Die Musterfeststellungsklage ist eine Art repräsentative Klage, bei der ein Verbraucherverband für Verbraucher, die sich daran beteiligen möchten, klagt, erklärte Schmidt-Kessel. Damit werde dann ein Urteil erzielt, in dem wesentliche Fragen für das Verhältnis zwischen Verbrauchern und dem beklagten Konzern geklärt werden. Um gegebenfalls entschädigt zu werden, müssten Verbraucher aber im Anschluss an die Musterfeststellungsklage immer noch selbst gegen das Unternehmen klagen - oder sich mit ihm auf einen Vergleich einigen.
Kein Prozesskostenrisiko
Schmidt-Kessel geht davon aus, dass ein großer Teil der möglichen Einzelklagen - etwa im Fall VW und Dieselgate - mit Vergleichen enden werde. Das Erpressungs- und Druckpotenzial der Musterfeststellungsklage sei nicht so groß wie zum Beispiel das der Sammelklage in den USA - aber erheblich größer als das jedes Einzelnen. VW etwa habe im Vorfeld versucht, viele Fälle zu vergleichen, damit möglichst wenige Verbraucher an einer Musterfeststellungsklage teilnehmen. Vorteilhaft an der Klage sei außerdem, dass man mit dem Verbraucherverband einen prozessstarken Akteur habe und kein Prozesskostenrisiko habe. Man könne sich unkompliziert an dem Verfahren beteiligen.
Der Jurist warnt vor Anwälten, die jetzt schon um Mandanten werben. Viele witterten lediglich ein gutes Geschäft. Bereits höre man im Radio Werbung von Kanzleien, die versuchten, Klienten einzusammeln.
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