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Missbrauch
Taten ohne Täter

Der körperbehinderte Niels wurde in einem Internat von einem Mitschüler vergewaltigt. Der Junge galt als nicht strafreif, und laut Gerichtsurteil trifft auch die Erzieher keine Schuld. Niels Eltern kämpfen um eine Entschädigung und eine Entschuldigung - eine Lebensaufgabe.

Von Thomas Klatt |
Ein Schüler sitzt allein im Klassenraum und hält sich die Hände vors Gesicht
Betroffene haben oft panische Angst, sich jemandem anzuvertrauen (imago images / photothek)
"Unser Sohn ist körperbehindert. Er sollte eine gute Ausbildung bekommen, und deshalb haben wir ihn in dieses Internat geschickt. Die renommierte Stephen-Hawking-Schule für körperbehinderte junge Menschen."
Monika Stein ist Mutter von vier Kindern. Ihr Sohn Niels leidet an einer spastischen Lähmung. An ihrem Wohnhort Witten konnten die Eltern keine geeignete Schule für ihn finden. Daher suchten sie die - wie sie damals meinten - bestmögliche im weit entfernten Neckargemünd. Niels' Vater Henning Stein beschreibt die damalige Situation so:
"Wir hatten vollstes Vertrauen in die Schule, nachdem unser Sohn dort schon zwei Wochen beschult worden war. Für uns war das sozusagen die optimale Lösung."
Für den Besuch der Stephen-Hawking-Schule mussten sich die Eltern erst bei der Stadt Witten einklagen, da der Aufenthalt in dieser spezialisierten Einrichtung mehrere Tausend Euro pro Monat kostete. Sohn Niels wurde zuerst per Taxi nach Neckargemünd gefahren, dann fuhr er in Begleitung einer Studentin im Zug, schließlich bewältigte er die Fahrten ganz alleine. Echte Fortschritte.
"Die Veränderungen waren ganz schleichend"
Henning Stein erzählt: "Am Anfang hatten wir den Eindruck, dass alles gut läuft. Dass er sich auf einem Weg befindet, der ihn voranbringt. Wir hatten ja immer den Vergleich zu seinem nicht körperbehinderten Zwillingsbruder und wir hatten immer die Vorstellung, dass wir es hinkriegen, dass er sich ihm in seiner Entwicklung annähert."
Vom September 2002 bis Juni 2005 war Niels Stein Schüler und Bewohner des Internats für Körperbehinderte der Stephen-Hawking-Schule in Neckargemünd. Doch aus der vermeintlich idealen Ausbildung wurde allmählich ein familiärer Albtraum.
"Die Veränderungen, die dann auftauchten, waren ganz schleichend", erinnert sich Henning Stein. "Er zog sich zurück. Er fing an sich nicht mehr zu waschen und er wehrte sich zunehmend gegen die Fahrten in die Schule. Das wurde ganz extrem. Das war so, dass wir also am frühen Montagmorgen ihn wecken mussten und dann fast zum Auto schleppen, zum Auto tragen, um ihn zum Bahnhof zu bringen. Er wehrte sich nach Kräften dagegen."
Da war Niels zwölf Jahre alt. Immer wieder fanden sogenannte Hilfeplangespäche zwischen der Schule, den Eltern und dem Kostenträger in Person einer Sachbearbeiterin der Stadt Witten statt. Den Erziehern in der Internats-Schule schien das Verhalten von Niels wenig alarmierend zu sein.
"Und uns wurde immer wieder versichert, das ist eigentlich alles in Ordnung", sagt Henning Stein. "Es gab auch regelmäßig Hilfeplangespräche. Und bei den Hilfeplangesprächen wurde festgestellt, dass er sich gerne ein bisschen zurückzieht. Ansonsten wurde nicht von Auffälligkeiten berichtet. Erst später, als wir die staatsanwaltschafliche Ermittlungsakte lasen, da erfuhren wir, dass unser Sohn sich über den Täter, einen Mitbewohner beschwert hatte, weil er nachts in sein Zimmer kam, weil er ihm in seinen Haaren herumwurschtelte, wie Niels sagte. Das wurde dort zur Kenntnis genommen, und man hat Nils dann einen Schlüssel gegeben, damit er sein Zimmer abschließt. Der Täter hat dann einfach den Tatort gewechselt."
