In vielen Sportvereinen leiten Ehrenamtliche das Training, betreiben das Clubhaus oder übernehmen die Verwaltungsarbeit. Bisher gab es dafür bestenfalls eine Aufwandsentschädigung, pauschal oder abgesichert als Minijob. Auf 8,50 Euro kamen die Engagierten bei Weitem nicht. Genau so kann es aber in Zukunft auch weitergehen.
Ehrenamt oder klassischer Broterwerb?
Man müsse sich klarmachen, was Ehrenamt und was klassischer Broterwerb sein, sagt Reinhard Grindel, der Schatzmeister des DFB. Nur auf Minijobbasis sollte zum Beispiel ein Übungsleiter nicht mehr beschäftigt werden.
"Hier ist unsere gemeinsame Empfehlung, hierauf in Zukunft zu verzichten und ganz normal als Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz diese Tätigkeiten von Übungsleitern von denjenigen, die den Platz pflegen oder andere ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein machen zu organisieren, damit kein Mindestlohn in diesen Bereichen zu zahlen ist."
Auch für Vertragsspieler im Fußball, Basketball oder Handball stehe die sportliche Betätigung im Vordergrund und nicht der Gelderwerb, auch wenn sie mit fast so viel Aufwand trainieren wie die Profis. Der Vertrag diene nur dazu, den Spieler an den Verein zu binden. Die Vertragsamateure sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen und zwar auch dann, wenn sie als Minijobber angemeldet sind. Die Anmeldung diene hier der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Klarheit, um die Vereine abzusichern. Vom Zoll sollen die Vertragsamateure in Zukunft nicht kontrolliert werden, so das Versprechen heute.