Im Fall des Münchner Kunstfunds kann der Kunsthändler-Sohn Cornelius Gurlitt darauf hoffen, einen Teil der beschlagnahmten Bilder bald zurück zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat erklärt, "zweifelsfrei" zu seinem Eigentum zählende Werke sollten ihm "unverzüglich" zur Rücknahme angeboten werden. Bevor es so weit ist, muss allerdings geklärt werden, woher die Bilder stammen. Denn bei einem Teil von ihnen soll es sich um Raubkunst aus der Nazizeit handeln.
Der Leitende Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz nannte es von "zentraler Bedeutung, dass NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke identifiziert werden". So kämen mögliche frühere Eigentümer zu ihrem Recht. Zugleich könnten damit auch die Werke bestimmt werden, die "zweifelsfrei im Eigentum des Beschuldigten" stünden. Nemetz hat die Arbeitsgruppe, die die Herkunft der Bilder ermittelt, demnach darum gebeten ihm "gerade diese Kunstobjekte so schnell wie möglich zu benennen". Es handelt sich nach Angaben des Justizministeriums um Bilder, die "eindeutig keinen Bezug zur sogenannten Entarteten Kunst oder NS-Raubkunst haben".
Gurlitt kann die Werke nicht mehr in seiner Wohnung lagern
Doch im Falle einer Bilder-Rückgabe stellen sich neben rechtlichen auch praktische Fragen. Denn bekommt Gurlitt einen Teil der Werke zurück, kann er sie zumindest nicht mehr in seiner Münchner Wohnung aufbewahren. Dort wären sie nicht sicher – Gurlitts Adresse ist mittlerweile bundesweit bekannt. Der Wert der Sammlung beläuft sich ersten groben Schätzungen zufolge auf mehr als eine Milliarde Euro.
In Gurlitts Wohnung waren im vergangenen Jahr mehr als 1.400 Kunstwerke sichergestellt worden. Unklar ist, welche von ihnen möglicherweise aus NS-Raubkunst stammen und welche zu der privaten Sammlung von Gurlitts Vater gehören. Der Kunsthändler-Sohn will die Gemälde, darunter viele Meisterwerke, zurück.