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Mobilität in Städten
Carsharing attraktiver machen

Um den Verkehr in den Großstädten einzudämmen und auch die Schadstoffbelastung zu senken, soll Carsharing ausgebaut werden. Mit gezielten Anreizen will die Bundesregierung dabei das Fahren von Leihautos interessanter machen.

Von Paul Vorreiter |
    Zwei Transporter des Carsharing-Anbieters "Teilauto" stehen am 02.05.2016 auf einem Parkplatz in Leipzig (Sachsen).
    Für Carsharing sollen öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt werden. (dpa/picture-alliance/Jan Woitas)
    Wie sollen Menschen in Zukunft in Städten mobil sein? Das ist angesichts von Schadstoffbelastung und knappen Parkplätzen gerade in Großstädten schon seit Langem eine Frage.
    Ein Instrument kann Carsharing sein. Also Autos, die nur für kurze Zeit, für bestimmte Wege genutzt werden, quasi zwischen Vielen geteilt werden. Doch welche Regeln sollen für sie gelten, zum Beispiel beim Parken? Den Städten fehlte lange ein rechtlicher Rahmen für diese neue Form der Mobilität. Den hat die Umweltministerin Barbara Hendricks heute vorgestellt. Dabei machte die Sozialdemokratin deutlich, dass sie Leihautos als wichtigen Baustein für eine innovative Verkehrspolitik in Städten betrachtet:
    "Carsharing hat ja durchaus Potenzial, um den Verkehr nachhaltiger zu gestalten. Gerade in Kombination mit einem gut ausgebauten ÖPNV und einer guten Vernetzung mit dem Rad- und Fußverkehr und im Übrigen findet im Carsharing durchaus auch eine Vorreiterrolle im Rahmen der Elektromobilität statt."
    Anreiz für Carsharing-Autofahrer: Kostenfrei parken
    Mit folgenden Anreizen will die Bundesregierung potenzielle Leihautofahrer locken: Zum Einen sollen sich Carsharing-Anbieter in einem Wettbewerbsverfahren um spezielle Stellflächen für ihre Autos bewerben können. Beteiligen sollen sich dabei die Anbieter, die feste Stationsplätze haben. Diese Stationen könnten dann zum Beispiel gezielt an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs platziert werden - also da, wo man leicht in Busse und Bahnen oder auf das Rad umsteigen kann - die Flächen sollen auf maximal fünf Jahre vergeben werden.
    Ein weiterer Anreiz: Carsharing-Autofahrer sollen günstiger oder ganz kostenfrei parken können. Das würde vor allem den Anbietern helfen, die keine festen Stationen haben, also bei denen die Kunden überall innerhalb eines Gebiets das Leihfahrzeug abstellen können.
    Im Gesetzentwurf definiert die Bundesregierung auch, was sie konkret unter Carsharing versteht – auch in Abgrenzung zu Mietwagen: Nämlich, dass Kunden 24 Stunden am Tag die Möglichkeit haben, eines der Autos zu nutzen.
    Anzahl der Carshariung-Fahrzeuge noch gering
    Der ADAC findet es zwar prinzipiell gut, dass Kommunen jetzt die Möglichkeit erhalten, Carsharing-Plätze einzurichten. Befürchtet aber, dass das zulasten anderer Autofahrer gehen könnte.
    "Dieses Gesetz betrifft jetzt Carsharing-Parkplätze an Bundesstraßen und zwar nur an Bundesstraßen, denn die gehören dem Bund und nur dort kann er sich auch tatsächlich drum kümmern und da ist natürlich jetzt das Potenzial eher gering und wo man einen Parkplatz wegnimmt und ihn einer bestimmten Gruppe von Autos zur Verfügung stellt, dann fehlt er dann an anderen Stelle. Was man auch sehen muss: Der ökologische Nutzen ist ja relativ gering, denn wir haben ja jetzt zur Zeit rund 16.000 Carsharing-Fahrzeuge in Deutschland bei einem Gesamtbestand von 45 Millionen Fahrzeugen, also es ist eine relativ kleine Zahl und entsprechend sollte man auch damit umgehen", sagt ADAC-Sprecher Andreas Hölzel.
    Deutlich optimistischer sieht das Bundesumweltministerin Hendricks. Sie unterstrich heute Deutschlands Vorreiterrolle. Etwa die Hälfte aller in Europa zugelassenen Carsharing-Fahrzeuge fahren hierzulande, sagte die SPD-Ministerin.
    Statistisch waren Anfang dieses Jahres insgesamt 1,3 Millionen Menschen bei Carsharing-Anbietern registriert. Das sind vier Mal so viele, wie noch vor fünf Jahren.