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Menschenrechts- und Sozialstandards in Lieferketten
"Die Bundesregierung muss jetzt gesetzgeberisch tätig werden"

Eine Befragung zeigt, dass sich viele deutsche Firmen kaum um Produktionsbedingungen bei Zulieferern kümmern. Dies sei Beleg dafür, dass Konsequenzen nötig seien, sagte Johanna Kusch von der "Initiative Lieferkettengesetz" im Dlf. Zudem habe die Coronakrise vor Augen geführt, wie notwendig resiliente Lieferketten seien.

Johanna Kusch im Gespräch mit Stefan Heinlein |
Ein Arbeiter in Bangladesh färbt Kleidung
Deutsche Unternehmen erfüllen nach wie vor nicht die Erwartungen der Bundesregierung an Menschenrechts- und Sozialstandards in ihren Lieferketten. (dpa/ picture alliance/NurPhoto)
Alle zwei Jahre ein neues Handy, immer neue hippe Sneakers oder spottbillige T-Shirts vom Krabbeltisch – wir Verbraucher konsumieren meist ohne schlechtes Gewissen. Woher die Waren kommen und unter welchen Umständen sie produziert werden, ist uns meist egal. Auch die deutschen Unternehmen kümmern sich bislang höchst selten um die Produktionsbedingungen bei ihren Zulieferern. Das soll sich nun ändern durch ein neues Gesetz. Heute endet eine Firmenbefragung, die entscheidend für die Frage sein könnte, ob es tatsächlich ein Lieferkettengesetz geben wird.
Arbeiterinnen arbeiten in einer Textilfabrik in Bangladesch.
Lieferkettengesetz - "Kein Appell der deutschen Wirtschaft gegen Menschenrechte"
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, hält ein Lieferkettengesetz für unnötig. Deutsche Unternehmen könnten nicht für die Fehler Dritter haften, sagte er im Dlf. Der Streitpunkt solle aber nicht als ein Appell gegen soziale Standards missverstanden werden.
Eine zweite repräsentative Erhebung bei den betroffenen Unternehmen hat laut Agenturmeldungen ergeben, dass weitaus weniger als die Hälfte der befragten Firmen Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfalt in ihren Lieferketten angemessen umsetzt.
Das Egebnis sei keine Überraschung sondern ein Zustand, der bereits über viele Jahre hinweg dokumentiert worden sei, sagte Johanna Kusch, Sprecherin der "Initiative Lieferkettengesetz". Das ist ein Zusammenschluss zahlreicher Gewerkschaften, Naturschutzverbände und Menschenrechtsgruppen, die deutsche Unternehmen für ihre Zulieferer stärker in die Pflicht nehmen wollen. Kusch forderte die Bundesregierung zum Handeln auf.

Stefan Heinlein: Frau Kusch, soeben kam die Eilmeldung, die deutschen Unternehmen haben die Erwartungen der Bundesregierungen an Menschenrechts- und Sozialstandards in ihren Lieferketten erneut nicht erfüllt. Für Sie vermutlich keine Überraschung?
Johanna Kusch: Ja, das ist in der Tat keine Überraschung. Das ist ein Zustand, den wir seitens der Zivilgesellschaft in vielen Studien und über viele Jahre hinweg auch dokumentiert haben. Diese Befragung war ja jetzt noch mal ein Instrument der Bundesregierung, bevor sie gesetzgeberisch tätig wird, selber zu prüfen, wie ist denn der Stand bei den deutschen Unternehmen.
Ein Baby schaut sich im Spielzeugspiegel an
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In der Debatte um überprüfbare Lieferketten etwa auch für Kinderspielzeug plädiert Maik Pflaum von der Christlichen Initiative Romero dafür, ein Siegel zu vergeben für Gesamtunternehmen: "Und wenn sie dann bei einem Unternehmen kaufen, dass dieses Siegel hat, dann können Sie davon ausgehen, dass menschenrechtliche Sorgfaltspflichten eingehalten wurden."
Heinlein: Welchen Stellenwert haben jetzt diese Ergebnisse, diese erneut negativen Ergebnisse dieser Befragung für den weiteren Weg hin zu einem Lieferkettengesetz, das Sie ja fordern?
