In den meisten Fällen gehe es um Körperverletzungen bei Straßenblockaden der Gruppe "Letzte Generation", berichtete der Sender RBB unter Berufung auf eigene Recherchen. In zwei Fällen habe es bereits Strafbefehle gegeben: einmal weil jemand eine Aktivistin von der Straße gerissen hatte, obwohl sie bereits festgeklebt war, einmal weil jemand versucht hatte, die Hand eines Aktivisten mit dem Feuerzeug anzuzünden. Weiter heißt es, die Staatsanwaltschaften prüften zugleich, ob die Übergriffe auch als Notwehr eingestuft werden könnten. Bisher habe das jedoch in keinem Fall zugetroffen. Da die Blockierer der "Letzten Generation" selbst nur selten Anzeige erstatteten, gingen Sicherheitsexperten davon aus, dass die Zahl der Übergriffe deutlich höher liege, führte der RBB aus.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.