Drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes wollte die Bundesregierung für FuE, für "Forschung und Entwicklung", jährlich ausgeben, 2,9 Prozent wurden es 2011 - damit, so die Gutachter, habe man das Ziel fast erreicht, habe zu den USA aufgeschlossen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit "erheblich verbessert". Die "Hightech-Strategie" wie auch die verbesserte Koordination der deutschen Forschungseinrichtungen seien international stark wahrgenommen und anerkannt worden.
Neben solchem Lob gibt es auch Kritik, vor "zu großer Selbstzufriedenheit" warnen die Gutachter: Für die FuE-Ausgaben der Unternehmen etwa gäbe es immer noch keine steuerliche Förderung. Auch die Reform des Bildungssystems komme nur mühsam voran: Dass die Grundschulen im internationalen Vergleich nur im oberen Mittelfeld liegen, könne den Innovationsstandort Deutschland durchaus gefährden. Das föderale System sei zu begrüßen, dürfe aber nicht dazu führen, dass "regionale Unterschiede in den Bildungsergebnissen aufgrund finanzieller Engpässe auf Dauer zementiert" würden. Das Kooperationsverbot müsse gelockert, zumindest für den Bereich Forschung müsse Art. 91b des Grundgesetzes neu gefasst werden; doch auch darüber hinaus müsse der Bund in den Ländern an der "Finanzierung von Bildungsmaßnahmen mitwirken" können. Doch - in der Bilanz der Legislaturperiode überwiege trotz solcher Kritik das Positive, sagt der Kommissionsvorsitzende Dietmar Harhoff, Professor für Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München:
"Es ist schon einiges geleistet worden. Ich glaube nicht, dass man vor vier Jahren oder vor fünf oder sechs Jahren prognostiziert hätte, dass wir eine derartige Zunahme erstens der verfügbaren Mittel, bereitgestellt durch die öffentliche Hand, dann aber auch eine positive Reaktion der Unternehmen - wohlgemerkt: in Zeiten der Finanzkrise! In Deutschland sind die FuE-Aufwendungen zwar leicht zurückgegangen, aber weitaus weniger als in allen anderen Vergleichsländern, die wir üblicherweise heranziehen."
Unter den Vorschlägen und Forderungen der Experten werden einige als "dringend" bezeichnet: politische Konzepte zur Unterstützung der Hochschulen nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative 2017 etwa seien "dringend" nötig; und "mangelhaft" werde nach wie vor - in allen Bereichen von Forschung und Innovation - das Potenzial von Frauen genutzt.
Generell sollten die Forschungs- und Entwicklungs- wie auch die Bildungsziele ehrgeizig formuliert werden: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung, 8 Prozent für die Bildung - im Jahr 2020. Großen Handlungsbedarf sieht die Kommission auch bei der Energiewende. Die "Fragmentierung der Zuständigkeiten für die Energieforschung in Deutschland" sei "bizarr", heißt es in dem Gutachten; das "Erscheinungsbild und die Kommunikation der zuständigen Bundesministerien" seien "uneinheitlich, die Abstimmung des Bundes mit den Bundesländern unzureichend". Bei den vorhandenen "klima-, energie- und innovationspolitischen Instrumenten" gebe es "deutliche Defizite bei der Kosteneffizienz und mangelnde Anreize zur Entwicklung neuer Technologien". Und die Kommission schlägt vor: die Verantwortung für die Energiewende "in einer nationalen Plattform unter der Führung des Kanzleramtes" zu bündeln. Kommissionsmitglied Christoph Böhringer, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Oldenburg:
"Wir schließen letztendlich im Gutachten auch kein Energieministerium aus, aber es ist natürlich dann zu fragen: Welche Vorteile bringt dieses Energieministerium gegenüber dem Status quo, welche Risiken sind damit verbunden, gibt es Alternativen? Und in der nationalen Plattform sehen wir schon eine etwas stärkere Gewichtung auch des Einbezugs von Unternehmen, die eine große Rolle spielen - und der Bürger. Und ich denke, das sind gewisse Vorteile, die nicht unbedingt durch ein neues Energieministerium automatisch geschaffen werden."
