"Hass im Netz betrifft ja nicht nur Journalisten - auch Mediziner, Polizisten, Politiker, Wissenschaftler", sagt Marco Fenske, Chefredakteur beim Redaktionsnetzwerk Deutschland. Und er fügt hinzu: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es ist noch sehr viel zu tun und dieses Thema wird uns vermutlich leider noch viele Jahre begleiten."
Im April 2021 hatte der RND-Autor Imre Grimm einen Text zum Thema Corona veröffentlicht, für den es im Netz viel Hass und Häme gab. Daraufhin stellte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) Strafanzeige, doch die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen inzwischen eingestellt. Es bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, heißt es in einer Stellungnahme.
Meldungen ans Bundeskriminalamt
Ein Beispiel, das zeigt: Wenn es um Hass im Netz geht, reicht die Strafverfolgung bislang bei weitem noch nicht aus. Die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet soll nun dafür sorgen, dass solche und ähnliche Fälle effizienter verfolgt werden. Künftig müssen Soziale Netzwerke dort Beiträge melden, die volksverhetzend sind. Das gleiche gilt für verfassungswidrige Symbole wie das Hakenkreuz.
Bislang mussten strafbare Inhalte lediglich von den Plattformen gelöscht werden. Jetzt können Userinnen und User entsprechende Inhalte selber melden. Wenn die sozialen Netzwerke diese Inhalte ebenfalls als strafbar einschätzen, gehen sie an das BKA. Bei der dort eingerichteten Stelle übernehmen dann 200 Mitarbeitende. Für Abteilungsleiter Ansgar Tolle wird so die Strafverfolgung deutlich verbessert.
"Wir sind künftig dafür zuständig, die Urheber solcher strafrechtlich relevanter Inhalte in einem ersten Schritt zu identifizieren und dafür zu sorgen, dass sie dann in einem zweiten Schritt von den jeweiligen zuständigen Landesbehörden übernommen werden und eben Ermittlungen gegen diese Personen eingeleitet werden können."
"Brauchen dringend mehr Strafverfolgung"
Die Ermittlung der möglichen Täter läuft vor allem über die so genannte IP-Adresse. Darüber kommuniziert ein Gerät, wenn es im Internet unterwegs ist. Josephine Ballon von HateAid, einer Beratungsstelle für digitale Gewalt, begrüßt die neue Meldestelle.
"Weil es natürlich geeignet ist, zu mehr Strafverfolgung im Netz zu führen. Und mehr Strafverfolgung brauchen wir ganz dringend, denn das ist genau das Thema, was in den letzten Jahren vernachlässigt wurde. Was dazu beigetragen hat, dass wir eben diese Enthemmung im Netz bekommen haben, wie wir sie jetzt sehen. Vor allem eben das Thema der Täteridentifizierung ist da ganz entscheidend, denn die meisten Strafverfahren scheitern daran, dass kein Täter oder keine Täterin identifiziert werden kann."
Klagen von Google und Facebook
Mindestens drei soziale Netzwerke werden zunächst aber keine Daten zuliefern. Google und Facebook klagen derzeit gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Vor Kurzem kam auch TicToc hinzu. Die Unternehmen befürchten, dass Grundrechte der Nutzenden verletzt würden, wenn vermeintlich illegale Inhalte automatisch an das BKA weitergeleitet würden. Josephine Ballon von HateAid kann die Bedenken nachvollziehen.
"Nämlich dass aufgrund der Meldepflicht eine wirklich massenhafte Ausleitung von Daten an das Bundeskriminalamt zu erwarten ist und dann auch gleichzeitig ohne dass jemals ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft da vorher draufgeschaut hat eine Abfrage der Acountinnhaberdaten beim Telekommunikationsanbieter erfolgt. Und somit ein vollständiger Datensatz ohne jede rechtliche Bewertung durch eine dafür zuständige Stelle beim Bundeskriminalamt verbleibt."
Die Konsequenz könnte also sein, dass User Diskussionen im Netz deshalb künftig aus dem Weg gehen, um zu vermeiden, dass empfindliche Daten auf diese Weise beim BKA landen könnten. Der dortige Abteilungsleiter Ansgar Tolle betont, dass seine Meldestelle besonders sorgsam mit den Nutzerdaten umgehe.
"Und nur in den Fällen, wo wir tatsächlich einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht sehen, steigen wir in weitere Ermittlungen ein. Wenn sich dieser Anfangsverdacht nicht bestätigt, dann werden die Daten gelöscht."
Etliche neue Strafverfahren erwartet
Auch andere soziale Netzwerke wie Twitter, LinkedIn oder Xing zeigen bislang keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Das BKA wird sich zunächst mit Meldungen der Aktionsprogramme „Hessen gegen Hetze“, „Keine Macht dem Hass“ ebenfalls aus Hessen und „Verfolgen statt nur löschen“ aus NRW beschäftigen. Dort können Medienunternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger Hass im Netz melden.
Wenn dann auch noch die sozialen Netzwerke dazukommen, könnten durch die neue Meldestelle etwa 150.000 neue Strafverfahren im Jahr eingeleitet werden.