Mitschüler als Täter
Der Täter: ein gut zweieinhalb Jahre älterer Mitschüler, der mit Niels zusammen in der Außenwohngruppe "Villa Paradiso" untergebracht war. Erst später kam heraus, dass er Niels wohl bis zu 120 Mal sexuell bedrängt und vergewaltigt hat. Erst nach über einem Jahr Martyrium offenbarte sich der Sohn.
"Die Vergewaltigungen haben im Stummen stattgefunden. Der Täter sagte Niels: 'Wenn Du was sagst, dann bring ich Dich um. Dann liegst Du tot im Garten. Es gibt schöne scharfe Messer.' Und Niels hatte panische Angst davor, irgendetwas zu sagen. Und Niels sagte, ich kann's nicht sagen, aber ich kann es aufschreiben, und dann schrieb er auf einen Zettel, ich werde von einem Mitbewohner sexuell belästigt. Und der verantwortliche Psychologe sagte nach der Aufdeckung: Jetzt fügt sich manches zusammen!"
Niels Stein hat bis heute Mühe, über das Erlebte zu sprechen. Ein Interview möchte er nicht dazu geben.
Die Schüler wurden damals in der Außenwohngruppe von drei Erziehern betreut, einem Psychologen, einem Krankenpfleger, einem weiteren Erzieher in Halbtagsbeschäftigung und einem Zivildienstleistenden. So steht es in den Gerichtsakten. Für den Täter offensichtlich kein Hindernis.
"Er hat ihn dann im Badezimmer vergewaltigt. Er hat ihn auch in der Schule in der Mittagspause unter der Treppe vergewaltigt. Bei der Freizeit in Spanien. Im Zimmer des Erziehers. Und der Abstand zwischen den Erziehern und dem Tatort, das waren zehn bis zwölf Meter. Das waren zwei Stockwerke in der Außenwohngruppe, in der die beiden, Niels und der Täter, untergebracht waren, zusammen mit sechs anderen Jugendlichen und drei Erziehern und einem Zivildienstleistenden. Also der Personalschlüssel war tagsüber 2:1, und nachts lag der Personalschlüssel bei 1:8. Trotzdem ist es passiert. Das will mir bis heute nicht in den Kopf, dass sich so etwas über so einen langen Zeitraum ereignen kann, ohne dass irgendjemand stutzig wird."
Der Täter war selbst Opfer von Vergewaltigung in einer anderen Einrichtung gewesen, hat Henning Stein später erfahren. Da für den Jugendlichen mangelnde Strafreife bestand, konnte er vor Gericht nicht belangt werden. Am Ende wurde keiner bestraft oder zur Rechenschaft gezogen, auch die Schule nicht. Die Richter folgten den Ausführungen des Gutachters, der von einem besonders tragischen Fall sprach.
Gutachter: "Ein außergewöhnlicher Fall"
In der ergänzenden Stellungnahme des Gerichts heißt es dazu:
"Es muss bedacht werden, dass es sich hier um eine kleine Wohngruppe mit sechs Bewohnern handelte, die also familienähnlich aufgebaut war. Sicherlich sind die Regeln, was die Kontrollen in einer solchen Wohngruppe angeht, 'lockerer' zu fassen als in einer größeren Institution."
Die Einrichtung habe über Monate nicht erkennen können, dass in der Außenwohngruppe massive Vergewaltigungen stattfanden.
Henning Stein: "Seine Ausführungen waren auch erstaunlich. Also, er sagte unter anderem, dass sich Erzieher in Deutschland in gutem Glauben einer naiven Pädagogik bedienen."
