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Mitbestimmung
Kampf um besseren Schutz für Betriebsräte

Die Zahl der Betriebsräte in deutschen Firmen sinkt – möglicherweise auch, weil Arbeitgeber versuchen, betriebliche Mitbestimmung zu verhindern. Laut einer Studie ist zuletzt jede sechste Betriebsrats-Neugründung behindert worden. Die Bundesregierung will das Problem nun angehen – mit einem neuen Gesetz.

Von Laura Eßlinger und Timo Stukenberg |
Betriebsrat-Wegweiser bei Volkswagen in Wolfsburg
Die Zahl der Betriebsräte in Deutschland sinkt seit Jahren (imago/Thomas Koehler)
Vor einer Filiale der Kaffeekette Starbucks am Pariser Platz in Berlin stehen im August vergangenen Jahres rund 20 Menschen und protestieren. Ein Demonstrant ist als traurige Freiheitsstatue verkleidet – eine Persiflage auf das Logo der amerikanischen Marke.
Am Mikrofon steht der ehemalige Starbucks-Betriebsrat Michael Gläser:
"Als Betriebsrat wurden wir regelmäßig angefeindet. Man hat uns als Idioten in den Filialen bezeichnet. Ich habe in den zwei vergangenen Monaten zwölf fristlose Kündigungen gekriegt. Hab im Vorfeld schon zwölf, dreizehn Abmahnungen gekriegt."

Gekündigt, weil er nicht duzen wollte

Zwei Jahre hat der Gewerkschafter seine Kolleginnen und Kollegen als Betriebsrat vertreten, dann habe Starbucks ihn loswerden wollen, sagt Michael Gläser. Er habe sich dafür eingesetzt, dass seine Kolleginnen und Kollegen und er verlässlichere Dienstpläne bekämen, die Schichten nicht länger als zehn Stunden gingen, klassische Betriebsratsarbeit. Und er habe seine Vorgesetzten nicht geduzt. Für das Unternehmen sei das ein Kündigungsgrund gewesen, weil es der Unternehmenskultur nicht entspreche.
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Flächentarife durchzusetzen wird für viele Gewerkschaften immer schwieriger, da immer weniger Arbeitnehmer ihnen beitreten. Denn man muss kein Mitglied sein, um nach Tarif bezahlt zu werden.
Für den Mitte 30-Jährigen nichts anderes als Schikane. Irgendwann, erzählt er, sei er gegen so viele Maßnahmen seines Arbeitgebers vorgegangen, dass er sich mit einem anderen Betriebsrat aus dem Unternehmen beim Arbeitsgericht die Klinke in die Hand gegeben habe. Das Unternehmen weist die Vorwürfe auf Anfrage des Deutschlandfunks zurück. Arbeitsrechtliche Schritte wie Kündigungen seien auf das Fehlverhalten der Angestellten zurückzuführen.
DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann
DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann (dpa/ Bernd von Jutrczenka)
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Der DGB-Vorsitzende Rainer Hoffmann unterstreicht die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Homeoffice. Wo es die Möglichkeit gebe, zu Hause zu arbeiten, müssten Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf haben, sagte er im Dlf.

Neues Gesetz geplant

Starbucks ist bei weitem nicht das einzige Unternehmen, dem Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter vorwerfen, mit unlauteren Mitteln den Betriebsrat von seiner Arbeit abzuhalten. Auch bei Möbelhäusern, Automobilzulieferern, einer vor kurzem gegründeten Online-Bank und einer Friseurkette beschweren sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wo Betriebsräte häufig/selten zu finden sind

Grafik zeigt wo Betriebsräte häufig/selten zu finden sind
Das Problem ist der Politik bekannt. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD im Bundestag deshalb vereinbart, die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. Passiert ist lange nichts. Jetzt, kurz vor Ende der Legislaturperiode, könnte sich allerdings doch noch etwas tun.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, hat Ende Dezember einen Referentenentwurf für ein sogenanntes Betriebsrätestärkungsgesetz vorgelegt, der dem Deutschlandfunk vorliegt. Darin heißt es unter anderem: "Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen kein Einzelfall ist." Es häuften sich Berichte, heißt es in dem Dokument weiter, wonach "in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern".

