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Minijob, Minirechte?
Arbeiten auf 450-Euro-Basis

Kellner, Putzkraft, Kassiererin: Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland haben einen Minijob. Für Arbeitnehmer, die auf 450-Euro-Basis arbeiten, gelten bestimmte Regeln. Wer zahlt einen Beitrag in die Rentenkasse und wer nicht? Und in welchen Branchen kann ein Minijob der Sprung in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein?

Am Mikrofon: Sina Fröhndrich |
    Eine Mitarbeiterin des Theaters in Meißen (Sachsen) reinigt mit einem Staubsauger die Sitze im Zuschauersaal des Theaters.
    Vom Minijob zur Festanstellung? (picture alliance / Arno Burgi)
    Auch Arbeitgeber müssen vieles beachten, wenn sie jemanden auf Minijobbasis beschäftigen. Wie melden sie den Minijobber an? Welche Abgaben werden fällig? Auf welche Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit sind zu achten?
    Im Marktplatz beantworten Minijob-Experten Ihre Fragen rund um die geringfügige Beschäftigung.
    Gesprächsgäste:
    • Wolfgang Buschfort, Minijobzentrale, Deutsche Rentenversicherung Familienpolitik beim DGB-Vorstand
    • Thomas Lierz, Geschäftsführer Hotel am Rhein, Wesseling, Präsidium Dehoga NRW
    • Eva Pohl, Arbeitsagentur Köln, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
    • Mareike Richter, Deutscher Gewerkschaftsbund, Gleichstellungs- und Familienpolitik
    Hörerfragen sind wie immer willkommen. Die Nummer für das Hörertelefon: 00 800 – 44 64 44 64 und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de