Kandidaturverbot für Frontfrau des RN
Das Urteil gegen Marine Le Pen wird Frankreich weiter polarisieren

Marine Le Pen wurde schuldig gesprochen, EU-Mittel veruntreut zu haben. Fünf Jahre lang darf die RN-Fraktionschefin nicht bei Wahlen antreten. Dieses Urteil ermöglicht ihr und den Rechtsnationalen, sich als Justizopfer zu inszenieren.

Von Christiane Kaess |
Rassemblement-National-Chefin Marine Le Pen geht inmitten einer Menge von Menschen zu einem Auto
Le Pen will gegen das Urteil in Berufung gehen und 2027 erneut bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich als Kandidatin für den RN antreten (picture alliance / Thomas Padilla)
Dieses Urteil tut der französischen Demokratie keinen Gefallen. Vielmehr liefert es eine Steilvorlage für Marine Le Pen und alle Rechtsnationalen, sich als Opfer der Justiz zu inszenieren. Es gibt denjenigen Futter, für die die Justiz schon immer parteiisch und politisch war, und die eine „Regierung der Richter“ in Frankreich anprangern. Das alles zu Unrecht, aber die Richter hätten bei ihrem Urteil gegen die Frontfrau der französischen Rechtsnationalen weitsichtiger sein müssen.
Natürlich muss Marine Le Pen verurteilt werden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sie und die anderen Angeklagten ihrer Partei, Gelder der Europäischen Union in der Höhe von rund 4,5 Millionen Euro veruntreut haben. Das Ausmaß des Betrugs ist enorm, die Beweislast vor Gericht war erdrückend. Und Marine Le Pen saß mittendrin in einem System, das den Gelder-Missbrauch organisierte. In solchen Fällen werden die Verurteilten nach französischem Recht automatisch unwählbar. Aber die Richter entscheiden, für wie lange und ob die Strafe sofort greift. Also alles das, was sich darauf auswirkte, ob Marine Le Pen bei der nächsten Präsidentschaftswahl kandidieren kann.

Kritik am Urteil von Linkspopulisten und Rechts-Bürgerlichen

Darauf hätte das Gericht Rücksicht nehmen sollen. Juristisch wäre es vertretbar gewesen, Le Pen zu verurteilen, ohne ihre Kandidatur zu gefährden. Denn eine Strafe muss verhältnismäßig sein und die Wahlfreiheit der Bürger berücksichtigen. Dann hätten die Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden können, ob sie ihre Stimme immer noch einer Kandidatin geben wollen, die massiv gegen demokratische Regeln verstoßen hat und deshalb ja auch noch zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt wurde.
Weit über das eigene politische Lager hinaus bekommt Le Pen nun Zustimmung. Bei den Linkspopulisten kritisiert man mit einem Seitenhieb auf das Gericht: Die Entscheidung, jemanden abzusetzen, der gewählt wurde, müsse durch das Volk erfolgen. Und im rechts-bürgerlichen Spektrum findet man das Urteil „außergewöhnlich schwer“ und „nicht gesund für die Demokratie.“ Aus der politischen Mitte äußerten manche schon vor dem Urteilsspruch, die Rechtsnationalen bekämpfe man an den Wahlurnen und nicht vor Gericht. 

Le Pen hätte gute Chancen bei der Präsidentschaftswahl gehabt

Bei dieser Kritik wird allerdings geflissentlich übergangen, dass die Richter Gesetze angewandt haben, die die Parlamentarier zuvor gemacht haben. Hier hätten wiederum die Abgeordneten weitsichtiger sein müssen. Gesetze, die zur Moralisierung des öffentlichen Lebens beitragen sollten, haben nun dazu geführt, dass eine Politikerin, die für Millionen von Wählerinnen und Wählern steht, bei der nächsten Präsidentschaftswahl nicht mehr antreten kann. Ausgerechnet vor dem Urteil standen die Chancen für Marine Le Pen so gut wie noch nie, in den Élysée-Palast einzuziehen.
Das Urteil gegen die Führungsfigur des Rassemblement National wird die französische Gesellschaft weiter polarisieren.