Belgien
Menschenrechtsgerichtshof stützt Kopftuchverbot

Drei belgische Musliminnen sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen ein Kopftuchverbot an ihrer Schule gescheitert.

24.05.2024
    Das futuristisch aussehende Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hält ein Kopftuchverbot an flämischen Schulen für rechtens. (imago stock&people)
    Wie das Gericht in Straßburg feststellte, verstößt das Neutralitätskonzept des flämischen Bildungssystems, das das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole generell verbietet, nicht gegen den Schutz der Religionsfreiheit. Geklagt hatten drei Belgierinnen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren.
    In der Flämischen Gemeinschaft Belgiens gilt die Regelung seit 2009. In Frankreich wurde das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen in Schulen 2003 verboten. In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht 2015, dass ein pauschales Verbot nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
    Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.