Zwar ist Sterbehilfe nach wie vor strafbar, aber wenn sich der Arzt an bestimmte Richtlinien hält, kommt es nicht zu einer Strafverfolgung: So muss der Patient unheilbar krank sein, unerträglich leiden und den Wunsch nach Sterbehilfe mehrfach ausdrücklich geäußert haben.
Zu einer Sterbehilfewelle, wie sie Gegner prophezeit haben, ist es nicht gekommen.
Stattdessen sind andere Länder wie Belgien dem niederländischen Beispiel gefolgt.
Die Niederländer selbst schauen bereits wieder in die Zukunft: Viele wollen noch einen Schritt weiter gehen und plädieren auf die Einführung einer "Letzte-Wille-Pille".
Sie soll allen Senioren die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wann sie ihr Leben als erfüllt betrachten und ihm deshalb ein Ende setzen wollen.
Zu einer Sterbehilfewelle, wie sie Gegner prophezeit haben, ist es nicht gekommen.
Stattdessen sind andere Länder wie Belgien dem niederländischen Beispiel gefolgt.
Die Niederländer selbst schauen bereits wieder in die Zukunft: Viele wollen noch einen Schritt weiter gehen und plädieren auf die Einführung einer "Letzte-Wille-Pille".
Sie soll allen Senioren die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wann sie ihr Leben als erfüllt betrachten und ihm deshalb ein Ende setzen wollen.