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Menschenhandel
Europarat lobt deutsche Initiativen gegen Zwangsprostitution

Im Kampf gegen Menschenhandel werden Deutschland wichtige Fortschritte attestiert. Nach einem Bericht des Europarates können sich Opfer von Zwangsprostitution und Zwangsarbeit auf eine Vielzahl von Beratungsstellen stützen. In anderen Punkten gibt es aber noch Nachholbedarf.

    Eine Prostitutierte steht am 18.02.2014 in der Dudweiler Landstraße in Saarbrücken (Saarland).
    Der Europarat fordert eine nationale Strategie gegen Menschenhandel. (dpa / Oliver Dietze)
    Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) hat Deutschland für seine Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Zwangsarbeit gelobt. Das geht aus dem ersten Deutschland-Bericht des Gremiums hervor, der heute in Straßburg veröffentlicht wurde.
    Zu den Pluspunkten zählt GRETA ein ausgebautes System von Beratungszentren für Opfer sexueller Ausbeutung, eine 24-Stunden-Hotline für Frauen, die Opfer von Gewalt werden, und regelmäßige Fortbildungen für Polizeibeamte. Außerdem wird die internationale Zusammenarbeit mit betroffenen Drittländern positiv gewertet.
    Report: Nationale Strategie notwendig
    Deutschland hat die Europaratskonvention gegen Menschenhandel 2012 ratifiziert. GRETA prüft in regelmäßigen Abständen die Situation in den 43 der 47 Europaratsstaaten, die der Konvention gegen Menschenhandel beigetreten sind. Jetzt war Deutschland an der Reihe: Die Experten besuchten Regierungsbehörden und sechs Bundesländer und überprüften die Umsetzung der Konvention.
    Der Report führt auch eine Reihe von Schwachstellen auf. Die Behörden sollten angesichts uneinheitlicher Länder-Regelungen eine nationale Strategie entwickeln, heißt es in dem 65-Seiten-Dokument. Kritisch merken die Experten an, dass Aufenthaltsgenehmigungen für Opfer von Menschenhändlern nur unter der Bedingung erteilt werden, dass die Betroffenen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um gegen Schlepper vorzugehen.
    Forderung nach weiteren Strafen
    "In Deutschland ist die Straftat Menschenhandel in erster Linie auf sexuelle Ausbeutung von Frauen und auf Zwangsarbeit und Versklavung ausgerichtet", sagte der österreichische GRETA-Experte Helmut Sax vom Institut für Menschenrechte in Wien der Deutschen Presse-Agentur. Aber auch der Zwang zur Bettelei sollte als Straftat in Verbindung mit Menschenhandel gelten.
    Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes von 2010 bis 2013 stammen die meisten Opfer aus Rumänien (571), Ungarn (190), Polen (112) und Nigeria (102). Aber auch innerhalb Deutschlands wurden in dem Zeitraum mehr als 400 Frauen zur Zwangsprostitution verschleppt. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen.
    (fwa/dk)