Studie belegt Betriebsrats-Behinderungen

Dabei beruft sich das Bundesarbeitsministerium auf eine Studie von Martin Behrens vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Behrens hat für seine Untersuchung lokale Gewerkschaftsfunktionärinnen und –funktionäre von IG Metall, IG Bergbau Chemie Energie und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten befragt.
Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter berichteten von 185 Betrieben, in denen die Geschäftsführung versucht habe, eine Betriebsratswahl zu be- oder verhindern. Das ist zwar nur ein kleiner Teil aller Unternehmen, in denen Betriebsräte gewählt werden. Guckt man sich diese Fälle genauer an, sieht man jedoch: Dort, wo es versucht wird, scheitert mehr als jede vierte Wahl eines Betriebsrats.
Studienautor Martin Behrens: "Wir konnten feststellen, dass dort insbesondere in Betrieben, die von den Inhabern geführt werden, besonders häufig entsprechend Versuche gestartet werden, die Wahl eines Betriebsrats zu vereiteln. Wir wissen auch, dass insbesondere im mittelgroßen Bereich, der mittelgroßen Betriebe so etwa zwischen 51 und 200 Beschäftigten besonders häufig gegen Betriebsratswahlen vorgegangen wird."

Betriebsverfassungsgesetz schützt nicht ausreichend

Schutzlos sind Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, die sich im Betrieb engagieren, nicht – zumindest auf dem Papier. Das Betriebsverfassungsgesetz soll sie stärken – eigentlich. Doch insbesondere bei der Neugründung von Betriebsräten gebe es Probleme, sagt Sozialwissenschaftler Behrens. Denn laut seiner Untersuchung behindern Arbeitgeber jeden sechsten Betriebsrat, der sich neu gründen will.
Gebraucht würden jedoch insbesondere Neugründungen, um die Zahl der Betriebsräte in Deutschland konstant zu halten. Das heißt, Betriebsräte, die sich zum Beispiel im Rahmen einer Insolvenz auflösen, müssten ersetzt werden.
"Das System muss sich reproduzieren und sich stets erneuern und wenn tatsächlich in einer erheblichen Zahl von Fällen die Neugründung von Betriebsräten gestört wird, was der Fall ist, greift das in die Erneuerungsfähigkeit der deutschen Mitbestimmung ein", sagt Behrens.
Ein Arbeitsmantel mit dem Aufnäher "Betriebsrat" 
100 Jahre Betriebsräte - Im Sinne der BeschäftigtenAm 4. Februar 1920, bekamen Arbeiter das Recht, Betriebsräte zu gründen, begleitet von heftigen Auseinandersetzungen. Heute sind sie weitgehend unumstritten. Doch immer weniger Beschäftigte werden von Betriebsräten vertreten.
Betriebliche Mitbestimmung in Deutschland ist seit mehr als 100 Jahren gesetzlich geregelt, und sie ist mindestens genauso lange umkämpft. Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einer Firma gewählt und vertritt ihre Interessen. Er bestimmt bei Arbeitszeiten und Urlaub mit oder schlichtet, wenn es zu Streit zwischen Beschäftigten und Geschäftsleitung kommt. Im Unterschied zu Gewerkschaften sind Betriebsräte aber keine Tarifpartei, sie handeln also keine Tarifverträge aus. Die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern funktioniert mal besser, mal schlechter.

Geschäftsführer: "Ohne Betriebsrat wäre es einfacher"

"Immer dann, wenn der Betriebsrat in die Nähe der Gewerkschaft rückt, wird es oft ein bisschen unangenehmer, weil dann wieder so platitüdenhaft Interessen vertreten werden, die so ein bisschen an, sagen wir mal, den Flächentarif und an die Klassenkampf-Ideen der IG Metall anknüpfen, nun hat sich die IG Metall auch verändert. Aber auf der anderen Seite müssen die natürlich auch versuchen, über ihre Mittel dann auch die Mitglieder für sich zu gewinnen. Dann wird es ungemütlich, und dann muss ich ganz ehrlich sagen, denkt man auch schon mal ‚Mann, ohne wäre es einfacher‘", sagt Johannes Huxol. Er ist Geschäftsführer von Trilux, einem mittelständischen Leuchtenhersteller aus dem nordrhein-westfälischen Arnsberg.
Der Betriebsrat existiert in der Firma seit rund 75 Jahren. Als Betriebsratsvorsitzender vertritt Thomas Bause mehr als 1.500 Beschäftigte. Neben ihm arbeiten drei weitere Kolleginnen hauptamtlich als Betriebsräte. Sie sind für diese Tätigkeit von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt. Insgesamt 17 Mitglieder hat das Gremium. Bause:
"Wenn es dann wirklich hart auf hart kommt, dann geht auch die Belegschaft mal nach Hause und sagt ‚Heute produzieren wir mal nicht weiter‘. Aber wirklich große Streikwellen hat es in der letzten Zeit hier in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben. Der ein oder andere Warnstreik ist dann auch für die Geschäftsführung immer ganz hilfreich, damit sie auch nicht vergessen, wer da mit am Tisch sitzt."

