Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen stehen in der Priorisierung für die Impfungen ganz oben. Doch viele von ihnen sind nicht mobil genug, um in Impfzentren geimpft zu werden, Impfteams, die in die Heime gehen, sollen das auffangen. Diese werden vor Ort viele schwierige Fragen beantworten müssen, erklärte der Medizinethiker Jonathan Hunger im Dlf.
Es werde vorkommen, dass die Situation vor Ort ein striktes Vorgehen nach den erstellten Ablaufplänen unmöglich mache. Das mobile Impfteam könne zum Beispiel auf eine Person treffen, die im Sterben liegt, für die aber eine Impfdosis bestellt wurde. In diesem Fall müsse das Team "am Bett die Entscheidung treffen", sagte Hunger.
Was passiert mit der übrigen Impfdosis?
Im Falle einer sterbenden Person sei es vermutlich geboten, nicht zu impfen. Denn die Impfung könne keine Wirkung mehr entfalten, belaste die sterbende Person aber.
Falls man sich gegen die Impfung entscheide, folge die nächste Frage: Was passiert mit der übrigen Impfdosis? Diese Entscheidung müsse im Team besprochen werden. Dafür sei es auch wichtig, dass die Teamarbeit gut funktioniere.
Zwischen den Rettungsdienstmitarbeitenden, Verwaltungsfachkräften, Ärztinnen und Ärzten und medizinisch-technischen Assistenten müsse geklärt sein, wer welche Entscheidung fällt und warum er sie so und nicht anders fällt. Die medizinsche Letztverantwortung trage aber der Arzt oder die Ärztin.
Ebenso könne es passieren, dass ein Impfling vor Ort den Arm wegzieht oder anders deutlich macht, dass er die Impfung nicht möchte, sich aber verbal nicht eindeutig äußern kann. Man müsse dann vor Ort versuchen, der aktuellen Willensbekundung der Person Geltung zu verschaffen. Das müsse aber letztlich möglicherweise auf Basis einer Mutmaßung über die Willensäußerung entscheiden.
In so eine Entscheidung sollten idealerweise auch das Pflegepersonal vor Ort und die Hausärztin oder der Hausarzt des Impflings einbezogen werden, das werde aber nicht immer möglich sein.