Empörung, Entsetzen und Bedauern ernten die Opfer des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche überreichlich. Allerorten ist das Verständnis groß für Menschen, die als Kinder von Geistlichen sexuell missbraucht wurden und deshalb heute zum Teil berufs- und beziehungsunfähig sind.
Finanzielle Entschädigung für das erlittene Unrecht aber leistet niemand. Weder die Kirche noch der Staat. Patrick aus Berlin zum Beispiel bittet am 3. Oktober in einem ausführlichen Schreiben um Entschädigung. Janko Jochimsen, Missbrauchsbeauftragter des Salesianer-Ordens, lehnt dies am 20. November 2018 per E-Mail ab und schreibt:
"Gleichzeitig möchte ich betonen, dass diese aus Ihrer Sicht wahrscheinlich negative Entscheidung in keiner Weise das Ihnen widerfahrene Leid relativieren soll. Es bleibt selbstverständlich dabei, dass die Salesianer Don Boscos zutiefst bedauern, was geschehen ist."
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Zur Strafe sollte er sich ausziehen
Bislang vergeblich kämpft Patrick, heute 54 Jahre alt, um eine Entschädigung für das, was er als Kind erlitten hat. 1974 kam er ins Don-Bosco-Heim in Berlin-Wannsee. Mit 17 Kindern und Jugendlichen lebte Patrick in einer Wohngruppe und war mit zehn Jahren der jüngste. Er war erst vier Monate im Don-Bosco-Heim und hatte sich noch nicht an sein neues Leben im Heim gewöhnt, als der Missbrauch begann.
"Das Mittagessen fand immer im Esssaal statt für alle Gruppen, und ich bin nach dem Essen, weil ich mich mit irgendeinem Jungen treffen wollte, aus dem Esssaal rausgerannt und hab dann einen Pater angerempelt. Ich bin dann erschrocken stehengeblieben, und er meinte oder fragte mich, ob ich nicht wüsste, dass Rennen verboten wäre – was ich bejaht habe, dass ich das weiß. Und dann hat er gesagt: Er hat mich schon längere Zeit beobachtet, und er möchte jetzt gern mal ein Gespräch mit mir führen. Und hat mir dann gesagt, dass ich nach der Schule zu ihm kommen soll."
Patrick hatte die Verabredung mit dem Pater vergessen. Nach dem Abendbrot fand der Pater ihn draußen, erinnerte ihn an das geplante Treffen und sagte: "Jetzt komm mit."
"Und dann bin ich mit ihm mitgegangen in seinen Raum, den er dann abgeschlossen hat, und dann hat er gesagt, dass mein Verhalten sehr auffällig ist, und zur Strafe müsste ich mich jetzt ausziehen. Das habe ich aber dann nicht gemacht. Dann hat er mich angeschrien. Und vor lauter Angst habe ich mich dann ausgezogen. Er hat mich dann berührt am ganzen Körper und mich auf einen Tisch gelegt und hat dann versucht, in mich einzudringen, was aber nicht funktioniert hat."
Missbrauch auch zwischen Jugendlichen
Er sei ein "naives Kind" gewesen, erinnert sich Patrick. Über Sex habe er bis dahin nie nachgedacht in seinem Leben.
"Daraufhin sollte ich sein Glied in den Mund nehmen. Und so lange hat er an mir herumgespielt, bis er gekommen ist, und das war's dann das erste Mal. Und er hat dann noch gesagt, ich sollte das niemand erzählen. Das würde mir sowieso keiner glauben. Und wir sehen uns noch weiterhin."
Tatsächlich missbrauchte der etwa 30-jährige Pater Patrick noch zweimal.
"Erst später habe ich dann mit Jugendlichen oder mit Gleichaltrigen auf dem Spielplatz mal drüber geredet und erfuhr dann, dass das Gruppenleben sehr sexualisiert war in vielen Gruppen – auch dass ältere Jugendliche jüngere Jugendliche missbrauchten."
Sexuelle Gewalt gehörte im Don-Bosco-Heim zum Alltag. Was der missbrauchende Pater vorlebte, taten auch die Jugendlichen. Patrick wurde Zeuge, wie ein jüngerer Mitbewohner von einem der älteren missbraucht wurde. Als Patrick elf war, wurde er selbst zum Opfer eines Jugendlichen.
"Im Anschluss darauf hat sich ein vier Jahre älterer Jugendlicher an mich gewendet und hat mich missbraucht und hat gesagt, wenn ich das erzählen würde, würde er mich umbringen und auch sich danach. Und das habe ich geglaubt."