Gutes Verhältnis hilft in Corona-Zeiten

Betriebsratsvorsitzender Bause und Geschäftsführer Huxol sehen sich als gutes Beispiel dafür, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung für eine Firma ist, gerade in Pandemiezeiten. "Wir haben sehr früh reagiert, haben zum Teil auch drastische Maßnahmen umgesetzt, dass wir gesagt haben, bevor überhaupt das Thema generelle Maskenpflicht oder Maskenpflicht in Arbeitsbereichen kam, hatten wir das hier schon eingeführt. Wir waren uns auch nie zu schade, Dinge zu korrigieren", sagt Bause.

Die Top-Themen für den Betriebsrat


Und weiter: "Wir haben relativ schnell Arbeitszeiten auch verändert. Das heißt, wir haben Schichtbeginn und Schichtende verlegt, damit wir eine Entzerrung bei den Kolleginnen und Kollegen beim Wechsel der Schichten hinbekommen, damit nicht übergreifend sich gegenseitig auf dem Arbeitsplatz noch getroffen wird."
Grafik zeigt die Top-Themen für den Betriebsrat
Die Top-Themen für den Betriebsrat (Deutschlandradio / Andrea Kampmann)

Pandemie zwingt zu Kompromissen

Arbeitnehmervertreterinnen und Geschäftsführung gehen gemeinsam ein Problem an, vor dem die gesamte Firma steht – das ist die Idee hinter betrieblicher Mitbestimmung, eine "Sozialpartnerschaft". "Ich glaube, es läuft gut mit der Arbeitnehmerseite in Bereichen, wo man voran will. Und es läuft überall da schlecht, wo der Betriebsrat meint, er sei der Bremser, er sei die Instanz, die der Entschleunigung dient", sagt Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, kurz BDA.
Die Corona-Pandemie hat die Abläufe in vielen Betrieben völlig durcheinandergebracht. Dass der Arbeitsalltag trotz dieser Ausnahmesituation geordnet weiterlaufen kann, setze Flexibilität auf beiden Seiten voraus, sagt Kampeter: "Es müssen neue Schichtpläne gemacht werden. Es müssen Sonderschichten teilweise verbunden werden mit Freischichten. Also da sind maßgeschneiderte, betriebsindividuelle Lösungen, die kann kein Gesetzgeber machen, die muss man im Betrieb machen. Und da haben, glaube ich, die Betriebe Herausragendes geleistet. Das gilt für alle Betriebsparteien."

Werkvertragsarbeiter in Fleischindustrie ohne Betriebsrat

Für Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds, DGB, unterstreicht dies die Bedeutung der Betriebsräte. Was in der Pandemie ohne Betriebsrat mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz passiere, lasse sich am abschreckenden Beispiel der Fleischindustrie beobachten. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen und stellenweise hohe Corona-Zahlen haben vergangenes Jahr viele Schlagzeilen gemacht. Besonders betroffen waren Werkvertragsarbeiterinnen und –arbeiter - ohne Betriebsrat.
Leiharbeiter stechen Spargel bei der Spargelernte in Schmiden bei Stuttgart, Baden-Württemberg
Arbeitsbedingungen in der Coronakrise - Wenn der Job zur Gefahr wird
Wer im Homeoffice arbeitet, kann das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus verringern. Auf dem Bau, den Feldern und in Krankenhäusern aber ist das unmöglich. Die migrantische Bevölkerung und Frauen trifft das besonders.
Auch für die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die während der Pandemie im Homeoffice Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut kriegen müssen, seien Betriebsräte von Vorteil, so der DGB-Chef: "Aber ich darf darauf verweisen, dass wir bereits vor Corona in vielen Unternehmen mit starken, handlungsfähigen Betriebs- und Personalräten Betriebsvereinbarungen haben, die das mobile Arbeiten klar geregelt haben, beispielsweise im Hinblick auf die Arbeitsausstattung, beispielsweise im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung, Arbeitsverdichtung, dass keine Überforderung stattfindet", so Hoffmann.
Und weiter: "Die haben es natürlich jetzt auch in der Pandemiezeit wesentlich einfacher gehabt, sehr kurzfristig von Null auf Hundert Homeoffice durchzuführen, anders als in den Unternehmen, wo wir in den letzten Monaten pandemiebedingt ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben."

