Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Ministerpräsidenten einigen sich auf Reform

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich nach langem Ringen auf ein Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Frage nach der Finanzierung und der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags wurde indes von den Beschlüssen abgekoppelt, weil hier bislang keine Einigkeit erzielt werden konnte.

    Leipzig: Ministerpräsidenten und Mitarbeiter der Staatskanzleien in einem Saal der Kongresshalle.
    Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig (Sebastian Willnow / dpa / Sebastian Willnow)
    Konkret sollen etwa die ARD-Radioprogramme von 70 auf 53 reduziert werden. Eine im Vorfeld diskutierte Fusion von 3sat und Arte wurde nicht beschlossen. Stattdessen heißt es nun, man habe vielmehr die Schaffung von Arte zu einer "europäischen Kulturplattform angeregt" und dass "3sat-Inhalte perspektivisch dort eine Rolle spielen" könnten. Der KiKA und das Online-Angebot Funk bleiben erhalten. ARD One und ZDFneo werden aufgefordert, mögliche Kooperationen zu prüfen. Im Bereich Nachrichten, Bildung und Information sollen nur noch zwei Kanäle aus dem bisherigen Angebot aus Phoenix, Tagesschau24 und ZDF info bestehen bleiben.

    Ausgaben für Sport begrenzt

    Auch die Deckelung von Ausgaben für Sportrechte haben die Ministerpräsidenten beschlossen. Diese sollen deutlich abgesenkt und auf fünf Prozent der Gesamtausgaben von ARD und ZDF begrenzt werden. Derzeit liegt der Wert bei etwa zehn Prozent des Programmaufwands der Sender. Bei der umstrittenen "Presseähnlichkeit" von öffentlich-rechtlichen Angeboten im Netz wurde eine Positivliste beschlossen, die klar machen soll, was die Anstalten im Netz dürfen und was nicht.
    Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Parlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden. In ihren Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat.

    Weitere Finanzierung offen

    Über die Frage der Rundfunk-Finanzierung und der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags von aktuell 18,36 Euro soll in den nächsten Monaten weiterverhandelt werden. Die Länderchefs wollen auch den Weg verändern, wie der Beitrag festgelegt wird. Angepeilt wird nun eine Einigung bis Dezember. Ohne weitere Details zu nennen, war nach dem Treffen lediglich von einem "Systemwechsel" die Rede. Gleichwohl soll die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auch weiterhin eine Empfehlung vorlegen. Die bislang vorliegende hatte eine Erhöhung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro vorgeschlagen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, erklärte dazu, der Vorschlag der KEF bleibe Grundlage für die weiteren Gespräche. Perspektivisch werde es eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages geben müssen. Schließlich wolle man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken und auch in Zukunft finanzieren, sagte der SPD-Politiker in der Deutschlandfunk-Sendung
    @mediasres.

    Stellungnahme des Deutschlandradios

    Der Intendant des Deutschlandradios, Stefan Raue, reagierte auf die Beschlüsse wie folgt: "Wir begrüßen, dass die Länder vor ein paar Wochen konkrete Reformpläne vorgelegt haben und jetzt auf den Weg bringen wollen. Einige der nun beschlossenen Ideen sehen wir als Bestätigung für unseren Weg, der unter anderem mit der Deutschlandradio-Denkfabrik stark auf Publikumsdialog setzt und auf dem wir mit Deutschlandfunk Nova ein junges Programm fest im digitalen Raum etabliert haben. Wir begrüßen auch, dass die Länder die Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus auf Drittplattformen und in den Sozialen Medien noch einmal hervorheben. Zu den Folgen der verfassungsrechtlich gebotenen und dennoch erneut ausgesetzten Beschlussfassung zur KEF-Empfehlung beim Rundfunkbeitrag werden wir uns mit unseren Gremien beraten. Oberste Maßgabe muss auch in Zukunft die staatsferne Organisation des Beitragsbemessungsverfahrens sein."

    Kritik der Gewerkschaften

    Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz. "Die Länderchefs richten einen gewaltigen Flurschaden an", so der Bundesvorsitzende Mika Beuster. Der Verband forderte die Anstalten auf, die "Verfassungsmäßigkeit der gefassten Beschlüsse" durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dies seien "die Intendantinnen und Intendanten sowohl den Beschäftigten als auch der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Sender schuldig." Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft Verdi und kritisierte, dass die Bundesländer sich nicht wie von Experten empfohlen auf eine Anhebung des Rundfunkbeitrags verständigten.
    Diese Nachricht wurde am 25.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.