Reaktionen auf diesen Vorschlag - etwa aus den Bundesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, für Bildung - liegen noch nicht vor.
Neben solchem Lob gibt es auch Kritik, vor "zu großer Selbstzufriedenheit" warnen die Gutachter: Für die FuE-Ausgaben der Unternehmen etwa gäbe es immer noch keine steuerliche Förderung. Auch die Reform des Bildungssystems komme nur mühsam voran: Dass die Grundschulen im internationalen Vergleich nur im oberen Mittelfeld liegen, könne den Innovationsstandort Deutschland durchaus gefährden. Das föderale System sei zu begrüßen, dürfe aber nicht dazu führen, dass "regionale Unterschiede in den Bildungsergebnissen aufgrund finanzieller Engpässe auf Dauer zementiert" würden. Das Kooperationsverbot müsse gelockert, zumindest für den Bereich Forschung müsse Art. 91b des Grundgesetzes neu gefasst werden; doch auch darüber hinaus müsse der Bund in den Ländern an der "Finanzierung von Bildungsmaßnahmen mitwirken" können. Doch - in der Bilanz der Legislaturperiode überwiege trotz solcher Kritik das Positive, sagt der Kommissionsvorsitzende Dietmar Harhoff, Professor für Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München:
"Es ist schon einiges geleistet worden. Ich glaube nicht, dass man vor vier Jahren oder vor fünf oder sechs Jahren prognostiziert hätte, dass wir eine derartige Zunahme erstens der verfügbaren Mittel, bereitgestellt durch die öffentliche Hand, dann aber auch eine positive Reaktion der Unternehmen - wohlgemerkt: in Zeiten der Finanzkrise! In Deutschland sind die FuE-Aufwendungen zwar leicht zurückgegangen, aber weitaus weniger als in allen anderen Vergleichsländern, die wir üblicherweise heranziehen."
Unter den Vorschlägen und Forderungen der Experten werden einige als "dringend" bezeichnet: politische Konzepte zur Unterstützung der Hochschulen nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative 2017 etwa seien "dringend" nötig; und "mangelhaft" werde nach wie vor - in allen Bereichen von Forschung und Innovation - das Potenzial von Frauen genutzt.
Generell sollten die Forschungs- und Entwicklungs- wie auch die Bildungsziele ehrgeizig formuliert werden: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung, 8 Prozent für die Bildung - im Jahr 2020. Großen Handlungsbedarf sieht die Kommission auch bei der Energiewende. Die "Fragmentierung der Zuständigkeiten für die Energieforschung in Deutschland" sei "bizarr", heißt es in dem Gutachten; das "Erscheinungsbild und die Kommunikation der zuständigen Bundesministerien" seien "uneinheitlich, die Abstimmung des Bundes mit den Bundesländern unzureichend". Bei den vorhandenen "klima-, energie- und innovationspolitischen Instrumenten" gebe es "deutliche Defizite bei der Kosteneffizienz und mangelnde Anreize zur Entwicklung neuer Technologien". Und die Kommission schlägt vor: die Verantwortung für die Energiewende "in einer nationalen Plattform unter der Führung des Kanzleramtes" zu bündeln. Kommissionsmitglied Christoph Böhringer, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Oldenburg:
"Wir schließen letztendlich im Gutachten auch kein Energieministerium aus, aber es ist natürlich dann zu fragen: Welche Vorteile bringt dieses Energieministerium gegenüber dem Status quo, welche Risiken sind damit verbunden, gibt es Alternativen? Und in der nationalen Plattform sehen wir schon eine etwas stärkere Gewichtung auch des Einbezugs von Unternehmen, die eine große Rolle spielen - und der Bürger. Und ich denke, das sind gewisse Vorteile, die nicht unbedingt durch ein neues Energieministerium automatisch geschaffen werden."
Reaktionen auf diesen Vorschlag - etwa aus den Bundesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, für Bildung - liegen noch nicht vor.