Wie das Gericht in Straßburg feststellte, verstößt das Neutralitätskonzept des flämischen Bildungssystems, das das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole generell verbietet, nicht gegen den Schutz der Religionsfreiheit. - Geklagt hatten drei Belgierinnen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren.
In der Flämischen Gemeinschaft Belgiens gilt die Regelung seit 2009. In Frankreich wurde das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen in Schulen 2003 verboten. In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht 2015, dass ein pauschales Verbot nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.