Es war eine Annäherung in Schritten, aber offenbar besteht nun wirklich Einigkeit zwischen CDU/CSU und SPD über die Änderungen im Mietrecht.
"Das ist ein Kompromiss und das zeigt aber auch, dass wir als Große Koalition, auch wenn wir manchmal ein bisschen auseinanderliegen, höchst handlungsfähig sind"
Wertet Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus. Die Handlungsfähigkeit kommt gerade rechtzeitig, soll doch übermorgen der Bundestag die Regeln in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Im Ergebnis stärkt die Einigung weiter die Rechte von Mietern. Das gilt für die Umlage von Modernisierungskosten.
Geringere Kosten für Mieter
"Man muss nicht mehr so viel Angst haben vor einer Modernisierung der eigenen Wohnung", so Bundesjustizministerin Katarina Barley gegenüber unserem Hauptstadtstudio. Bisher kann sich der Vermieter pro Jahr elf Prozent der Modernisierungskosten vom Mieter zurückholen. Schon laut Koalitionsvertrag soll diese Umlage auf höchstens acht Prozent gesenkt werden. Und zwar – so die jetzige Einigung – bundesweit, nicht nur in Mietgegenden, die die jeweilige Landesregierung als angespannt bezeichnet.
In jedem Fall darf dadurch die Miete nicht um mehr als drei Euro steigen. Auch hier gibt es aus Mietersicht eine Verbesserung: Ist die Miete ohnehin gering, dürfen nur zwei Euro pro Monat und Quadratmeter aufgeschlagen werden.
"Klar – wenn man von einem niedrigen Satz ausgeht, dann ist natürlich eine Steigerung von drei Euro trotzdem sehr, sehr viel. Da haben wir eine Reduzierung erreicht, das ist einer der ganz wesentlichen Fortschritte."
Das sind neue Einzelheiten des Mieterschutzgesetzes, das insgesamt vor allem die Mietpreisbremse wirksamer gestalten soll, so die SPD-Politikerin Barley.
"Die Verbesserung ist, dass, wenn man einen neuen Mietvertrag abschließt, dass dann die Vermieter nicht mehr unbegrenzt auf die bisherige Miete draufschlagen können, sondern dass sie an bestimmte Kriterien gebunden sind. Und dass man das jetzt viel besser überprüfen kann, als das vorher der Fall war."
Einheitliche Regeln für den Mietspiegel
Konkret darf der Vermieter in Gegenden mit angespanntem Mietmarkt höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Eine Ausnahme: Hat er schon vorher mehr Miete erzielt, darf er diese Summe auch vom neuen Mieter verlangen.
Hier lag bisher die Schwierigkeit. Denn der Vermieter war dem Mieter nicht zur Auskunft über die früheren Mietverhältnisse verpflichtet. Das soll sich ändern. Der Vermieter hat dabei die Pflicht, von sich aus dem Mieter die Fakten mitzuteilen, die gegen die Anwendung der Mietpreisbremse sprechen. Versäumt er das, kann er die Information nachholen, das war vor allem der Union wichtig.
Ihre rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker spricht deshalb nun von einem ausgewogenen Konzept, das private Kleinvermieter entlaste. Der nächste Schritt für den Gesetzgeber sind einheitliche Regeln für Mietspiegel, die Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete geben. Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl im kommenden Frühjahr Barley will das zumindest noch als Justizministerin auf den Weg bringen.