Dazu erklärt der Gutachter in der ergänzenden Stellungnahme:
"Nicht die Mitarbeiter in ihrem konkreten Handeln werden als naiv bezeichnet, sondern die Pädagogik, derer sich die Mitarbeiter in gutem Glauben bedienen. Der weitaus überwiegende Teil sexualisierter Auffälligkeiten ist der gängigen Sexualpädagogik ohne Weiteres zugänglich und kann von ihr bewältigt werden. Aber: So versiert und routiniert, auch kompetent sich die Sexualpädagogik in einem Heim auch darstellen mag, fällt es ihr dennoch eminent schwer, ihre Grenzen zu erkennen und in jenen seltenen Fällen, wo dies nötig wäre, rechtzeitig psychiatrische Hilfe anzufordern."
Und an einer späteren Stelle:
"Selbstverständlich waren die Mitarbeiter zur Frage des sexuellen Missbrauchs weitergebildet. (...) Die Weiterbildung erfolgte in einem pädagogischen, nicht in einem psychiatrischen Rahmen (...) Die Pädagogik zieht sich darauf zurück, mit den Jugendlichen Absprachefähigkeit zu üben (...) Letztlich vertraut die Pädagogik auch darauf, dass sich die Jugendlichen jemandem anvertrauen, beziehungsweise sich artikulieren, wenn sie ein sexuelles Problem haben, dass sie selbst nicht mehr lösen können (...) (so) dass es sich hier um einen außergewöhnlichen Fall handelt, der nicht ohne Weiteres mit durchschnittlichen Kenntnissen für eine Außenwohngruppe zu durchschauen war."
Schule gibt sich hip, modern und offen
Die Stephen-Hawking-Schule in Neckargemünd gibt sich heute zumindest im Internet hip, modern und offen. Sie ist Teil der SRH Holding, einer der großen Sozialkonzerne in Deutschland. Laut eigener Webseite hat die SRH über 13.000 Mitarbeiter an 71 Standorten. Und: Die SRH Holding ist auch Mitglied des Diakonischen Werkes Baden.
Dazu Henning Stein: "Die Stellung dieser Stiftung im Diakonischen Werk ist ein bisschen besonders. Also sie sind dort Mitglied, lassen das aber in ihrer Außendarstellung nicht besonders wirken. Wir haben auch versucht beim Ergänzenden Hilfesystem in Berlin Geld für Niels zu bekommen. Dann wurde uns erklärt, die Stiftung ist zwar Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Baden. Aber die Stiftung ist rechtlich selbständig und die Diakonie ist nicht der Träger der Schule."
Die Stiftung selbst erklärt dazu in einer schriftlichen Stellungnahme:
"Die SRH Holding ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und gemäß ihrem Leitbild weltanschaulich neutral. Stiftungszweck sind gemeinnützige Dienstleistungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. Die Mitgliedschaft in einem Dachverband wie der Diakonie ist für viele Sozialträger obligatorisch, wobei natürlich eine freie Wahl besteht. Als unabhängige, konfessionslose Stiftung achten wir die Arbeit der Diakonie und ihrer Mitglieder sehr und engagieren uns gern gemeinsam für soziale Anliegen. Um dieses gemeinsame Engagement zu ermöglichen, gibt es seitens der Diakonie satzungsrechtliche Ausnahmeregelungen für Mitglieder, bei denen beispielsweise kirchliches Recht und kirchliches Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommen."
Ihr Leitbild formuliert die SRH Holding so:
"Wir wenden uns vorrangig an Zielgruppen mit besonderen Förderungsbedürfnissen, die für ihre Persönlichkeitsentwicklung differenzierte und spezialisierte Bildungs- und Betreuungsangebote in der schulischen und beruflichen Bildung benötigen. Damit leisten wir auch einen Beitrag für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen."
"Ich bekam nur stammelnde Antworten"
Dass die SRH Holding gerade bei Niels diesem Leitbild nicht nachgekommen sei, wie die Steins bis heute beklagen, verneint das Sozialunternehmen. Aber es bot den Eltern persönliche Gespräche an.
