Genau 61 Chemikalien sind nach der REACH-Verordnung in der EU bereits verboten. Einige davon dürfen noch in geringsten Mengen für ganz bestimmte Zwecke verwendet werden. Die Palette reicht vom krebserregenden Benzol bis hin zu Lampenölen. Bei diesen Stoffen ist lange bekannt und zweifelsfrei nachgewiesen, dass sie gesundheitsschädlich sind. Bei vielen anderen bedenklichen Substanzen ist ein Verbot nicht so leicht zu erreichen. Dr. Elmar Böhlen, Experte für Chemikalienbewertung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, nennt ein Beispiel:
"Diisobutylphthalat ist eines von vier Phthalaten, die bereits als besonders besorgniserregend festgestellt wurden. Diese Stoffe haben die unangenehme Eigenschaft, dass sie fruchtschädigend sind, das heißt, das Kind im Mutterleib gefährden können. Deshalb bedürfen diese Stoffe besonderer Aufmerksamkeit. Sie sind vorhanden als Weichmacher in vielen Kunststoffen. Wenn Sie zum Beispiel einen Gartenschlauch in die Hand nehmen, werden Sie da drin irgendwelche Phthalate haben."
Dass diese Stoffe ungeborene Kinder schädigen können, ist schon lange bekannt. Doch das allein reicht nicht für ein Verbot. Es muss auch nachgewiesen werden, dass Verbraucherinnen eine solche Substanz tatsächlich aufnehmen. Bisher hieß es vor allem vonseiten der Industrie: Die Phthalate sind fest an den Kunststoff gebunden, und Gartenschläuche isst ja schließlich niemand. Erst REACH hat die Unternehmen verpflichtet, konkrete Daten zu diesen Stoffen vorzulegen. Und die haben gezeigt:
"Die Phthalate sind allgegenwärtig in vielen Kunststoffen. Aufgrund dieser Eigenschaften ist es nicht ausgeschlossen, dass die da auch rauskommen und den Menschen gefährden. Die Firmen haben aber trotzdem die Möglichkeit, sie weiter zu verwenden, wenn sie in einem Zulassungsantrag darlegen, dass die Verwendung trotz der Gefahr sicher ist. Dieses wird dann staatlich geprüft. Ab 2015 wäre zum Beispiel der Stoff Diisobutylphthalat nur noch für Verwendungen zugelassen, wo die Sicherheit belegt und geprüft ist."
Denn im Jahr 2011 ist Diisobutylphthalat in eine REACH-Liste zulassungspflichtiger Stoffe aufgenommen worden - auf Initiative Deutschlands. Jetzt haben Firmen vier Jahre Zeit, nach Alternativen zu suchen oder die Zulassung der Substanz zu beantragen. Bei einem Verbotsverfahren wären dagegen die staatlichen Behörden im Zugzwang gewesen.
"Das ist für den Staat viel schwieriger. Bei einem Verbot muss er belegen, dass ein Risiko da ist, das nicht angemessen beherrschbar ist. Das ist sehr schwierig, diesen Beweis zu führen. Da hat REACH doch sehr viel gebracht: Der Beweis muss jetzt von der Industrie geführt werden, dass die Anwendung sicher ist."
Auch in Sachen Arbeitsschutz gibt REACH den Behörden bessere Handlungsmöglichkeiten. Zum Beispiel bei Chromtrioxid. Dieser Stoff wird in Galvanisierbetrieben verwendet, um Badarmaturen zu verchromen. Dabei wird ein krebserregendes Aerosol frei - und damit Arbeiter nicht gefährdet werden, darf dieser Prozess nur in einer geschlossenen Anlage durchgeführt werden. Doch das ist nicht überall in Europa so. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz hat sich dafür eingesetzt, dass hier voraussichtlich ab 2017 ebenfalls in der ganzen EU eine Zulassung nötig ist, sagt Elmar Böhlen.
"Das Schutzziel ist hier ganz klar der Arbeitnehmer. Viele kleinere und größere Galvanisierbetriebe haben sehr guten Arbeitsschutz. Ich denke mal, dass die diese Zulassung bekommen werden. Denn Alternativen werden hier sehr schwierig zu haben sein. Aber es gibt eben auch Firmen, wo der Arbeitsschutz nicht so gut ist. Und diese Firmen werden eben ihre Zulassung nicht bekommen."
