Die Klage über die Wirkungslosigkeit der von der großen Koalition vor zwei Jahren eingeführten Mietpreisbremse ist nicht neu. Erst vor wenigen Wochen hatte die Bundestagsfraktion der Grünen eine Studie vorgestellt, die Anhand von Vergleichsrechnungen in Berlin Hamburg und Stuttgart nachgewiesen hatte, dass in diesen Städten im Schnitt Dreiviertel aller neuen Mietverträge deutlich über dem Niveau liegen würden, was die Mietpreisbremse bei genauer Auslegung eigentlich zu lassen würde. Die Koalition habe einen richtigen Ansatz schlecht umgesetzt, betont Franz Georg Rips, der Präsident des Deutschen Mieterbundes.
"Das Gesetz war schlechtweg unbrauchbar und hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Im Gegenteil es sind immer wieder Ausweichmanöver erfunden worden. Es fehlen einfach wesentliche Inhalte zu einer wesentlichen Mietpreisbremse."
Deshalb fordert der Mieterbund klare Nachbesserungen, damit die Mieter nicht noch weiter draufzahlen müssen. So soll der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages nachprüfbare Angaben zur Vormiete und den angefallenen Modernisierungskosten machen, wenn die von ihm geforderte Miete die Mietpreisbremsen-Obergrenze überschreitet.
Außerdem soll der Vermieter bei einer nachweisbaren Überschreitung der Obergrenze dazu verpflichtet werden, den überzähligen Mietanteil, von Beginn des neuen Mietverhältnisses an zurückzuzahlen.
Keine wirkliche Unterstützung von der Großen Koalition
Aus der großen Koalition hätten die Mieter in den vergangenen Jahren keine wirkliche Unterstützung erfahren, konstatierte Rips, auch wenn sich Justizminister Heiko Maas um mietergerechte Reformen bemüht habe.
"Aber ausgebremst worden sind dies Vorstellungen weitgehend von der CDU/CSU in der Koalition und das hat im Ergebnis dazu geführt, dass die sogenannte 2.Tranche der Mieterrechtsreform, die sich befassen sollte mit klaren Regelungen zum Mietspiegel, mit einer Neubestimmung des Kündigungsrechts und mit einer Maßgeblichkeit der Wohnfläche für die Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhungen, dass die nicht umgesetzt worden ist."
So sei es noch nicht einmal zur Kabinettsbefassung zu diesen Fragen gekommen, kritisiert der Mieter Bund. Dabei würden in Deutschland derzeit 1 Mio. Wohnungen fehlen. Um der wachsenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden, seinen allein 140.000 neue Mietwohnungen pro Jahr notwendig von denen mindestens 80.000 Sozialwohnungen sein sollten.
Allerdings steigt der Bund durch die Föderalismusreform im Jahr 2019 ganz aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus aus. Den sollen dann allein die Länder finanzieren. Eine falsche Entscheidung, sagt der Direktor der Mieter Bundes Lukas Siebenkotten.
"Wir halten es für dringend erforderlich, dass der Bund in der Mitverantwortung für den sozialen Wohnungsbau bleibt. Da ist vor allem deshalb erforderlich, damit der Bund Geld dafür gegen darf . Es muss eine Gemeinschaftsaufgabe bleiben. Wir halten nichts davon, wenn das alleine eine Aufgabe der Bundesländer wird."
Zumal der Bund die Fördermittel in diesem Jahr auf 1,5 Mrd. aufgestockt habe. Notwendig seien jedoch 3 Mrd. und die klare Zweckbindung für die Länder damit die das Geld nicht, wie in Berlin geschehen, zur Schulden Tilgung einsetzen würden.