Ein weiteres Mal will Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley die Mietpreisbremse verschärfen – nämlich dahin gehend, dass Vermieter, die zu viel Miete verlangt haben, noch stärker sanktioniert werden können. Barley sagte dem ARD-Magazin Panorama, man habe festgestellt, dass der Punkt verbessert werden müsse, dass Mieter auch rückwirkend Geld verlangen könnten und das werde deshalb auch geändert. Mieter können auch jetzt schon bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu viel gezahltes Geld zurückverlangen, allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie den Vermieter gerügt haben.
Barley will, dass die Vermieter ab Mietbeginn zurückzahlen müssen, was sie zu viel verlangt haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werde ihr Ministerium in Kürze vorlegen, sagte die SPD-Politikerin. Eine Formulierung, die erahnen lässt, dass noch nicht klar ist, was "in Kürze" heißt – ob nun noch in der Amtszeit von Barley als Justizministerin oder danach. Barley ist auch Spitzenkandidatin der SPD für die Europawahl. Mit der Wahl will sie ihr Amt als Justizministerin abgeben. Mit dem von Barley geplanten Gesetz soll außerdem die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis 2025 verlängert werden.
Gegenwind vom Koalitionspartner
Bevor der Referentenentwurf überhaupt vorliegt, bekommt die Justizministerin schon Gegenwird vom Koalitionspartner. Aktionismus nannte Hessens Ministerpräsident und CDU-Vizevorsitzender Volker Bouffier die Pläne Barleys. Dass Vermieter rückwirkend zu viel erhaltenes Geld an die Mieter zurückzahlen müssten, bringe nichts. Damit werde kein einziger Quadratmeter Wohnraum geschaffen, sagte Bouffier. Und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet, ebenfalls stellvertretender CDU-Vorsitzender, meinte, er würde sich ein bisschen mehr Substanz wünschen. Wenn sie Vorschläge habe, solle Barley ein Gesetz auf den Tisch legen, dann könne man darüber diskutieren. Laschet nannte den Vorschlag der Justizministerin außerdem ein Wahlkampfmanöver. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hingegen unterstützt Barley:
"Der Vorstoß ist nicht neu, den hat sie selbst schon vor einiger Zeit mal gebracht, ist aber innerhalb der Koalition an der CDU/CSU gescheitert. Wir als Mieterbund haben das auch immer gefordert, weil wir der Auffassung sind, wenn jemand zu viel Geld kassiert hat als Vermieter, dann muss er das, was er illegal erzielt hat, auch zurückzahlen. Und nichts anderes will Frau Barley jetzt erneut in die Diskussion bringen."
Mietsteigerung nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs
Sagte Siebenkotten NDR info. Allerdings verweist der Direktor des Deutschen Mieterbundes auch darauf, dass die Mietpreisbremse nur Neu- und Wiedervertragsmieten betreffe, nicht laufende Mietverträge. Dafür brauche es aus Sicht von Siebenkotten eine Deckelung des Anstiegs der Mieten, nur dadurch könne eine große Mietdämpfung erzielt werden.
"Wir sind der Auffassung, dass man für einen bestimmten Zeitraum – man könnte das zum Beispiel fünf Jahre lang machen – die Mieten nur noch minimal steigen lassen darf, zum Beispiel in Höhe des Inflationsausgleichs, das wären im Moment etwa zwei Prozent pro Jahr. Dann könnte sich der Mietmarkt etwas beruhigen."
So Siebenkotten. Zudem müssten aber auch genug bezahlbare Wohnungen errichtet werden.