Erst vor wenigen Tagen gab es einen neuen Vorschlag der zuständigen Ministerien für einen besseren Anlegerschutz. Ab 2011 sollen verdeckte Ermittler Kundenberater der Banken kontrollieren dürfen. Ob diese beispielsweise darauf achten, dass die nach der Finanzmarktkrise verbindlichen Beratungsprotokolle auch ordnungsgemäß erstellt werden. Eine Sprecherin des Finanzministeriums formulierte es so:
"Ziel ist es, in einem Beratungsgespräche eben zu testen, in wieweit die gesetzlichen Vorgaben von den jeweils Beratenden auch eingehalten werden."
Das Protokoll soll zeigen, wie detailliert der Kunde auch über mögliche Risiken eines Investments aufgeklärt wurde. Doch die bisherige Umsetzung hat viele Experten enttäuscht. Beispielsweise Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, vzbv.
"Weil die Protokolle bislang nicht so gut ausgefüllt werden. Teilweise wird die Unterschrift des Anlegers gefordert, um eventuell dann für einen späteren Prozess dokumentieren zu können, dass der Anleger ja mit dem Inhalt einverstanden gewesen sei. Das läuft derzeit nicht rund."
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch eine Untersuchung der Stiftung Warentest in diesem Jahr. Besser beraten werde durch die Protokollpflicht nicht, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von "Finanztest". Deshalb sei auch der Vorschlag, verdeckte Ermittler loszuschicken, gar nicht so schlecht.
"Wenn man Regeln für das Geschäftsgebaren der Banken verabschiedet, diese aber nicht kontrolliert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich die Banken genauso wie Autofahrer verhalten. Wenn die nicht richtig kontrolliert werden, dann fahren die ja auch weiter zu schnell."
Bislang freiwillig bieten einige Banken schon einen sogenannten Beipackzettel an. Transparent und klar verständlich soll hier in Kurzform über Chancen und Risiken eines Anlageproduktes informiert werden. Doch auch hier sehen Verbraucherschützer noch Regelungsbedarf. Manfred Westphal vom vzbv.
"Es wird diesen Beipackzettel verpflichtend geben. Allerdings nicht generell für Produkte, die in den verkehr gebracht werden, sondern nur im Falle einer verknüpften Beratung. Was nicht einzusehen ist, da es ja auch Leute gibt, die Anlageprodukte kaufen ohne sich beraten zu lassen. Außerdem fehlt es an einer Standardisierung dieses Informationsblattes. Hier sind viele Freiheiten möglich, so dass man diese Information nur schwerlich vergleichen kann."
Umstritten sind beispielsweise auch noch Pläne der Bundesregierung, künftig über alle derzeit rund 300.000 Anlageberater bei den Banken ein Register einzuführen. Der Bankenverband befürchtet ein bürokratisches Monster. Zuständig dafür soll die Finanzaufsichtsbehörde Bafin sein. So sollen Beschwerden über eine falsche oder unseriöse Bankberatung gemeldet werden können. Allerdings sehen die Regierungspläne dies bislang nur für die Banken vor, nicht etwa für die Vertreter des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Doch dessen Produkte seien in der Regel die wahren Risikoanlagen, sagt Hermann-Josef Tenhagen von "Finanztest"
"Damit wird der graue Kapitalmarkt ein gesondert geregelter Bereich bleiben. Das heißt eigentlich, dass dort, wo die größten gefahren für Anleger drohen, nicht die grundsätzlich strengeren Regeln gelten, sondern Regeln, die möglicherweise weniger streng sind. Ansonsten hätte man ja die gleichen Regeln auch für riskante Anlagen gelten lassen können."
Für die Aufsicht des Grauen Kapitalsmarkts sollen nicht etwa die Experten der Finanzaufsichtsbehörde Bafin zuständig sein, sondern die Gewerbeaufsicht. Behörden, die sich sonst eher um Pommes-Buden kümmern, sagen Spötter.
Das geplante Anlegerschutzgesetz wird derzeit im Finanzausschuss des Bundestages nachverhandelt. Streit gibt es vor allem zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium. Kritiker aber bemängeln schon jetzt, dass mit dem neuen Gesetz nicht adäquat auf die Lehren aus der Finanzmarktkrise reagiert werde. Es fehle der Biss - und Einiges sei auch so gut wie gar nicht berücksichtigt worden, sagt vzbv-Experte Westphal.
"Viele Dinge haben wir schon vor der Finanzkrise gefordert. Beispielsweise, dass die kurzen Verjährungsvorschriften im Anlagebereich streicht. Denn dadurch hat man kaum Zeit, eine Klage zu erheben. Da ist wenig passiert. Und in anderen Bereichen ist auch immer nur mal wieder ein wenig passiert."