Kusch: Für uns ist es der ganz klare Beleg dafür, dass jetzt die Konsequenzen, die in dem Koalitionsvertrag angekündigt worden sind, greifen müssen, nämlich dass nach dem Ergebnis dieser Befragung deutsche Unternehmen noch nicht ausreichend genug tun, um die Menschenrechte zu achten. Deswegen muss die Bundesregierung jetzt gesetzgeberisch tätig werden. Ob das in der Form auch stattfinden wird, wird sich zeigen.
Fragile Lieferkettenbeziehungen in Corona-Zeiten
Heinlein: Was sollte denn in diesem Lieferkettengesetz drinstehen?
Kusch: Ein Lieferkettengesetz würde vor allem drei Dinge regeln müssen. Zum einen ganz klar angeknüpft an internationale Sorgfaltsstandards aus den Vereinten Nationen, dass Unternehmen Risikoanalysen durchführen müssen, bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit. Da ist auch ganz klar der Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette zu legen, vom Abbau bis zur Verwertung beispielsweise von Rohstoffen. Diese Risiken sollen auch dokumentiert werden und es sollen, wo nötig, auch Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Heinlein: Hohe Auflagen also. Sie wissen es aber, Frau Kusch: Die deutsche Wirtschaft leidet schwer aktuell unter der Corona-Pandemie. Warum wollen Sie dennoch die Existenz vieler Betriebe durch Ihre Forderung nach einem Gesetz zusätzlich gefährden? Das ist ja ganz klar ein Wettbewerbsnachteil. Das haben die Unternehmen ja deutlich gemacht.
Kusch: Sie sprechen jetzt tatsächlich mehrere Punkte an. Schon allein an dem letztgenannten Wettbewerbsnachteil lässt sich trefflich streiten. Beispielsweise ist es ja für die Unternehmen, die es auch gibt, die sich in diesem Weg von nachhaltigen Lieferketten bereits auf den Weg gemacht haben, ja ein Wettbewerbsnachteil, dass sie sich an Standards halten wollen, während Mitbewerber auf Kosten von Menschenrechten weiter Profite machen dürfen. Da ist ja auch ein Ungleichnis der Wettbewerbsleistung für diejenigen, die auf dem Weg sind.
Corona hat uns zum anderen sehr, sehr deutlich gezeigt, dass es erst recht jetzt ein Lieferkettengesetz braucht, denn es hat uns vor Augen geführt, wie fragil diese Lieferkettenbeziehungen eigentlich sind und dass wir resiliente Lieferketten brauchen - zum einen, damit hier die Produkte wie Mundschutzmasken auch gut ankommen können, aber auch vor Ort die Menschen nicht am meisten darunter leiden, die für unsere große Exportnation Deutschland die Waren produzieren.
"Frage der ganz grundsätzlichen Ausrichtung unserer globalen Wirtschaft"
Heinlein: Ich möchte es noch einmal zuspitzen, Frau Kusch. Ihnen scheint die Moral, Ihnen scheinen Umweltstandards wichtiger als der Erhalt von Arbeitsplätzen?
Kusch: Das ist eine Definitionssache, über die man sich auch wiederum trefflich streiten kann, inwieweit Nachhaltigkeitsumstellungen in einem Unternehmen dann wiederum zum Verlust von Arbeitsplätzen führen oder tatsächlich sogar auch zu einer Verbesserung von bestehenden Prozessen.
Ein Blick in eine Textilfabrik in Bangladesch. Ein Gang befindet sich zwischen einer Reihe von Tischen mit Nähmaschinen an denen Frauen sitzen und Kleidung herstellen. 
Ein Gesetz gegen Auswüchse der Globalisierung
Die Macht zwischen armen Ländern und großen Konzernen ist nicht gleich verteilt. Um Firmen an die Menschenrechte zu binden, plädieren Politiker für ein Lieferkettengesetz. Was kann das bringen?
Und es ist natürlich eine Frage der ganz grundsätzlichen Ausrichtung unserer globalen Wirtschaft und es hat nichts unbedingt damit zu tun, ob man das jetzt moralisch gut findet oder nicht, sondern es hat, wie Corona ja auch gezeigt hat, ganz klare Auswirkungen, wenn Lieferbeziehungen in der Form nicht mehr funktionieren. Dann hat das eine Auswirkung auch auf uns hier und das kann mit einem Lieferkettengesetz nicht alles alleine angegangen werden, aber es kann einen Beitrag dazu leisten.
