zu wenig", sagte Medienaufseherin Holsten.
Fokus auf Facebook & Co.
Besonders wichtig sei es, Facebook, Google und andere Intermediäre zu regulieren. "Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass es für Intermediäre Regeln geben muss, damit niemand diskriminiert wird, sondern damit alle Angebote gleichberechtigt eine Rolle spielen", sagte Holsten.
Dass es im Moment keine ausreichenden Regeln gebe, könne sich "sehr leicht in eine Gefahr für die Medien-und Meinungsvielfalt verwandeln". Für Nutzer von Suchmaschinen sei es zum Beispiel wichtig, einen Ansprechpartner im eigenen Land zu haben, der Fragen zu Suchkriterien beantwortet.
Neuer Rundfunkbegriff gefordert
Auch eine neue Definition des Rundfunkbegriffs ist nach Ansicht von Holsten dringend nötig. "Das Zulassungsmodell muss ganz dringend überdacht werden", so Holsten. Bisher schreibt der Rundfunkstaatsvertrag eine Rundfunklizenz für alle vor, die live senden, potentiell mehr als 500 Nutzer erreichen, ein redaktionell gestaltetes Angebot haben und vorher ankündigen, wann sie zu sehen sind.
Die "Bild"-Zeitung wehrt sich zurzeit gerichtlich gegen die Aufforderung der Landesmedienanstalten, für drei regelmäßige Video-Livestreams eine Rundfunklizenz zu beantragen. Auch im vergangenen Jahr hatte es Streit um die Frage gegeben, wann eine Rundfunklizenz nötig ist.