Die Strafvollstreckung im Zusammenhang mit Cannabis-Delikten werde dann unzulässig, hieß es zur Begründung vom nordrhein-westfälischen Justizministerium gegenüber der "Bild"-Zeitung. Viele laufende Verfahren könnten zudem eingestellt werden.
Die niedersächsische Justizministerin Wahlmann sieht die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, alle Akten durchzusehen und festzustellen, ob Haftstrafen weiter gerechtfertigt sind. Falls Personen wegen Besitzes oder Handels mit bis zu 25 Gramm Cannabis im Gefängnis säßen, dürfe die Strafe nicht weiter vollstreckt werden, sagte die SPD-Politikerin. Allein in Niedersachsen müssten dazu mehr als 16.000 Akten durchgesehen werden. Wahlmann forderte die Bundesregierung zur Kompromissbereitschaft auf: Die Justiz sei überlastet, und die Verfahren müssten daher vereinfacht werden.
Diese Nachricht wurde am 15.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.