Heinlein: Wenn wir einmal den Blick heben über Deutschland, über die deutschen Grenzen hinaus, Frau Kusch. Blicken wir auf Bangladesch oder andere asiatische Länder. Wenn da künftig ein stärkerer Arbeitsschutz gilt, dann steigen ja die Produktionskosten und dann gehen Arbeitsplätze auch dort verloren. Nehmen Sie das billigend in Kauf?
Kusch: Das ist wieder diese einerseits etwas unterstellende Fragestellung, dass sich das in der Form nur entwickeln wird, sondern es gibt auch Zulieferer und Zuliefererbeziehungen, die mit auch häufig kleineren und mittelständischen Unternehmen zusammenarbeiten, wo der Ansatz ist, wir wollen in stabile Lieferbeziehungen eintreten, wir wollen auf eine gemeinsame Weiterentwicklung setzen und dafür dann unserem Produkt und unserer Beziehung Gutes tun. Dafür gibt es Beispiele und darauf zielen wir stärker ab.
Nicht, dass immer darauf gesetzt wird, wir haben verzweigte, ewig viele Lieferkettenbeziehungen und wissen eigentlich gar nicht, wo was genau passiert, sondern wir reduzieren als Unternehmen beispielsweise und fokussieren uns auf eine gute Durchsetzung von Schulung und Standard. Das ist auch etwas, was zumindest in vielen Teilen unserer Organisationen, die mit Menschenrechtsorganisationen und Umweltorganisationen in Ländern des Südens zusammenarbeiten, zumindest von derer Seite auch angefordert wird.
"Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht"
Heinlein: Nun argumentieren deutsche Unternehmen, warum sollen wir die Verantwortung übernehmen für die Produktionsbedingungen bei ihren Zulieferern in fernen Ländern, wir können als kleine, als mittelständische Unternehmen überhaupt nicht kontrollieren, wie dort unsere Produkte hergestellt werden, können schon gar nicht darauf Einfluss nehmen.
Kusch: Ja. Da möchte ich gerne mit einem Missverständnis ein Stück weit aufräumen. Das eine ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, was einem Unternehmen erst mal bewusst sein soll im Rahmen von Risikoanalysen, wo agiere ich, welche Risiken bestehen dann in meinem Geschäftsbetrieb, bin ich ein Tourismusunternehmen in Südafrika oder ein Schraubenhersteller mit Produktionsstätten in anderen Orten, sich diesen Risiken bewusst zu machen. Und dann ist die Frage, was sind geeignete Maßnahmen, und an dieser Stelle greift dann das, was wir fordern, nämlich die eigene Sorgfaltspflicht eines deutschen Unternehmens hier.
Das ist auch das, was ein deutsches Unternehmen nur verletzen kann, die eigene Sorgfalt, der es nachkommen muss. Das heißt nicht, dass ein Unternehmen beispielsweise haftet für etwas, wenn es in einer Lieferkette zu einem unkalkulierten Brand kommt, das Unternehmen aber seiner Sorgfalt nachgekommen ist, sprich sich umgeguckt hat, ob ausreichend Brandschutzvorkehrungen vorliegen und Maßnahmen ergriffen wurden. Dann ist das Unternehmen nicht in der Haftung.
Heinlein: Kurz zum Schluss noch, Frau Kusch, mit der Bitte um eine kurze Antwort. Gehört es zur Ehrlichkeit auch zu sagen, wenn Sie Erfolg haben mit Ihrer Forderung nach einem Lieferkettengesetz, heißt das für uns Verbraucher, vieles wird dann teurer?
Kusch: Das kommt jetzt ein bisschen darauf an, wie die Umrechnungs- und Umsetzungsverfahren stattfinden werden. Es gibt natürlich Berechnungen, die sagen, wenn jetzt eine Schokolade fair produziert und mit einem Living Wage produziert worden ist, dass die Verteuerung der Schokolade sich im Prozentbereich bewegt und damit im Centbereich. Da kann man sich dann gegebenenfalls als Verbraucher oder Verbraucherin fragen, ob es das ist, was es wert ist aufrecht zu erhalten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.