Änderungen zum 1. Mai
Mehr Geld für Pfleger, höhere Flugticketsteuer und Vollstreckung von Verkehrsverstößen in der Schweiz

Zum 1. Mai treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. So gibt es mehr Geld für Altenpfleger und -pflegerinnen. Flugtickets könnten teurer werden, und Autoverkäufer müssen ihre Kunden besser informieren.

    Pflegekraft auf dem Flur in einem Pflegeheim.
    Pflegekräfte bekommen mehr Geld. (picture alliance / epd-bild / Werner Krueper)
    Viele Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde für Pflegefachkräfte steigt auf 19,50 Euro, für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
    Flugtickets könnten teurer werden. Die Ticketsteuer fällt entsprechend der Entfernung höher aus. Die Fluggesellschaft dürften die Kosten auf die Passagiere umlegen.
    Außerdem gibt es verschiedene Änderungen, die Autofahrer betreffen. Unter anderem müssen Händler beim Verkauf von Neuwagen mehr Informationen etwa zum Verbrauch und zu Emissionen angeben. Für die CO2-Label bedeutet das: Ab dem 1. Mai muss sich die Kennzeichnung auf die absoluten CO2-Emissionen in Gramm beziehen, der bisherige Bezug zum Fahrzeuggewicht entfällt.
    Wer in der Schweiz ein Bußgeld im Straßenverkehr erhalten hat, kann jetzt auch in Deutschland dafür belangt werden. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.
    Diese Nachricht wurde am 01.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.