Der Tathergang wies auf einen Profikiller hin: Das Opfer wurde von hinten angeschossen, dann zweimal dem Liegenden in den Kopf geschossen. Das zeugt von großer Kaltblütigkeit – eben einem Auftragsmord. Jugendliche beobachteten den mutmaßlichen Attentäter kurz nach der Tat dabei, wie er eine Waffe in die Spree warf und sich in einem Gebüsch umzog. Kurz darauf konnte er von der Polizei festgenommen werden.
Opfer kämpfte in Tschetschenien
Die Hinweise auf einen eventuellen staatlich gesteuerten Auftragsmord häuften sich schnell: Die Recherche-Website "Bellingcat" berichtete, das Opfer, ein Georgier, habe im zweiten Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft. Der mutmaßliche Täter hatte einen echten russischen Pass, ausgestellt von russischen Behörden, aber kombiniert mit einer falschen Identität. Der angebliche Arbeitgeber des mutmaßlichen Attentäters hatte nie von ihm gehört. Sein Eintrag in der Datenbank für nationale russische Ausweisdokumente war mit dem Hinweis gesperrt, die Person sei "vom Gesetz geschützt".
Russland stuft Opfer als Terroristen ein
Russische Behörden stritten von Anfang an jede Beteiligung ab. Sie stuften das Opfer laut Bundesanwaltschaft als Terroristen ein. Ausschlaggebend dafür, dass der Bundesanwalt das Verfahren an sich gezogen hat, ist, dass die russischen Behörden sich weigerten, an der Aufklärung "ernsthaft und unverzüglich" mitzuwirken, wie es in der Bewertung des Auswärtigen Amtes heißt. Deutschen Beamten wurde nicht gestattet, in Russland zu recherchieren. Das monierte auch Bundeskanzlerin Merkel in ihrer ersten Stellungnahme:
"Aber in den bilateralen Beziehungen ist es natürlich schon ein Ereignis, dass wir eben von Russland leider keine aktive Hilfe bei der Aufklärung dieses Vorfalls bekommen haben."