Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön bewertete Reden des Angeklagten als nicht strafbar. Bhakdi war vor allem durch Aussagen aufgefallen, die Wissenschaftler als Falschinformationen einstufen. In der Querdenken-Bewegung stieß der pensionierte Professor für medizinische Mikrobiologie dennoch auf breite Zustimmung. Hunderte Sympathisanten hatten sich zum Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht eingefunden.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Er soll demnach vor zwei Jahren unter anderem zum Hass auf Juden aufgestachelt haben. In der Urteilsbegründung hieß es, die Aussagen seien mehrdeutig und damit nicht strafbar gewesen. Die Anklagebehörde kündigte Rechtsmittel an.
Diese Nachricht wurde am 24.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.