Innenminister Piantedosi sagte in Rom, der Erlass trete sofort in Kraft. Er ziele auf eine Beschleunigung des Verfahrens ab. Dies bedeutet, dass die Anträge von Asylbewerbern aus bestimmten Ländern von Albanien aus im Schnellverfahren bearbeitet werden können. Zugleich betonte der Minister, dass bei der Kabinettssitzung Kamerun, Kolumbien und Nigeria von der Liste mit zuvor 22 als sicher eingestuften Ländern gestrichen worden seien. Damit solle einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen werden.
Die Regierung von Ministerpräsidentin Meloni hatte die Liste der ihrer Darstellung nach sicheren Herkunftsländer kürzlich auf Staaten erweitert, in denen die Bedingungen in einigen Landesteilen jedoch nicht erfüllt sind. Dem EuGH zufolge ist es nicht möglich, einzelne Landesteile als sichere Herkunftsgebiete einzustufen, sondern nur ganze Staaten. Die neue Liste definiert nach wie vor Staaten wie Bangladesch, Tunesien und Ägypten als sichere Herkunftsländer. Asylbewerber aus diesen Ländern können jedoch immer noch ihre persönliche Situation geltend machen.
Meloni: Regierung entscheidet, welche Länder sicher sind
Die Verabschiedung des Dekrets erfolgte auf ein Urteil italienischer Richter vom Freitag, wonach die Überstellung der ersten Migranten nach Albanien im Rahmen eines italienisch-albanischen Abkommens unrechtmäßig war. Die italienische Regierung hatte nach dem Gerichtsentscheid angekündigt, an ihren Plänen festzuhalten. Italien und Albanien hatten vor einem Jahr die Einrichtung von durch Italien betriebenen Aufnahmelagern für Asylbewerber in Albanien vereinbart. Die Asylzentren werden nach italienischem Recht und mit italienischem Personal betrieben.
Meloni bezeichnete das Urteil am Freitag als voreingenommen. Sie sagte, sie habe eine Kabinettssitzung einberufen, um Gesetze zu verabschieden und diese Hürde zu überwinden. Festzulegen, welche Länder sicher seien, obliege nicht den Richtern, sondern der Regierung.
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Diese Nachricht wurde am 22.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.