Der Fall dreht sich - knapp gefasst - um gute Noten gegen Sex. Mindestens zwei Studentinnen gegenüber hat ein Professor der Uni Hannover ein solches Angebot gemacht. Dafür wurde der 60-Jährige auch bestraft, erhielt jedoch nur eine relativ milde Geldbuße. Zudem darf er weiter im Amt bleiben. Und das können so manche nicht verstehen, sind verärgert und empört. Zur Vorgeschichte: Eine verheiratete Studentin hatte sich an den Prof aus dem Bereich Geisteswissenschaften gewandt und ihn um Unterstützung bei ihrer Doktorarbeit gebeten. Bereits bei diesem ersten Treffen habe er sie zur Begrüßung und zum Abschied umarmt, ferner auch auf den Mund geküsst, so die Frau. Sie habe zwar deutlich ihre Abneigung ausgedrückt, erklärte sie, aber das habe ihn nicht gestört. Stattdessen habe er vorgeschlagen, ihr noch mehr zu helfen, wenn sie einmal pro Woche mit ihm Zärtlichkeiten austausche. Ihr Ehemann bräuchte davon ja nichts zu wissen. Gegenüber der zweiten Studentin soll der Professor angedeutet haben, dass seine Ehe schlecht laufe. Und in diesem Kontext habe er ihr zu verstehen gegeben, dass sie eine Klausur noch mal schreiben könnte, hieß es. Doch die junge Frau lehnte das Tauschgeschäft ab. Unabhängig voneinander wandten sich beide Studentinnen an die Frauenbeauftragte der Uni, Helga Gotzmann. Die zwei hätten gewollt, dass die Belästigungen aufhörten, sagt sie, aber auf Anzeigen verzichtet:
… weil aus vielen anderen Strafverfahren die Erfahrung da ist, dass es den Karrieren der Frauen schadet.
So wurde die Sache zunächst Uni-intern geregelt. Der Professor erhielt eine Gehaltskürzung von fünf Prozent; wogegen er sich beschwerte, jedoch mit zweifelhaften Argumenten. Daraufhin erhöhte Niedersachsens Wissenschafts-Ministerium den Abzug auf zehn Prozent, und zwar für die Dauer eines Jahres. Gesamt-Summe: 5.400 Euro. Eine Disziplinar-Kammer bestätigte das, konnte sich überdies noch eine härtere Strafe vorstellen. Doch solch eine Kammer darf immer nur zu Gunsten, nicht zu Lasten eines Betroffenen eingreifen. Für schärfere Sanktionen hätte das Ministerium ein förmliches Disziplinarverfahren einleiten müssen. Eine niedrige Besoldungsstufe oder gar Entlassung des Dozenten wären dann möglich gewesen. Aber das wollte man nicht, was Ministeriums-Sprecherin Ute Stallmeister so begründet:
Das wäre unangemessen, insbesondere deshalb, weil der Professor seine Bereitschaft gezeigt hat, sich zu bessern, sich beobachten zu lassen. Und das hat uns gezeigt, dass hier durchaus die Besserung gewollt ist.
So ist er also weiter im Amt, der 60-Jährige, wobei an der Uni übrigens nur ganz wenige wissen, um wen es sich dabei tatsächlich handelt. Folge, so AStA-Sprecherin Anna Berlit:
Es gibt ganz viele Gerüchte, Professoren werden zu Unrecht verdächtigt. Zum anderen rufen Eltern an und fragen, ob sie ihre Kinder hier studieren lassen können.
Anna Berlit ist unzufrieden mit der Geldbuße von 5.400 Euro, zumal er nach wie vor lehren und prüfen darf. In seinen Sprechstunden allerdings muss nun stets eine Aufsicht mit dabei sein. Ansonsten aber keine weiteren Konsequenzen. Wir hätten mehr erwartet, sagen so manche.
Möglich, dass das noch passiert. Nach örtlichen Medienberichten über den Fall läuft jetzt ein staatsanwaltschaftliches Vor-Prüfverfahren gegen den Professor. Ausgang vorerst offen.
… weil aus vielen anderen Strafverfahren die Erfahrung da ist, dass es den Karrieren der Frauen schadet.
So wurde die Sache zunächst Uni-intern geregelt. Der Professor erhielt eine Gehaltskürzung von fünf Prozent; wogegen er sich beschwerte, jedoch mit zweifelhaften Argumenten. Daraufhin erhöhte Niedersachsens Wissenschafts-Ministerium den Abzug auf zehn Prozent, und zwar für die Dauer eines Jahres. Gesamt-Summe: 5.400 Euro. Eine Disziplinar-Kammer bestätigte das, konnte sich überdies noch eine härtere Strafe vorstellen. Doch solch eine Kammer darf immer nur zu Gunsten, nicht zu Lasten eines Betroffenen eingreifen. Für schärfere Sanktionen hätte das Ministerium ein förmliches Disziplinarverfahren einleiten müssen. Eine niedrige Besoldungsstufe oder gar Entlassung des Dozenten wären dann möglich gewesen. Aber das wollte man nicht, was Ministeriums-Sprecherin Ute Stallmeister so begründet:
Das wäre unangemessen, insbesondere deshalb, weil der Professor seine Bereitschaft gezeigt hat, sich zu bessern, sich beobachten zu lassen. Und das hat uns gezeigt, dass hier durchaus die Besserung gewollt ist.
So ist er also weiter im Amt, der 60-Jährige, wobei an der Uni übrigens nur ganz wenige wissen, um wen es sich dabei tatsächlich handelt. Folge, so AStA-Sprecherin Anna Berlit:
Es gibt ganz viele Gerüchte, Professoren werden zu Unrecht verdächtigt. Zum anderen rufen Eltern an und fragen, ob sie ihre Kinder hier studieren lassen können.
Anna Berlit ist unzufrieden mit der Geldbuße von 5.400 Euro, zumal er nach wie vor lehren und prüfen darf. In seinen Sprechstunden allerdings muss nun stets eine Aufsicht mit dabei sein. Ansonsten aber keine weiteren Konsequenzen. Wir hätten mehr erwartet, sagen so manche.
Möglich, dass das noch passiert. Nach örtlichen Medienberichten über den Fall läuft jetzt ein staatsanwaltschaftliches Vor-Prüfverfahren gegen den Professor. Ausgang vorerst offen.