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Urteil zur Schmähplastik
Muss antisemitische Kunst aus Kirchen entfernt werden?
Die als „Judensau“ bekannte Schmähplastik darf an der Stadtkirche Wittenberg bleiben, entschied der Bundesgerichtshof. Der Kläger hatte die Abnahme gefordert, weil das Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert das Judentum diffamiere. Das Relief verletze die Würde aller Menschen und gehöre daher nicht auf öffentliche Plätze, argumentiert der Publizist Rafael Seligmann. Christian Staffa von der Evangelischen Akademie Berlin schlägt hingegen vor, derartige Schmähplastiken künftig zu verhüllen.