Grundgesetzänderung
Mehr Schutz für das Bundesverfassungsgericht

Um das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen und um ein Lahmlegen durch destruktive Minderheiten zu vermeiden, wollen die Ampel-Regierung und die Union eine Änderung im Grundgesetz vornehmen. Juristenverbände haben Zustimmung geäußert.

Geuther, Gudula; Eichberger, Michael | 23. Juli 2024, 13:15 Uhr
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, Henning Radtke (l-r), Yvonne Ott, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Josef Christ und Ines Härtel, eröffnet die mündliche Verhandlung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen.
Die maximale Amtszeit der Richter und das Höchstalter von 68 Jahren sollen künftig im Grundgesetz verankert werden, um zu vermeiden, dass diese nach Belieben nachbesetzt werden können. (picture alliance / dpa / Uli Deck)