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Bundeskartellamt
Mundt verweist auf mangelnde gesetzliche Vorgaben beim "Tankrabatt"

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Mundt, hat auf fehlende gesetzliche Vorgaben beim sogenannten Tankrabatt verwiesen. Mundt sagte im Deutschlandfunk, die Mineralölkonzerne seien gesetzlich nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Autofahrer weiterzugeben.

    Collage: Vergleich der Anzeigetafel der Benzinpreise an einer ARAL-Tankstelle, wenige Minuten vor (links) und nach (rechts) Mitternacht, nachdem heute für drei Monate die Steuerentlastung von Benzin und Diesel in Kraft getreten ist.
    Vergleich der Anzeigetafel der Benzinpreise an einer ARAL-Tankstelle, wenige Minuten vor (links) und nach (rechts) Mitternacht des 1. Juni, nachdem für drei Monate die Steuerentlastung von Benzin und Diesel in Kraft getreten war. (IMAGO / Marc John)
    Das Bundeskartellamt könne die Preissenkungspolitik der Konzerne nun eng überwachen. Es sei allerdings eine gute Nachricht, dass viele Tankstellen ihre Preise bereits gesenkt hätten. Mundt sagte weiter, das Kartellamt habe in der Vergangenheit keinerlei Hinweise auf Absprachen der Mineralölkonzerne gefunden. Die Konzerne wüssten, dass sie unter genauer Beobachtung stünden.
    Das ganze Interview können Sie hier nachlesen.

    Ökonomin: Konzerne machen trotzdem Profit

    Die "Wirtschaftsweise" Schnitzer befürchtet, dass Mineralölkonzerne trotz der fallenden Preise an den Tankstellen deutlichen Profit aus der Spritsteuersenkung schlagen könnten. Sie sagte der "Augsburger Allgemeinen", nach den Erfahrungen in der Vergangenheit - insbesondere bei der Mehrwertsteuersenkung 2020 - halte sie das Risiko für hoch. "Selbst wenn prozentual dieses Mal mehr von der Steuersenkung weitergegeben wird als vor zwei Jahren, kann der Mehrgewinn der Unternehmen durch die unvollständige Weitergabe in absoluten Eurobeträgen doch sehr hoch sein."