Ziel des neuen Vorhabens aus dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium ist, Mieter stärker vor finanzieller Überforderung nach einer Wohnungsmodernisierung zu schützen. Aus den vorliegenden Eckpunkten wird deutlich: Die Möglichkeiten für Vermieter, Modernisierungskosten auf ihre Mieter umzulegen, sollen stark eingeschränkt werden.
Dürfen Vermieter bislang jährlich elf Prozent ihrer Kosten auf die Mieter umlegen, soll dieser Prozentsatz zukünftig auf acht gesenkt werden. Für Kai Warnecke, den Hauptgeschäftsführer von Haus und Grund, der die Interessen von Hauseigentümern, Grundbesitzern, Wohnungseigentümern, Vermietern und Verwaltern vertritt, ist das ein fatales Signal. Er befürchtet, viele dringend notwendige Sanierungen werden nicht mehr stattfinden:
"Das betrifft zum einen die energetische Modernisierung, zum anderen die dringend erforderlichen Umbaumaßnahmen für den altersgerechten Umbau."
Franz Georg Rips, der Präsident des Deutschen Mieterbundes, hingegen verteidigt die geplante Absenkung, die seinem Verein nicht weit genug geht. Seiner Ansicht nach wären sogar sechs Prozent angemessen gewesen:
"Diese Umlage von elf Prozent, die das jetzige Recht in der Modernisierung vorsieht, die ist gemacht worden, als die durchschnittlichen Zinsen 8,5 Prozent für Immobiliendarlehen betrugen. Die sind inzwischen abgesackt auf zwei Prozent, anderthalb Prozent zum Teil. Deshalb meinen wir, dass auch acht Prozent noch sehr hoch ist. Aber es ist immerhin eine Reduzierung und würde damit den Missbrauch der Modernisierung, um Mieter aus bestehenden Quartieren zu vertreiben, zumindest einschränken und hemmen."
Weitere Maßnahmen im Eckpunktepapier
In den Eckpunkten finden sich aber noch weitere Maßnahmen, um die Belastung für Mieter zu senken. Innerhalb von acht Jahren soll die Miete um höchstens 50 Prozent steigen dürfen, keinesfalls aber um mehr als vier Euro pro Quadratmeter. Das sei ein neues Instrument, sagt Rips, das jetzt schon zu bewerten, sei schwierig:
"Aber auch das ist natürlich der Versuch, die Explosion von Mieten in den Metropolen, in den Hotspotmärkten, in den Griff zu bekommen. Und das unterstützen wir eindeutig."
Denn auf diese Wohnungsmärkte, zum Beispiel in Groß- oder Universitätsstädte, zielten die neuen Maßnahmen ab, ebenso wie die in diesem Jahr eingeführte Mietpreisbremse. Viele Regionen Deutschlands seien von diesen Regelungen gar nicht betroffen, weil etwa die Nachfrage geringer sei als das Angebot. Haus- und Grund Geschäftsführer Warnecke ist dennoch skeptisch:
"Was aus Sicht, und das verstehen wir auch voll und ganz, des Mieterschutzes in den Fällen, in denen es wenige schwarze Schafe gibt von institutionellen Anlegern, die Mieter aus Häusern drängen wollen, richtig ist, führt auf der anderen Seite dazu, dass die Norm dann für den normalen Vermieter, der ja eben in der breiten Masse ja eben die Wohnungen hier in Deutschland stellt, letztlich nicht mehr anwendbar ist."
Auch Neuregelung zu Mietspiegeln
Auch Mietspiegel nehmen die geplanten Neuregelungen aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas ins Visier. Deren Erhebung soll besser geregelt sein, indem Kriterien festgelegt werden. Darüber hinaus soll die Berechnungsgrundlage erheblich ausgeweitet werden – auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Sinnvoll, findet Mieterschutzpräsident Rips, denn das würde bedeuten:
"Dass der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete sich langsamer vollzieht als das bisher der Fall ist."
Für Kai Warnecke von Haus und Grund bedeutet die Ausweitung des Zeitrahmens zusammen mit den anderen geplanten Maßnahmen aus dem Hause Maas:
"Das ist letztlich die staatliche verordnete Miete. Ich glaube, das ist auch ein politisches Ziel von Herrn Maas."
Ob die Pläne aus dem Hause des SPD-Ministers genau so umgesetzt werden, ist allerdings fraglich, denn beim Koalitionspartner, der Union, gibt es Widerstand: Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", der Minister schieße deutlich über das Ziel hinaus und gefährde damit dringend benötigte Investitionen.