Henning Stein erzählt: "Wir sind im Zuge der Untersuchungen an den Vorstand der Stiftung herangetreten, haben einen Brief geschrieben und die Stiftung meldete sich sofort. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Stiftung kam nach Witten und bot 20.000 Euro an unter der Bedingung, dass wir den Mund halten. Und ich dachte dann auch: Na ja, die 20.000 Euro, das ist eine Anzahlung. Also das ist kein angemessener Betrag für das, was passiert ist. Ich hab dann beim Regierungspräsidium in Karlsruhe angerufen und gefragt, was man denn dort von diesen Vorfällen hält, also ob man es gut findet, dass im eigenen Verantwortungsbereich so etwas stattgefunden hat und ich bekam nur stammelnde Antworten: dass ich als Vater kein Recht hätte zu erfahren, was besprochen wurde. Die Reaktion der Stiftung ließ nicht lange auf sich warten. Unser Anwalt bekam dann einen Brief, dass man das Schweigegeld von 20.000 Euro auf 12.500 Euro reduziert, da wir auf Grund 'unserer emotionalen Berührtheit' versuchten die Sache aufsichtsrechtlich doch noch zu Thema zu machen. Ich halte es immer noch für die väterliche Pflicht, in solchen Fällen die Aufsicht einzuschalten und bin absolut dagegen, so etwas unter den Tisch zu kehren."
Weder die SRH Holding noch das Diakonische Werk Baden möchten 14 Jahre nach der Aufdeckung des Missbrauchs ein Interview dazu geben. Der Deutschlandfunk hat per Mail der SRH eine Liste mit Fragen zum Fall Stein eingereicht.
Der SRH-Kommunikationschef teilt dazu mit:
"Wir haben großes Verständnis für die Familie und bedauern zutiefst das Leid, das einem früheren Schüler vor mehr als 13 Jahren durch einen anderen Schüler wiederfahren ist. Dies haben wir mehrfach persönlich und öffentlich zum Ausdruck gebracht. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Alle Fragen sind damals umfassend von uns, den zuständigen Behörden, erfahrenen Psychologen, neutral bestellten Gutachtern und letztlich den Gerichten aufgearbeitet und einer Klärung zugeführt worden. Alle in Ihrer E-Mail genannten Vorwürfe sind bereits damals vollständig und eindeutig entkräftet worden. Wir haben Vertrauen in unser Rechtssystem und erkennen keine neuen Ansätze oder Hinweise, die Anlass zu Zweifeln an der Aufarbeitung geben. Das Leid ist nicht ungeschehen zu machen, dies müssen wir akzeptieren."
Dabei präsentiert man sich doch sonst offen, etwa in diesem Youtube-Video, einer Zimmertour durch das SRH-Internat in Neckargemünd.
Leidensbewältigung mit Leistungssport
Ob mit den heutigen Schülern über das gesprochen wurde und wird, was damals hier passierte? Niels hat versucht, sein Leid mit Leistungssport zu bewältigen. Mehrfach nahm er an den Paralympics teil. Bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften der Menschen mit Behinderung gewann er 2011 sogar die Bronzemedaille im 100-Meter-Lauf. Mittlerweile aber wohnt Niels wieder bei seinen Eltern, ist oft unruhig, manchmal aggressiv. Einer geregelten Berufsausbildung kann er bis heute nicht nachgehen.
"Mein Sohn ist etwa 120 Mal missbraucht worden", sagt Henning Stein. "Wenn man sagt 1000 Euro pro Vorfall, wären es 120.000 Euro. Er hat einen nicht missbrauchten Zwillingsbruder, der ist ihm in seiner Berufslaufbahn zehn Jahre voraus und verdient etwa 36.000 Euro pro Jahr. Das heißt also, das wären 360.000 Euro Verdienstausfall. Dann zahlt er nicht in die Rentenversicherung ein. Das sind entgangene Beiträge von 60.000 Euro. Dann kommen noch Therapiekosten dazu, die ja von der Krankenkasse getragen werden, obwohl da eigentlich jemand anders Kostenträger sein müsste und es gibt noch juristische Kosten, die wir in der Vergangenheit hatten. Wenn man das alles zusammenrechnet, dann ist man bei einer halben Million."