"Hatte den Wunsch, Erzieher zu werden, es besser zu machen"
Jahrelang wurde er von seinem Mitbewohner zum Anal- und Oralverkehr gezwungen. Nach zwei Selbstmordversuchen zog Patrick 1978 zu seiner Mutter, die getrennt vom Vater lebte. Er verließ das Heim und wechselte die Schule.
"Ich hatte den Wunsch, Erzieher zu werden. Es besser zu machen als die Erzieher in dem Heim. Und dafür brauchte ich einen guten Schulabschluss. Und deshalb habe ich mich dann an der neuen Schule um 180 Grad verändert. Hab gut mitgemacht, super Zeugnisse bekommen und bin Schulsprecher geworden, habe in einer Band gespielt. Da war der Missbrauch außen vor."
Später holten Patrick die Erfahrungen aus dem Don-Bosco-Heim ein. In den 1980er-Jahren hatte er eine glückliche Beziehung zu einem gleichaltrigen Mann. Es war bislang Patricks letzte.
"Das ist schwierig, weil durch den Missbrauch das Vertrauen kaputtgemacht wurde, was man braucht, um Freundschaften zu halten, Freundschaften einzugehen."
Seit 2014 ist er berufsunfähig – als Erzieher und Autismustherapeut. Häufig leidet Patrick unter "Flashbacks" – unter Rückblenden in die Zeit des Missbrauchs, die ihn in die Depression treiben. Das Trauma verfolgt Patrick, seit er zehn Jahre alt ist. Daran lässt sich, so scheint es ihm, nichts mehr ändern.
Studie berichtet von tausenden Betroffenen
Seit Ende September vergangenen Jahres aber hat er zumindest Hoffnung auf eine finanzielle Entschädigung durch die katholische Kirche oder den Salesianer-Orden.
Denn am 25. September veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz eine Untersuchung, in der sie alle bislang bekannten Fälle von sexuellem Missbrauch kirchlicher Amtsträger an Minderjährigen seit 1946 dokumentiert. Die Studie spricht von mindestens 1.670 beschuldigten Geistlichen und 3.677 missbrauchten Minderjährigen. Die Staatsanwaltschaften haben nun hinreichenden Tatverdacht, um sich in vielen Fällen Zugriff auf die Akten zu verschaffen, die bislang zu einem großen Teil in kirchlichen Archiven zurückgehalten wurden.
Einige Bistümer proklamieren seither offensiv, die Missbrauchsfälle müssten sämtlich ans Licht gebracht und dürften nicht länger vertuscht werden. Allen voran Heiner Wilmer, seit September Bischof von Hildesheim:
"Am 3. Oktober bekomme ich eine E-Mail, wo sich jemand eben über seine Zeit Ende der 50er-Jahre in Hildesheim ausschreibt und berichtet, wie er massiv missbraucht worden ist durch Jugendliche, also Gleichaltrige, dann aber auch durch einen Lehrer, durch andere Priester und eben durch den Bischof, zu dem er von einem Priester gefahren wurde."
Heiner Wilmer ist erst wenige Wochen Bischof von Hildesheim, als ihn die Mail des 70-jährigen Mannes erreicht. Wenn es stimmt, was der Mann schreibt, dann ist einer seiner Vorgänger im Amt, Bischof Heinrich Maria Janssen, ein Missbrauchstäter. Schon vor drei Jahren erklärte ein ehemaliger Ministrant, Janssen habe ihn zum Oral- und Analverkehr gezwungen. Der Mann bekam Geld vom Bistum zur Anerkennung des Leids, der ehemalige Bischof wurde jedoch nicht als Täter bezeichnet.
Nun steht darüber hinaus der Verdacht im Raum, dass eine Gruppe von Klerikern – darunter Janssen – systematisch Kinder missbrauchte. Janssen war von 1957 bis '82 Bischof von Hildesheim. Er ist Ehrenbürger der Stadt, eine Hauptstraße ist nach ihm benannt, seine Gebeine ruhen im Dom. Noch zumindest.
Externe Untersuchung in Hildesheim
Heiner Wilmer will nun eine externe Untersuchungskommission einsetzen. Sie soll herausfinden, ob die mutmaßlichen Täter – Bischof Janssen, Priester an der Spitze von Kinderheimen, ein Kaplan und andere – zusammengearbeitet haben.
"Ich will mit aller Kraft voran und ich will auch zeitig hier weiterkommen."
