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Mindestlohn für Azubis
515 Euro im ersten Lehrjahr

Auch für Azubis soll künftig ein Mindestlohn gelten. Davon profitieren vor allem jene, die in Betrieben ausgebildet werden, die nicht tarifgebunden sind. Dennoch gibt es Kritik am Entwurf der Bundesregierung.

Von Philip Banse |
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Vor allem bei ostdeutschen Frisörsalons wird sich der Mindestlohn für Azubis wohl bemerkbar machen (dpa/Ursula Düren)
Sandra Bauch ist Friseurmeisterin im "Salon Astoria" in Leipzig. Sie könnte Nachwuchs ausbilden, macht es aber nicht: "Weil wir niemanden finden als Lehrling."
Das könnte etwas mit dem Geld zu tun haben. Denn laut der Handwerkskammer Leipzig bekommen Frisör-Azubis im ersten Lehrjahr aktuell pro Monat 200 Euro. Das ist nur etwas mehr als 1 Euro pro Stunde. Wegen solcher Löhne hat die Bundesregierung nun ein Gesetz an den Bundestag zur Abstimmung weitergereicht, das für Auszubildende einen Mindestlohn vorschreibt: Wer im kommenden Jahr eine Ausbildung beginnt, muss mindestens 515 Euro bekommen. In den dann folgenden Jahren steigt diese Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr an, jedes Jahr ein bisschen auf schließlich 620 Euro pro Monat. Auch während der Ausbildung müssen Azubis jedes Jahr mehr Geld bekommen: plus 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr, plus 35 Prozent im dritten Jahr.
"Ich finde das schon gut, damit man dann auch Lehrlinge findet, damit die dann davon auch leben können. So ein bisschen wenigstens," sagt die Frisörmeisterin Sandra Bauch aus Leipzig.
Können kleine Betriebe den Mindestlohn zahlen?
Die obersten Handwerks-Lobbyisten vom Zentralverband des Deutschen Handwerks befürchten jedoch, dass kleine Betriebe, vor allem im Osten, die neuen Mindestlöhne nicht werden stemmen können. Sandra Bauch hat davor keine Angst.
"Ich weiß nicht, ob man das über die Preise wieder reinbekommt, aber man will ja auch ausbilden für sich selber, dass man dann auch Nachwuchs hat. Und irgendwann, wenn die ausgelernt haben, dann erarbeiten die das ja auch wieder."
Der Azubi-Mindestlohn wird ziemlich sicher mit den Stimmen der Großen Koalition Gesetz werden. Die oppositionelle FDP hat prinzipielle Bedenken: Löhne müsse der Staat Betrieben und Gewerkschaften überlassen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Michael Theurer:
"Eine gute Vergütung für Auszubildende ist richtig, aber das muss von den Tarifpartnern verhandelt werden und darf nicht durch staatliche Eingriffe reguliert werden."
Tarifgebundene Betriebe sind ausgenommen
Doch diese Kritik greift nicht wirklich. Denn Betriebe, die Tarifverträge haben, werden vom geplanten Azubi-Mindestlohn de facto nicht betroffen, sagt auch Ingrid Hartges vom Lobbyverband der Hotel- und Gaststättenbetreiber im Info-Radio des rbb: "Alle tarifgebundenen Unternehmen trifft es definitiv nicht."
Denn fast alle Tarifverträge in Deutschland sehen für Azubis schon heute Vergütungen vor, die höher sind als diese geplanten 515 Euro. Tarifgebundene Betriebe dürfen sogar weniger zahlen als diese 515 Euro, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen, sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: "So können dann die Tarifpartner in Zukunft passgerechte Lösungen finden für Branchen oder eben auch für Regionen."
"Von der Mindestausbildungsvergütung profitieren vor allem Jugendliche, die in nicht-tarifgebundenen Betrieben arbeiten", sagt Matthias Anbuhl vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Inzwischen ist die große Mehrheit der Betriebe in Deutschland nicht mehr an einen Tarifvertrag gebunden, etwa die Frisöre in Sachsen.
"Allein in nicht tarifgebundenen Betrieben gibt es über 110.000 Jugendliche, die weniger als 515 Euro im Monat bekommen. Das wird in Zukunft per Gesetz ausgeschlossen sein. Solche Dumpingvergütung wird es dann nicht mehr geben."
Betriebe ohne Tarifvertrag - wie die Frisöre in Sachsen - müssen also ihren Azubis wahrscheinlich ab Januar mindestens 515 Euro zahlen. Mit einem Tarifvertrag könnten sie zumindest einen Übergang aushandeln. So wird das Tarifsystem durch den Azubi-Mindestlohn nicht geschwächt, sondern gestärkt.