Aktuelle Wirtschaftslage fördert Konflikte

Dass ein Unternehmen mit Betriebsrat besser durch die Krise kommt als eines ohne, wie das der Deutsche Gewerkschaftsbund behauptet, sehen die Arbeitgeberverbände naturgemäß anders. Die BDA verweist darauf, dass es auch Alternativen zum Betriebsrat gäbe: runde Tische zum Beispiel, oder Mitarbeiterinnenausschüsse und Belegschaftssprecher.
Hagen Lesch leitet die Forschung zu Tarifpolitik und Arbeitsbeziehungen am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Er sagt: Außergewöhnliche Situationen wie jetzt die Corona-Pandemie können Konflikte anheizen, wie in der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, kurz WSI, dokumentiert. Nämlich dann, wenn die Belegschaft ausgerechnet in einer angespannten Wirtschaftslage Mitbestimmungsrechte einfordere.
"Weil dann treten genau diese Spannungen auf, die dann möglicherweise auch zu den von vom WSI gefundenen Problemen führen, dass eben Betriebsratswahlen nicht harmonisch ablaufen, und möglicherweise behindert oder sogar verhindert werden", so Lesch.

Arbeitgeber widersprechen Gewerkschaften

Dass manche Geschäftsführungen kein Interesse daran hätten, ihrer Belegschaft Mitbestimmungsrechte einzuräumen, sei jedoch kein Phänomen, das mit dem Coronavirus aufgetaucht sei, sagt DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann:
"In vielen Unternehmen müssen wir seit Jahren allerdings feststellen, dass sie sich einen regelrechten Volkssport daraus gemacht haben. Entweder dort, wo Betriebsräte existieren, Betriebsratsarbeit zu behindern oder dort, wo Gewerkschaften und die Beschäftigten in den Unternehmen versuchen, Betriebsräte zu gründen, dass Arbeitgeber mit Hilfe einer ganzen Anwaltsindustrie versuchen, ihre Unternehmen zu betriebsratsfreie Zonen zu erklären. Das ist regelrechter Gesetzesbruch."
Eine systematische Behinderung der Betriebsratsarbeit in Deutschland sieht BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter nicht. Sie kann in Deutschland mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Kampeter:
"Die Behinderung von Betriebsräten und Betriebsratswahlen ist ein Straftatbestand, der mit der höchsten denkbaren staatlichen Sanktion versehen wird. Die statistischen Daten zur Begehung entsprechender Straftaten sind eindeutig und stützen die subjektive Wahrnehmung der gewerkschaftsnahen Stiftung allerdings nicht."

Wenige Strafanzeigen und Verurteilungen

Die Zahl der Strafanzeigen und Verurteilungen sei hingegen kein zuverlässiger Indikator für das Ausmaß der Betriebsratsbehinderung, sagt Martin Behrens, Forscher am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut und Autor der eingangs erwähnten Studie.
"Die Praxis zeigt, dass in einer Vielzahl oder in der überwiegenden Mehrzahl von Fällen diese Strafanträge im Sande verlaufen. Das führt ganz, ganz selten mal zu einer Verfahrenseröffnung oder gar einem Strafurteil. Das hat seine Gründe auch, dass Staatsanwaltschaften sich oftmals überfordert fühlen mit dieser für sie weitestgehend fremden Rechtsmaterie. Also fände ich tatsächlich die Forderung, da eine kompetente Einheit in den Staatsanwaltschaften zu schaffen, wie Schwerpunktstaatsanwaltschaften überaus sinnvoll, die hier nämlich ein geschriebenes Recht tatsächlich zur Durchsetzung verhelfen kann", so Behrens.