Die Steins sind vor Gericht unterlegen. Die SRH-Holding hat nicht die rechtliche Pflicht, Entschädigungen zu zahlen. Die Familie ist nicht rechtschutzversichert. Auf den Anwaltskosten blieben sie sitzen. So konnten sie sich nach verlorenem ersten Prozess eine Revision finanziell nicht mehr leisten.
Juristisch sind sie gescheitert. Menschlich aber geben sie nicht auf. Sie sehen die evangelische Kirche in einer zumindest moralischen Verpflichtung, sich mit ihrem Schicksal auseinanderzusetzen – und Vertreter der Kirche sehen das offenbar ähnlich. Anfang Mai fand ein Gespräch mit dem badischen Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh und der Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland Irmgard Schwaetzer statt.
"Wir haben dann noch geklärt, ob auch noch ein Vertreter der diakonischen Einrichtung, also der SRH, an diesem Gespräch teilnehmen würde. Die haben das aber für sich als nicht für notwendig erachtet."
Sagt EKD-Präses Irmgard Schwaetzer, die hochrangigste Laienvertreterin der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ein erstes 90 Minuten-Gespräch, dem weitere Schritte folgen sollen.
Irmgard Schwaetzer: "Bischof Cornelius-Bundschuh und ich werden Niels einen Brief schreiben und ich finde es wirklich wichtig, wenn sich Niels darauf einlassen könnte, auch einen persönlichen Kontakt aufzubauen. Die berufliche Zukunft ist ja noch ungeklärt. Das ist schon etwas, was mich auch weiter bewegt."
Kein Stiftungszweck?
Weiter sei verabredet worden, dass der badische Bischof mit einer Vertreterin der SRH Holding als Mitglied des Diakonischen Werkes Baden sprechen wird. Die SRH soll dazu bewegt werden, doch noch nennenswerte Gelder in das Ergänzende Hilfesystem EHS einzuzahlen, von dem dann auch Niels Stein profitieren könnte, so schreibt Vater Henning Stein nach dem Gespräch mit den evangelischen Spitzenvertretern. Das Ergänzende Hilfesystem richtet sich an Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen sexuell missbraucht wurden und noch heute an den Folgewirkungen leiden. Auf die Frage, warum sie nicht einzahlt, verweist die SRH in einer schriftlichen Antwort auf ihren Stiftungszweck:
"Die SRH Holding ist eine private, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck sind Dienstleistungen des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens. Darüber hinaus fördert die Stiftung wissenschaftliche Vorhaben und praktische Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen. Dieser in der Satzung formulierte Stiftungszweck ist rechtlich bindend. Finanzielle Mittel dürfen nach dem Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG) ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Dies ist bei dem von Ihnen angesprochenen Hilfesystem, dessen Arbeit wir begrüßen und respektieren, nicht der Fall."
Vater Henning Stein gibt nicht auf. Seit 2010 arbeitet er mit am Runden Tisch beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Er will Aufarbeitung. Er will verhindern, dass Schüler heute ein ähnliches Schicksal in Einrichtungen, wie sein Sohn sie besuchte, erleiden müssen.
Das Gericht hat keine Pflichtverletzung durch die Erzieher im Internat feststellen können, es gibt keine Verantwortlichen, es gibt keine im juristischen Sinne Schuldigen. Monika Stein sieht dennoch eine moralische Verantwortung:
"Manchmal hätte ich mir gewünscht, dass ich diesen Verantwortlichen hätte gegenüber sitzen können und ihnen sagen oder sie fragen, was sie sich denken, was sie da angerichtet haben. Was sie aus diesem kleinen hilflosen 12-Jährigen gemacht haben. Er ist inzwischen ein erwachsener Mann, er möchte gerne arbeiten, aber man hat ihm gesagt, er ist nicht stabil genug. Es zieht ihn immer wieder so runter, dass er doch Hilfe braucht. Ob die alle wissen, was sie unserer Familie angetan haben? Und ob es nicht wirklich an der Zeit wäre, nur ein Mal Entschuldigung zu sagen."