Nach Entscheidung des Verfassungsgerichts
Mützenich (SPD) hält Änderung des Wahlrechts noch vor der Wahl für möglich

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht hält SPD-Fraktionschef Mützenich eine Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr für möglich.

30.07.2024
    Rolf Mützenich.
    SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich (picture alliance / dpa / Christoph Soeder)
    Ob man jetzt noch gesetzgeberische Schritte gehen müsse, werde man innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union beraten, sagte Mützenich der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf. Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen.
    Die Union forderte eine Reform noch in dieser Wahlperiode. Dabei müsse aber gewährleistet sein, dass der siegreiche Kandidat eines Wahlkreises in jedem Fall in den Bundestag einziehe, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Frei, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte heute die sogenannte Grundmandatsklausel wieder in Kraft gesetzt, die SPD, Grüne und FDP abgeschafft hatten. Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete sowie der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate haben dagegen Bestand.
    Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.