Verbraucherschützer hoffen deshalb langfristig auch auf europäische Regelungen, die den Verbraucher vor unseriösen Praktiken des Finanzmarktes schützen sollen. Das umstrittene Anlegerschutzgesetz soll im kommenden Frühjahr endgültig verabschiedet werden.
"Ziel ist es, in einem Beratungsgespräche eben zu testen, in wieweit die gesetzlichen Vorgaben von den jeweils Beratenden auch eingehalten werden."
Das Protokoll soll zeigen, wie detailliert der Kunde auch über mögliche Risiken eines Investments aufgeklärt wurde. Doch die bisherige Umsetzung hat viele Experten enttäuscht. Beispielsweise Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, vzbv.
"Weil die Protokolle bislang nicht so gut ausgefüllt werden. Teilweise wird die Unterschrift des Anlegers gefordert, um eventuell dann für einen späteren Prozess dokumentieren zu können, dass der Anleger ja mit dem Inhalt einverstanden gewesen sei. Das läuft derzeit nicht rund."
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch eine Untersuchung der Stiftung Warentest in diesem Jahr. Besser beraten werde durch die Protokollpflicht nicht, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von "Finanztest". Deshalb sei auch der Vorschlag, verdeckte Ermittler loszuschicken, gar nicht so schlecht.
"Wenn man Regeln für das Geschäftsgebaren der Banken verabschiedet, diese aber nicht kontrolliert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich die Banken genauso wie Autofahrer verhalten. Wenn die nicht richtig kontrolliert werden, dann fahren die ja auch weiter zu schnell."
Bislang freiwillig bieten einige Banken schon einen sogenannten Beipackzettel an. Transparent und klar verständlich soll hier in Kurzform über Chancen und Risiken eines Anlageproduktes informiert werden. Doch auch hier sehen Verbraucherschützer noch Regelungsbedarf. Manfred Westphal vom vzbv.
"Es wird diesen Beipackzettel verpflichtend geben. Allerdings nicht generell für Produkte, die in den verkehr gebracht werden, sondern nur im Falle einer verknüpften Beratung. Was nicht einzusehen ist, da es ja auch Leute gibt, die Anlageprodukte kaufen ohne sich beraten zu lassen. Außerdem fehlt es an einer Standardisierung dieses Informationsblattes. Hier sind viele Freiheiten möglich, so dass man diese Information nur schwerlich vergleichen kann."
Umstritten sind beispielsweise auch noch Pläne der Bundesregierung, künftig über alle derzeit rund 300.000 Anlageberater bei den Banken ein Register einzuführen. Der Bankenverband befürchtet ein bürokratisches Monster. Zuständig dafür soll die Finanzaufsichtsbehörde Bafin sein. So sollen Beschwerden über eine falsche oder unseriöse Bankberatung gemeldet werden können. Allerdings sehen die Regierungspläne dies bislang nur für die Banken vor, nicht etwa für die Vertreter des sogenannten Grauen Kapitalmarkts. Doch dessen Produkte seien in der Regel die wahren Risikoanlagen, sagt Hermann-Josef Tenhagen von "Finanztest"
"Damit wird der graue Kapitalmarkt ein gesondert geregelter Bereich bleiben. Das heißt eigentlich, dass dort, wo die größten gefahren für Anleger drohen, nicht die grundsätzlich strengeren Regeln gelten, sondern Regeln, die möglicherweise weniger streng sind. Ansonsten hätte man ja die gleichen Regeln auch für riskante Anlagen gelten lassen können."
Für die Aufsicht des Grauen Kapitalsmarkts sollen nicht etwa die Experten der Finanzaufsichtsbehörde Bafin zuständig sein, sondern die Gewerbeaufsicht. Behörden, die sich sonst eher um Pommes-Buden kümmern, sagen Spötter.
Das geplante Anlegerschutzgesetz wird derzeit im Finanzausschuss des Bundestages nachverhandelt. Streit gibt es vor allem zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium. Kritiker aber bemängeln schon jetzt, dass mit dem neuen Gesetz nicht adäquat auf die Lehren aus der Finanzmarktkrise reagiert werde. Es fehle der Biss - und Einiges sei auch so gut wie gar nicht berücksichtigt worden, sagt vzbv-Experte Westphal.
"Viele Dinge haben wir schon vor der Finanzkrise gefordert. Beispielsweise, dass die kurzen Verjährungsvorschriften im Anlagebereich streicht. Denn dadurch hat man kaum Zeit, eine Klage zu erheben. Da ist wenig passiert. Und in anderen Bereichen ist auch immer nur mal wieder ein wenig passiert."
Verbraucherschützer hoffen deshalb langfristig auch auf europäische Regelungen, die den Verbraucher vor unseriösen Praktiken des Finanzmarktes schützen sollen. Das umstrittene Anlegerschutzgesetz soll im kommenden Frühjahr endgültig verabschiedet werden.