Die Richter begründeten die Entscheidung mit Zweifeln an Gabriels Neutralität. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt, betonte der Senat. Der Mitbewerber Rewe sei nicht einbezogen worden. "Der Minister habe daher die für ein transparentes, objektives und faires Verfahren unverzichtbare gleichmäßige Einbeziehung und Information aller Verfahrensbeteiligten unterlassen."
Außerdem stelle der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann keinen Gemeinwohlbelang dar. Auch die Argumentation des Ministers, dass durch die Vorgaben die Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen gewährleistet werde, stieß bei den Richtern auf Zweifel.
Besonders brisant könnte in diesem Zusammenhang ein weiterer Punkt werden. Die Richter führten aus, dass Edeka sein Angebot erst im Laufe der Gespräche anpasste. Ursprünglich sei ein massiver Arbeitsplatzabbau geplant gewesen, hieß es. Dabei hatte Mitbewerber Rewe von Beginn an - also früher - ein Angebot mit Arbeitsplatzgarantie ausgesprochen.
Rewe klagte
Edeka und Tengelmann hatten vor fast zwei Jahren Fusionspläne besiegelt. Das Bundeskartellamt hatte den Firmen die Fusion dann aber untersagt. Gabriel hatte unter Auflagen wiederum grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben und damit das Veto der Behörde ausgehebelt. Dagegen hatte unter anderem der Edeka-Konkurrent Rewe vor dem Düsseldorfer Gericht geklagt.
Gabriel pochte unter anderem darauf, dass Edeka mit allen Arbeitnehmern rechtssichere Tarifverträge vereinbart, die über fünf Jahre betriebsbedingte Kündigungen ausschließen. Edeka verhandelte nun seit Monaten mit den Arbeitnehmern über die Umsetzung der Auflagen.
(fwa/tj)