Seniorinnen klagen erfolgreich
Menschenrechtsgerichtshof spricht historisches Urteil zum Klimaschutz

Klimaschutz ist eine Menschenrechtsfrage und kann vor Gericht eingeklagt werden: Das machte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klar. Das Gericht befand, dass die Schweiz durch mangelnden Klimaschutz Menschenrechte verletzt hat.

Bauer, Max |
Rosmarie Wydler-Waelti, Co-Präsidentin der Klimaschützerinnen und Anne Mahrer, Co-Präsidentin der Klimaschützerinnen und das Team der Anwälte, darunter Raphael Mahaim, erwarten die Präsidentin des Gerichtshofs Siofra O'Leary, bei der Veröffentlichung der Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 9. April 2024.
Die Schweizer KlimaSeniorinnen haben mit ihrem Verein gegen die aus ihrer Sicht mangelhafte Schweizer Klimapolitik geklagt. Sie haben darauf hingewiesen, dass der Klimawandel besonders ältere Frauen belaste . (picture alliance / Keystone/ Jean-Christophe Bott)