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Mehr Schutz vor Piraten

Seit Jahren kommt es vor dem Horn vor Afrika immer wieder zu Piratenüberfällen auf die Schifffahrt. Die Bundesregierung will jetzt über ein Gesetz für mehr Rechtssicherheit für bewaffnete private Sicherheitskräfte an Bord sorgen - ein sinnvoller Ansatz, heißt es bei den Reedern.

Von Verena Herb |
    Der Verband Deutscher Reeder VDR begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, künftig den Einsatz privater Sicherheitskräfte auf Schiffen unter deutscher Flagge gesetzlich zu regeln - erklärt VDR-Geschäftsführer, Ralf Nagel:

    "Ich denke schon, dass das für unsere Unternehmen, die deutsche Flagge führen, eine sehr große Hilfe ist. Denn bisher ist man ja in einem rechtlichen Graubereich. Oder etwas salopp formuliert: mit einem Bein im Gefängnis, wenn was passiert und Menschen zu Schaden kommen. Insofern gibt das für unsere Kapitäne und die Unternehmen ein hohes Maß an Sicherheit."

    Laut dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW hatte zuletzt jede dritte Reederei privat bewaffnete Sicherheitskräfte für die Passage vor Somalia eingesetzt. Weil das unter deutscher Flagge bislang nicht möglich war, kam es vereinzelt - wie zum Beispiel beim Unternehmen Hamburg Süd - zu Umflaggungen. Die Grundsatzentscheidung für ein solches Gesetz hat nach Meinung der Reedereien lange gedauert. Jetzt also hat die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf verabschiedet, der ein Zulassungsverfahren für private bewaffnete Sicherheitskräfte vorsieht, die an Bord von Schiffen mit deutscher Flagge eingesetzt werden können. Künftig soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA und die Bundespolizei für die Zertifizierung jener Sicherheitsunternehmen zuständig sein. Durch diese Kontrolle soll gewährleistet werden, dass nur zuverlässige und erfahrene Sicherheitskräfte an Bord sind - so der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto:

    "Keine Desperados. Keine Söldnertruppen oder Ähnliches. Wir wollen zuverlässige, gut ausgebildete Sicherheitsmannschaften haben, Sicherheitsteams haben. Die auch nach klaren Regeln tätig werden."

    Mit der Zulassung will die Regierung den Einsatz von Bewaffneten auf deutschen Handelsschiffen in kontrollierte Bahnen lenken. Gesetzgeberisch betrete man Neuland, so Otto weiter. Denn es sollen auch internationale Sicherheitsunternehmen für den Einsatz auf deutschen Schiffen zugelassen und somit von den deutschen Behörden zertifiziert werden. Gerade das bewertet Ralf Nagel vom Verband Deutscher Reeder als besonders wichtig:

    "Eine gute Sache in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist, dass sich der Gesetzentwurf an den Internationalen Empfehlungen für die Auswahl an Sicherheitskräften orientiert. Und insofern müssen auch internationale - britische, US-amerikanische oder andere Sicherheitsfirmen, die Chance haben, sich in Deutschland zuzulassen."

    Das Gesetzeskonzept besteht aus zwei Bausteinen: Zum einen soll in der Gewerbeordnung die Zertifizierungspflicht für maritime Sicherheitskräfte verankert werden. Zum anderen werden die Reeder verpflichtet, nur zertifizierte Sicherheitskräfte einzusetzen. Nach Auffassung des Verbands Deutscher Reeder könne die rechtliche Verpflichtung für Schifffahrtsunternehmen erst dann eintreten, wenn eine ausreichende Anzahl von privaten Bewachungsfirmen zugelassen wurde. Was bedeutet - so Verbandsgeschäftsführer Ralf Nagel:

    "Wir brauchen zum Gesetzentwurf jetzt schnell die Rechtsverordnung auf dem Tisch. Wir müssen in die Verfahren kommen. Denn am Ende zählt für unsere Unternehmen: Es gibt eine amtliche Liste von zugelassenen Unternehmen, aus denen wir auswählen können."

    Damit die "Operation Selbstschutz" künftig in einem rechtlichen sicheren Rahmen ablaufen kann.