Experten schätzen, dass zukünftig rund 1500 Substanzen nur noch mit einer Zulassung verwendet werden dürfen. Bis jetzt steht das aber erst für 14 Stoffe fest. Diisobutylphthalat gehört bereits dazu, bei Chromtrioxid muss das Europaparlament noch zustimmen. Es tut sich also was in Sachen Chemikaliensicherheit - aber die Mühlen mahlen langsam.
"Diisobutylphthalat ist eines von vier Phthalaten, die bereits als besonders besorgniserregend festgestellt wurden. Diese Stoffe haben die unangenehme Eigenschaft, dass sie fruchtschädigend sind, das heißt, das Kind im Mutterleib gefährden können. Deshalb bedürfen diese Stoffe besonderer Aufmerksamkeit. Sie sind vorhanden als Weichmacher in vielen Kunststoffen. Wenn Sie zum Beispiel einen Gartenschlauch in die Hand nehmen, werden Sie da drin irgendwelche Phthalate haben."
Dass diese Stoffe ungeborene Kinder schädigen können, ist schon lange bekannt. Doch das allein reicht nicht für ein Verbot. Es muss auch nachgewiesen werden, dass Verbraucherinnen eine solche Substanz tatsächlich aufnehmen. Bisher hieß es vor allem vonseiten der Industrie: Die Phthalate sind fest an den Kunststoff gebunden, und Gartenschläuche isst ja schließlich niemand. Erst REACH hat die Unternehmen verpflichtet, konkrete Daten zu diesen Stoffen vorzulegen. Und die haben gezeigt:
"Die Phthalate sind allgegenwärtig in vielen Kunststoffen. Aufgrund dieser Eigenschaften ist es nicht ausgeschlossen, dass die da auch rauskommen und den Menschen gefährden. Die Firmen haben aber trotzdem die Möglichkeit, sie weiter zu verwenden, wenn sie in einem Zulassungsantrag darlegen, dass die Verwendung trotz der Gefahr sicher ist. Dieses wird dann staatlich geprüft. Ab 2015 wäre zum Beispiel der Stoff Diisobutylphthalat nur noch für Verwendungen zugelassen, wo die Sicherheit belegt und geprüft ist."
Denn im Jahr 2011 ist Diisobutylphthalat in eine REACH-Liste zulassungspflichtiger Stoffe aufgenommen worden - auf Initiative Deutschlands. Jetzt haben Firmen vier Jahre Zeit, nach Alternativen zu suchen oder die Zulassung der Substanz zu beantragen. Bei einem Verbotsverfahren wären dagegen die staatlichen Behörden im Zugzwang gewesen.
"Das ist für den Staat viel schwieriger. Bei einem Verbot muss er belegen, dass ein Risiko da ist, das nicht angemessen beherrschbar ist. Das ist sehr schwierig, diesen Beweis zu führen. Da hat REACH doch sehr viel gebracht: Der Beweis muss jetzt von der Industrie geführt werden, dass die Anwendung sicher ist."
Auch in Sachen Arbeitsschutz gibt REACH den Behörden bessere Handlungsmöglichkeiten. Zum Beispiel bei Chromtrioxid. Dieser Stoff wird in Galvanisierbetrieben verwendet, um Badarmaturen zu verchromen. Dabei wird ein krebserregendes Aerosol frei - und damit Arbeiter nicht gefährdet werden, darf dieser Prozess nur in einer geschlossenen Anlage durchgeführt werden. Doch das ist nicht überall in Europa so. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz hat sich dafür eingesetzt, dass hier voraussichtlich ab 2017 ebenfalls in der ganzen EU eine Zulassung nötig ist, sagt Elmar Böhlen.
"Das Schutzziel ist hier ganz klar der Arbeitnehmer. Viele kleinere und größere Galvanisierbetriebe haben sehr guten Arbeitsschutz. Ich denke mal, dass die diese Zulassung bekommen werden. Denn Alternativen werden hier sehr schwierig zu haben sein. Aber es gibt eben auch Firmen, wo der Arbeitsschutz nicht so gut ist. Und diese Firmen werden eben ihre Zulassung nicht bekommen."
Experten schätzen, dass zukünftig rund 1500 Substanzen nur noch mit einer Zulassung verwendet werden dürfen. Bis jetzt steht das aber erst für 14 Stoffe fest. Diisobutylphthalat gehört bereits dazu, bei Chromtrioxid muss das Europaparlament noch zustimmen. Es tut sich also was in Sachen Chemikaliensicherheit - aber die Mühlen mahlen langsam.