Das Bistum Hildesheim wird in Kürze einen der Haupttäter des Missbrauchsskandals, den Priester Peter R., aus dem Klerikerstand entlassen und ihm keine Pension mehr zahlen. R. war zuletzt im Bistum Hildesheim tätig. Im Laufe seiner Karriere als Priester missbrauchte er dort – und zuvor am Berliner Canisius-Kolleg – Minderjährige. Ende Dezember gab das Erzbistum Berlin dieses Urteil des Berliner Kirchengerichts bekannt. Der Vatikan muss es noch bestätigen.
Unter den kirchlichen Urteilen sucht es an Schärfe seinesgleichen. Von einer Verfolgung seiner Straftaten durch den Staatsanwalt blieb R. verschont – wegen Verjährung.
Die Studie der Bischofskonferenz bietet nun aber auch den Staatsanwaltschaften Ansatzpunkte für zusätzliche Ermittlungen. Deshalb haben sechs Professoren für Strafrecht Ende Oktober Strafanzeigen bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht, die für die 27 Diözesen zuständig sind. Einer von ihnen ist der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel.
"Wir wollen, dass die Staatsanwaltschaften ihrer Pflicht genügen, nämlich diese Lücken aufklären. Die Staatsanwaltschaften können das, und nicht nur das – sie müssen das, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht auf Begehen einer Straftat gegeben ist."
Weitere staatsanwaltliche Ermittlungen laufen an
Damit besteht nach Ansicht der Strafrechtsprofessoren ein "zwingender Anlass zur Einleitung von Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter". Die Staatsanwaltschaften hätten das Recht, bei hinreichendem Tatverdacht auf kirchliche Archive zuzugreifen.
Tatsächlich haben aufgrund der Strafanzeige der Professoren bereits vier Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren "gegen unbekannt" eröffnet. Und immerhin sechs von 27 Staatsanwaltschaften haben die Studie zum Anlass genommen, Vorermittlungen gegen mutmaßliche Missbrauchstäter in der katholischen Kirche aufzunehmen. Fünf weitere Staatsanwaltschaften hatten schon vor Veröffentlichung der Studie die strafrechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen begonnen. Das ergab eine Recherche der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" im Dezember 2018.
Es gebe eine gute Zusammenarbeit mit der Kirche, erklärt die stellvertretende Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Mona Lorenz, auf Nachfrage. Und der Sprecher derselben Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Martin Steltner, teilt schriftlich mit:
"Nach telefonischer Vorankündigung hat das Bistum Berlin-Brandenburg der Staatsanwaltschaft am 30.11.2018 Unterlagen übergeben, die gegenwärtig überprüft werden. Zudem hat das Bistum die Übermittlung weiterer Unterlagen angekündigt."
Zwei Ermittlungsverfahren seien eingeleitet worden. Den übrigen Missbrauchsopfern in Berlin macht Steltner wenig Hoffnung:
"Nach erster Bewertung sind einige Vorfälle bereits verjährt, weitere Fälle überschreiten nicht die für die strafrechtliche Relevanz maßgebliche Erheblichkeitsschwelle. Manche Verdachtsfälle dürften auch nicht konkretisierbar sein, weil in den Personalakten der Kirche überwiegend keine Namen der Betroffenen oder Zeugen aufgeführt sind."
Nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich vorgehen
Dagegen gibt sich der Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel kämpferisch. Den Opfern sexuellen Missbrauchs macht er Mut, nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich vorzugehen. Sie könnten Schadensersatzansprüche gegenüber den Kirchen geltend machen – auch wenn der jeweilige Täter nicht mehr am Leben sei.
"Ich meine, das ist der Fall. Das richtet sich nicht nur gegen den jeweiligen Täter, sondern schon auch gegen die Institution, die gegebenenfalls auch ein eigenes Verschulden trifft, mindestens ein Überwachungsverschulden, das solche Dinge unmöglich gemacht hätte oder deutlich erschwert hätte, also diese sexuellen Übergriffe erschwert hätte. Ich meine, die Chancen wären gut, dann wenigstens einen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit einem fairen Anspruch auf Schmerzensgeld von der Kirche einzuklagen."
Merkels Worte haben Patrick aus Berlin ermutigt. In seinem Brief an die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos forderte er im Oktober 450.000 Euro Entschädigung von dem Orden – für 15 Jahre Verdienstausfall vom Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit bis zur Rente. Der Pater, der ihn missbrauchte, ist 2011 gestorben. Schadensersatz kann also nur von der katholischen Kirche insgesamt oder vom Orden der Salesianer kommen.
Von den Salesianern erhielt er vor acht Jahren lediglich die übliche Zahlung zur "Anerkennung" seines Leids: 5.000 Euro. Diese Zahlungen aber will auch die Kirche ausdrücklich nicht als Entschädigung verstanden wissen.
