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Mobilität
Gesetzentwurf soll automatisiertes Fahren regeln

Autonomes Fahren wir längst erprobt: Dazu soll es nun ein Gesetz geben, welches verschiedene rechtliche Fragen klären soll - Verbraucherschützer halten den bisherigen Entwurf allerdings für in sich unlogisch.

Von Paul Vorreiter |
    Ein mit Bosch-Technik ausgestattetes Fahrzeugdes Typs Jeep Cherokee steuert am 07.01.2015 in Las Vegas, USA, im Rahmen der CES (Consumer Electronics Show) selbst.
    Ein selbstfahrendes Auto. (dpa)
    Noch ist es Zukunftsmusik: Doch die ersten Weichen für computergesteuerte Autos auf deutschen Straßen sind bereits gestellt. Die Bundesregierung hat ein Gesetz entworfen, das automatisiertes Fahren in Deutschland ermöglichen will, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Der Entwurf soll erstmals regeln, wie Computer gesteuerte Autos eingesetzt werden und damit auf deutschen Straßen zugelassen werden können. Über das Gesetz stimmen sich noch die Ministerien für Verkehr und Justiz ab. Anfang kommenden Jahres soll es im Kabinett beschlossen werden.
    Der Entwurf betrifft hochautomatisierte und vollautomatisierte Fahrzeuge. Hochautomatisiert, das bedeutet, dass der Fahrer im Fahrzeug einen Knopf betätigt, mit dem das Auto einen Teil der Strecke selbst fährt, er aber sofort wieder eingreifen muss, sobald ihn das System dazu auffordert. Unter vollautomatisiertem Fahren versteht man, dass eine Art Autopilot den Fahrgast vollständig von Autobahnauffahrt bis -abfahrt befördert, während er sich anderen Aufgaben widmen kann: Videos gucken, Mails checken, entspannen. Doch das dürfen die Fahrer laut Entwurf nicht, kritisiert die Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber dem Hauptstadtstudio:
    "Deswegen ist der Entwurf in sich unlogisch, weil genau diese Vollautomatisierung qua Definitionem eigentlich auf der Strecke keinen Fahrer mehr braucht, in dem Gesetzentwurf aber drin steht, dass der Fahrer das System ständig im Blick haben muss, die Übernahme der Fahraufgabe jederzeit zügig übernehmen muss und auch noch erkennen muss, ob das Auto sich an die Straßengesetze hält, also ob es zu schnell ist. Das ist absolut widersinnig."
    Sagt Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.
    Gesetz erlaubt automatisierte Fahrzeugsteuerung nur in bestimmten Situationen
    Das Gesetz sieht vor, dass das technische System also nur in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übernehmen soll. Die letzte Verantwortung liegt beim Menschen. Die Technik soll außerdem selbst erkennen, wann es besser ist, dass der Fahrer eingreift, etwa bei schlechtem Wetter oder bei einem technischen Problem. Mit Zeichen, Geräuschen oder auf haptische Weise soll die Technik den Autofahrer in solchen Situationen warnen. Die Verbraucherzentrale befürchtet einen rechtlichen Graubereich für die Autofahrer. Marion Jungbluth:
    "Der Gesetzgeber hat es auch verpasst, wirklich die Rechte und Pflichten, was er darf, was er nicht darf, klarzustellen. Das, was die Hersteller auch in der Vergangenheit falsch gemacht haben, dass sie durch bestimmte Namensgebungen Hoffnungen geweckt haben, diese nicht halten können, genau diese Probleme mit dem Autopiloten werden nicht gelöst."
    In der ersten Januarwoche will das Verkehrsministerium das Gesetz anderen Verbänden zur Anhörung geben.
    Unterdessen schreitet die Etablierung des automatisierten Fahrens bereits voran. Das Bundesverkehrsministerium hat rund 80 Millionen Euro für den Ausbau von neuen Teststrecken für automatisiertes und vernetztes Fahren in Deutschland angekündigt. Auf der A9 in Bayern gibt es bereits seit gut einem Jahr ein Testfeld, wo Autos und Lastwagen mit automatisierten Systemen fahren. Das US-Start-up Local Motors testet in Berlin-Schöneberg einen autonom fahrenden Bus.
    Auch ethische Fragestellungen werden kommen
    Entwickler Christoph Menzel verweist gegenüber dem Deutschlandfunk darauf, dass viele ethische Fragen im Zusammenhang mit automatisierten Autos noch ungelöst seien:
    "Diese ganz abwägenden theoretischen Fragen: Ist es jetzt wichtiger die Oma im Auto zu retten oder das Kind außerhalb. Bis man das erkennt, das wird noch eine ganze Weile dauern. Wir haben keine Antwort für diese Frage, diese Problematik gibt es. Früher oder später muss sich die Gesellschaft dieser Frage stellen. "
    Im Sommer will außerdem eine vom Verkehrsministerium einberufene Ethikkommission ihren ersten Bericht zu Leitlinien bei der Programmierung automatisierten Fahrens vorlegen.
    Kernfrage ist, ob die Automatisierung so weit gehen solle, dass der Mensch nicht mehr eingreifen kann. Auch müsse geklärt werden, wie die Systeme bei Unfällen reagieren sollen und wie man mit der Vernetzung von Daten umgehe. Die Diskussion über die Möglichkeiten und Risiken automatisierten Fahrens hat also gerade erst begonnen.