Linke fordert spezielle Staatsanwaltschaften

Solche Schwerpunktstaatsanwaltschaften und eine Anhebung der Geldstrafen hatte zuletzt die Partei "Die Linke" im Bundestag gefordert. BDA-Chef Steffen Kampeter lehnt das ab: "Also wer einen strafrechtlichen Randtatbestand mit einer Sonderstaatsanwaltschaft ausstatten will, der verhindert, dass die Staatsanwaltschaft da tätig wird, wo es wirklich nottut. Und dann kommen richtige Straftäter davon."
Im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages wird schon länger diskutiert, ob und wie das Betriebsverfassungsgesetz mit seinen Regeln für die betriebliche Mitbestimmung überarbeitet werden muss. Viele Vorschläge des Gremiums hat das Bundesarbeitsministerium nun in seinem Entwurf für das Betriebsrätestärkungsgesetz aufgegriffen.
"Es ist ja mittlerweile so, dass die weißen Flecken relativ groß sind, also ganz viele Unternehmen, Betriebe, je kleiner sie werden vor allem, aber auch die mittelgroßen, keinen Betriebsrat haben. Und um wieder mehr Betriebsräte zu bekommen, habe ich eben den Antrag geschrieben, weil ich wirklich sicher bin, dass wir mehr Schutz brauchen, mehr Anreize, damit Beschäftigte eben versuchen, einen Betriebsrat zu gründen", sagt Beate Müller-Gemmeke, Fraktionssprecherin der Grünen für Arbeitnehmerrechte und Mitglied im Arbeits- und Sozialausschuss.

Zahl der Betriebsräte sinkt seit Jahren

Arbeitsminister Heils Referentenentwurf für das Betriebsrätestärkungsgesetz verweist auf Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für Firmen, die mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und damit groß genug für einen Betriebsrat sind. Demnach haben nur noch neun Prozent dieser Unternehmen im Westen und zehn Prozent der Firmen im Osten einen Betriebsrat. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem Betriebsrat vertreten werden, ist in den vergangenen 25 Jahren stetig gesunken.

Betriebliche Mitbestimmung auf dem Rückzug


Um die Zahl zu erhöhen sieht der Entwurf vor, mehr Unternehmen zu einem vereinfachten Wahlverfahren zu verpflichten. Arbeitnehmerinnen müssten so weniger oder gar keine Unterschriften für ihre Kandidatur als Betriebsrat sammeln. Und Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat gründen wollen, soll das neue Gesetz zukünftig schon schützen, bevor sie im Rahmen der Betriebsratswahl besonderen Kündigungsschutz genießen.
Hagen Lesch vom IW Köln ist skeptisch, ob diese Maßnahmen zu einem signifikanten Anstieg der Betriebsratsgründungen führen würden. Das vereinfachte Wahlverfahren habe sich bislang nicht als Mittel zur Rettung der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland bewährt.
Grafik zeigt Betriebliche Mitbestimmung auf dem Rückzug
"Ich glaube, wichtiger ist als das vereinfachte Wahlverfahren wirklich die Einstellung von Arbeitnehmern. Wollen sie einen Betriebsrat? Und auf der anderen Seite dann eben die Einstellung auch des Arbeitgebers, der Unternehmensführung. Kann mir ein solcher Betriebsrat nutzen, trägt er dazu bei, das Betriebsklima zu verbessern und damit auch produktiv zu wirken? Das sind die entscheidenden Fragen."

Gesetz könnte im März kommen

Bei den Arbeitgebern ist die Begeisterung für mehr Schutz von Betriebsräten verhalten. Ende Oktober bezeichneten sie in einer Stellungnahme die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes schon jetzt als "teils unflexibel" und "hoch bürokratisch". Beim jetzt vorliegenden Referentenentwurf ist nun erst einmal die Frage, wie viel Änderungsbedarf die Fraktionen im Bundestag noch sehen – und wann er Gesetz werden könnte.
Dass die Union auf der Bremse stehe, weist CDU-Politiker Uwe Schummer aus dem Arbeitsausschuss zurück: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dankbar, dass der Bundesarbeitsminister jetzt einen Entwurf zur leichteren Gründung von Betriebsräten vorgelegt hat. Wir haben dieses Thema im Koalitionsvertrag vereinbart und ich glaube, dass das eine gute Grundlage ist, um im Januar dann mit den Beratungen zu starten." Wenn alle Seiten guten Willens seien, könnte im März die Stärkung der Betriebsräte im Bundestag verabschiedet werden.