Der Missbrauchsbeauftragte des Salesianer-Ordens, Janko Jochimsen, antwortete am 20. November 2018, man folge derzeit dem "System" der Anerkennungszahlungen:
"Eine nachträgliche Erhöhung oder eine weitere Leistung in Einzelfällen würde dieses System unterlaufen und zu einer Ungleichbehandlung führen."
Diesen negativen Bescheid vom 20. November erhielt Patrick übrigens erst am 29. November per E-Mail – nachdem der Deutschlandfunk nachgefragt hatte, warum Patrick keine Antwort erhalten habe. Man wolle die gegenwärtige "Systematik" der Zahlungen überprüfen, erklärte Pater Alfons Friedrich, Sprecher der Arbeitsgruppe für Missbrauch der Salesianer.
Juristischer Rat ist teuer
Vorerst bleibt Patrick mit seinen Bildern im Kopf und mit seiner Depression allein. Im März läuft seine Berufsunfähigkeitsversicherung aus, er wird dann auf die Erwerbsunfähigkeitsrente angewiesen sein: 640 Euro im Monat.
Nun will Patrick sein Recht auf Entschädigung vor Gericht einklagen. Aber juristischer Rat ist teuer. Ende vergangenen Jahres konsultierte Patrick eine Rechtsanwältin.
"Mit ihr hatte ich dann ein Beratungsgespräch, in dem sie mir wenig Hoffnung machte, da in meinem Fall und in vielen Fällen die Verjährungsfristen eine große Rolle spielen."
Die Verjährungsfrist ist 2013 zugunsten junger Opfer sexuellen Missbrauchs verändert worden. Sie beginnt seitdem nicht mehr zum Zeitpunkt der Tat, sondern sobald das Opfer 30 Jahre alt ist. Aber auch das nützt Patrick nichts, weil der Missbrauch an ihm bereits verjährt war, als das Gesetz geändert wurde.
Eine Berliner Anwältin stellte ihm 150 Euro für die Beratung in Rechnung. Eine anwaltliche Vertretung würde Patrick tausende Euro kosten. Ob der "Weiße Ring", eine Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, helfen kann? Ein erster Anruf ließ Patrick ratlos zurück.
"Ich habe mit einem Mitarbeiter vom Weißen Ring telefoniert, und der hat mir auch keine großen Hoffnungen gemacht. Und auf meine Nachfrage, ob sie mir helfen könnten, meinten sie, eigentlich nicht, da sie nur Strafrechtsfällen Hilfe anbieten. Und mein Fall wäre ja Zivilrecht."
Auf Nachfrage bot der Weiße Ring Patrick eine weitere Beratung durch einen Anwalt an.
Erschwert ein Bündnis von Staat und Kirche die Ermittlungen?
Doch der Gesamteindruck bleibt: Den Opfern des Missbrauchsskandals fehlt jede Lobby. Ihre Chancen auf Entschädigung schätzt der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin realistisch ein. Er ist spezialisiert auf Sexualstraftaten.
"Um die Staatsanwaltschaften zu Ermittlungen zu veranlassen gegen die Kirche, brauche ich eine saubere Strafanzeige von Opfern, gepaart mit einer sachlichen Berichterstattung in den Medien, um einfach rechtspolitischen Druck gegenüber den Staatsanwaltschaften auszuüben, damit die ihren gesetzlichen Verpflichtungen entsprechen."
Allerdings, meint Dost-Roxin, sind die Aussichten schlecht. Das enge Bündnis von Staat und Kirche stehe den Ermittlungen gegen die Diözesen und ihre Priester im Wege.
"Die Frage ist ja nur, inwiefern die Strafverfolgungsbehörden konsequent die bestehenden strafrechtlichen Normen, insbesondere auch das Strafprozessrecht, gegenüber den Kirchen anwenden. Ich kann mich also nicht erinnern, in den letzten 20 Jahren jemals gehört zu haben, dass eine Kirche durchsucht worden ist."
Patrick fordert Schadensersatz – und stößt überall auf Ablehnung. Sollte der "Weiße Ring" ihn bei der Klage gegen den Salesianerorden nicht unterstützen, bliebe ihm nur dies:
"Dann werde ich im Internet eine Crowd-Funding-Kampagne starten, um Geld zu generieren, damit ich dann mit einem guten Anwalt den Salesianerorden auch strafrechtlich verklagen kann."
Häufig aber fehlt Patrick die Zuversicht für solche Initiativen. Und oft wird ihm klar, dass er mit den Folgen seiner Missbrauchsgeschichte von allen allein gelassen wird.