Pünktlich zur Ferienzeit will die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für bessere Rechte bei Pauschalurlauben bei Verbrauchern punkten. Justiz-Kommissarin Viviane Reding legt dazu eine kleine Einführung in die Typenkunde von Pauschalurlaubern vor.
Danach gehört jeder fünfte in Europa zum ersten Typ, dem sogenannten traditionellen Pauschalurlauber. Der oder die bucht den Pauschalurlaub in einem Reisebüro und ist damit meistens zufrieden. Der zweite Typ stellt sich den Pauschalurlaub meist im Internet maßgeschneidert zusammen, aus den Angeboten mehrerer Reisebüros und Hotelbuchungsseiten. Der ist meistens auch glücklich. Doch wenn einmal etwas nicht so läuft, wie es sollte, hat vor allem Typ 2 häufig schwer, eine mangelhafte Leistung zu reklamieren. Denn die seit 1990 gültigen Verbraucherschutzregeln für Pauschalurlaube greifen häufig nicht für kombinierte Internetbuchungen. Diese rechtliche Grauzone will Kommissarin Viviane Reding jetzt beseitigen.
"Es wird Klarheit und Rechtssicherheit geben, das ist auch wichtig für die Reiseveranstalter und Vermittler und für den Verbraucher, für die wird es eine klarere Regelung und eine bessere Absicherung geben."
Urlauber, die ein kombiniertes Pauschalangebot im Internet gebucht haben, dürfen sich in Zukunft direkt bei einem Verantwortlichen beschweren – statt wie bisher zwischen Verantwortlichen der verschiedenen Agenturen hin und her geschickt zu werden. Wer für welche Leistung verantwortlich ist, soll für den Verbraucher leichter erkennbar sein.
Urlauber, die im Internet gebucht haben, sollen außerdem ihr Geld zurückbekommen und nach Hause geflogen werden, wenn der Reiseanbieter während des Urlaubs bankrottgeht.
Außerdem soll es Reding zufolge bei allen Pauschalreisen striktere Kontrollen bei den Preiszuschlägen geben:
"Wenn es Preiserhöhungen geben sollte, aufgrund gestiegener Spritpreise, dann dürfen die zehn Prozent nicht übersteigen, wenn es Preisverringerungen geben sollte, dann müssen die auch dem Verbraucher zugutekommen."
Reding möchte es Pauschalurlaubern zudem leichter machen, Buchungen zu vertretbaren Preisen zu stornieren. Im Fall von politischen Unruhen oder Naturkatastrophen soll eine Stornierung ganz kostenlos sein.
Und auch für die Reiseunternehmer hat Reding etwas im Gepäck – wenn auch keine ausgefeilte Typenkunde: Die überkommene Regel, dass Anbieter Broschüren nachdrucken müssen, soll in Zukunft nicht mehr gelten. Das könnte Reiseanbietern 390 Millionen Euro pro Jahr sparen.
Danach gehört jeder fünfte in Europa zum ersten Typ, dem sogenannten traditionellen Pauschalurlauber. Der oder die bucht den Pauschalurlaub in einem Reisebüro und ist damit meistens zufrieden. Der zweite Typ stellt sich den Pauschalurlaub meist im Internet maßgeschneidert zusammen, aus den Angeboten mehrerer Reisebüros und Hotelbuchungsseiten. Der ist meistens auch glücklich. Doch wenn einmal etwas nicht so läuft, wie es sollte, hat vor allem Typ 2 häufig schwer, eine mangelhafte Leistung zu reklamieren. Denn die seit 1990 gültigen Verbraucherschutzregeln für Pauschalurlaube greifen häufig nicht für kombinierte Internetbuchungen. Diese rechtliche Grauzone will Kommissarin Viviane Reding jetzt beseitigen.
"Es wird Klarheit und Rechtssicherheit geben, das ist auch wichtig für die Reiseveranstalter und Vermittler und für den Verbraucher, für die wird es eine klarere Regelung und eine bessere Absicherung geben."
Urlauber, die ein kombiniertes Pauschalangebot im Internet gebucht haben, dürfen sich in Zukunft direkt bei einem Verantwortlichen beschweren – statt wie bisher zwischen Verantwortlichen der verschiedenen Agenturen hin und her geschickt zu werden. Wer für welche Leistung verantwortlich ist, soll für den Verbraucher leichter erkennbar sein.
Urlauber, die im Internet gebucht haben, sollen außerdem ihr Geld zurückbekommen und nach Hause geflogen werden, wenn der Reiseanbieter während des Urlaubs bankrottgeht.
Außerdem soll es Reding zufolge bei allen Pauschalreisen striktere Kontrollen bei den Preiszuschlägen geben:
"Wenn es Preiserhöhungen geben sollte, aufgrund gestiegener Spritpreise, dann dürfen die zehn Prozent nicht übersteigen, wenn es Preisverringerungen geben sollte, dann müssen die auch dem Verbraucher zugutekommen."
Reding möchte es Pauschalurlaubern zudem leichter machen, Buchungen zu vertretbaren Preisen zu stornieren. Im Fall von politischen Unruhen oder Naturkatastrophen soll eine Stornierung ganz kostenlos sein.
Und auch für die Reiseunternehmer hat Reding etwas im Gepäck – wenn auch keine ausgefeilte Typenkunde: Die überkommene Regel, dass Anbieter Broschüren nachdrucken müssen, soll in Zukunft nicht mehr gelten. Das könnte Reiseanbietern 390 Millionen Euro pro Jahr sparen.