Das teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage eines FDP-Abgeordneten mit, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die zuständigen Stellen der Länder hatten die Forderungen bis zum Ende vergangenen Jahres erfasst. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn jemand nicht oder nicht ausreichend Unterhalt an seine Kinder zahlt. Der Staat kann die Leistung zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhaltspflichtige eigentlich zahlungsfähig wäre.
Diese Nachricht wurde am 23.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.