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Meinungsfreiheit in Spanien
Texte zwischen Provokation und Straftat

Ein Rapper wird in Spanien wegen gewaltverherrlichender Texte verurteilt. Vor Haftantritt flieht der Musiker nach Belgien. Aber nicht erst seit diesem Fall wird in Spanien lebhaft über die Meinungs- und Kunstfreiheit diskutiert.

Von Hans-Günter Kellner |
    Die drei stehen mit ernstem Blick nebeneinander vor einer dunklen Wand, die mit einem beschriftetetn Blatt beklebt ist. Vor ihnen stehen zwei Mikrofone, Valtonyc sagt etwas.
    Der Rapper Valtònyc (l) im März 2018 bei einer Pressekonferenz in Barcelona zu der Anklage aufgrund seiner Texte (imago / Andreux Dalmaux)
    Die Spanier erfuhren es aus den Mittagsnachrichten: Die belgische Justiz hat die Auslieferung des spanischen Rappers Valtònyc abgelehnt, weil weder die Verherrlichung des Terrorismus in seinen Liedtexten, noch die Todesdrohungen gegen einen Politiker noch die Verunglimpfung der Königsfamilie in Belgien strafbar sind. In Spanien sollte der 24-Jährige dafür für dreieinhalb Jahren [*] hinter Gitter. Der spanische Rechtsphilosoph Emilio Suñé über die Hintergründe:
    "Es gibt eben auch die verbale Gewalt, und eine Gesellschaft hat alles Recht der Welt zu entscheiden, sie nicht hinnehmen zu wollen. Natürlich hat jede Gesellschaft ihre besonderen Erfahrungen. Spanien hat sehr lange Zeit unter dem Terrorismus gelitten, die ETA hat sich ja erst dieses Jahr aufgelöst. So ist es auch folgerichtig, dass bei uns die Verherrlichung von Terrorismus strafbar ist, auch wenn man das woanders vielleicht nicht versteht."
    Nicht erst seit dem Urteil gegen den Rapper diskutieren die Spanier, wo die Grenze zwischen der politischen Provokation und einer strafbaren Handlung verläuft.
    Auch über andere Fälle wird diskutiert
    Erst Anfang des Jahres hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Geldstrafe für zwei Katalanen annulliert, die ein Porträt des Königspaars verbrannt hatten. Letzte Woche hingegen fand ein spanischer Untersuchungsrichter, die Königsfamilie mit der Mafia und Zuhältern zu vergleichen, gehöre zur Meinungsfreiheit dazu. Rechtsphilosoph Suñé dazu:
    "Ein Meinungsdelikt soll demzufolge überhaupt nur noch dann strafbar sein, wenn daraus eine ganz konkrete Gefahr hervorgeht. Aber was heißt das: konkrete Gefahr? Wenn jemand Toilettenpapier herstellt mit Fahnen besonderer Länder oder Regionen, geht davon keine sofortige Gefahr aus. Aber dennoch wird das früher oder später zur Gewalt führen."
    Wegen eines Hassdelikts muss jetzt auch ein spanischer Radiosender eine Strafe von 17.000 Euro zahlen. Ein Moderator hatte auf dem Sender laut über Bombenanschläge gegen Deutsche nachgedacht, nachdem die deutsche Justiz die Auslieferung des Separatistenführers Carles Puigdemont an Spanien verweigert hatte.
    Freiheit ist nicht grenzenlos
    "Wir bewegen uns auf einen falsch verstandenen Liberalismus zu. Mich hat der englische Philosoph John Locke sehr geprägt. Er sagte, Freiheit kann nicht bedeuten, zu machen, was einem beliebt. Denn das kollidiert natürlich mit der Freiheit anderer. Wenn wir keine Gesetze haben, die das regeln, dann gilt das Recht des Stärkeren."
    Dennoch entwickelt sich die öffentliche Debatte in Spanien in die andere Richtung. Viele fordern angesichts der internationalen Rechtsprechung eine Strafrechtsreform. Der spanische Journalist Manuel Mediavilla ist Mitglied der Plattform für Meinungsfreiheit.
    "Es ist doch bemerkenswert, dass die meisten Urteile wegen Verherrlichung des Terrors jetzt gesprochen werden, wo die ETA seit 2011 niemanden mehr tötet. Dieser Paragraph ist wie ein Gummiband, je nachdem, wer ihn auslegt."
    Paragraphen sollten gestrichen werden
    Tatsächlich sind seit 2011 121 Menschen aus diesem Grund verurteilt worden. Nur 33 Verurteilungen gab es hingegen, als die ETA noch getötet hat. Und noch ein Meinungsdelikt sollte für den Journalisten ganz aus dem Strafrecht ganz gestrichen werden: Die Verletzung religiöser Gefühle:
    "Damit fügt man ja niemandem einen konkreten Schaden zu. Es gibt diese spanische Redensart, nach der man auf Gott seine Notdurft verrichtet. Das sagen bestimmt eine Millionen Spanier täglich. Jetzt ist ein spanischer Schauspieler für ein Tag inhaftiert gewesen, weil er das auf Twitter geäußert hat. Mir gefällt dieser Satz auch nicht, aber es ist absurd, jemanden deswegen vor Gericht zu stellen. Die gesamte internationale Rechtsprechung sagt, dass die Herabsetzung religiöser Gefühle keine Straftat sein sollte."
    Auch die spanische Generalstaatsanwältin María José Segarra hat nun in die Debatte eingegriffen. Die im Strafrecht vorgesehene Gefängnisstrafe für Hassreden im Internet von bis zu vier Jahren sei nicht verhältnismäßig. Sie könnte auch durch Geldbußen oder gemeinnützige Arbeit ersetzt werden, regt die Juristin an.
    [*Hinweis der Redaktion: Der Rapper Valtònyc wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Text hieß es ursprünglich, dass der Musiker nur zweieinhalb Jahre in Haft muss.]